Kein Gehalt , kein ALG2

1. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Toffifee
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 25x hilfreich)
Kein Gehalt , kein ALG2

Hallo,
leider habe ich diesen Monat kein ALG2 bekommen.
Am ersten Februar habe ich einen Job durch die Arge vermittelt bekommen aber leider hat mein Arbeitgeber kein Gehalt bezahlt.
Inzwischen war ich beim Anwalt der Klage beim Arbeitsgericht einreicht, soweitsogut.
Das Problem ist das ich kein ALG2 ausgezahlt bekomme da der Sachbearbeiter eine Überzahlung vermeiden möchte.
Jetzt hab ich weder ein Gehalt noch ALG2.
Ich denke wenn ich endlich mein Gehalt bekomme das ALG immer noch zurückzahlen kann.
Am Montag muss ich also zur Arge hin.

Jetzt sitz ich übers Wochenende hier mit Kind und hab garnix und bin mir noch nicht mal sicher ob ich das am Montag klären kann.


Inzwischen hat er mir gekündigt wegen Fehlverhalten. Nur ich hab mir nichts vorzuwerfen, finde das unverschämt was er so alles behauptet.
Hab echt Angst das mir das Geld gekürzt oder ganz gestrichen wird, von was soll ich dann Miete und Strom etc. zahlen.

Hat jemand von euch sowas schon mal erlebt?
Können die mir wirklich aufgrund dieser Lügen meines ehemaligen Chefs das Geld sperren?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

hole dir ein Darlehen! Wenn du dein Gehalt eingeklagt hast kannst du das Darlehen zurückzahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@toffifee

du mußt alles, was du auf der aa tust, schriftlich bestätigen lassen. dein antrag auf alg 2 muß ja eh schriftlich erfolgen, so hast du anspruch auf schriftlichen bescheid. du kannst dann widerspruch einlegen
im moment würde ich dir raten, einen eilantrag beim sozialgericht zu stellen. die aa ist verpflichtet zu zahlen. egal ob der sachbearbeiter meint, dass eine überzahlung stattfinden könnte. du kannst auch eventuelle ansprüche, bei eventueller zahlung des gehalts an die aa abtreten in höhe des alg 2. besprich das unbedingt mit einem anwalt
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toffifee
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 25x hilfreich)

Inzwischen konnte ich das ganze mit dem Sachbearbeiter klären, er war so freundlich und hat die Zahlung angewiesen. Diese Woche kommt es dann vorm Arbeitsgericht zum Gütetermin. Ich bin sehr gespannt wie das weiter geht und wann ich endlich mein Gehalt für Februar aufs Konto bekomme.Mehr dazu ggfs. hier in diesem Forum unter Arbeitsrecht.

Soweit erst mal ..
LG Toffifee

-- Editiert von Toffifee am 04.04.2006 13:35:42

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.207 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.