Kein Hartz 4 mehr weil Mutter Haus erbt?

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521826-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Hartz 4 mehr weil Mutter Haus erbt?

Meine Eltern und ich wohnen gemeinsam in einem Haus. Nun ist mein Vater verstorben und hat meiner Mutter das Haus vermacht.
Das Arbeitsamt hat mir nun Hartz 4 gestrichen und verlangt, dass meine fast 80jährige Mutter mir mein Erbteil auszahlt.
Sie ist weder kreditwürdig (Schufa Eintrag; ich bin ihre Betreuern, da sie beginnend dement ist) noch vermögend.
Ist diese Entscheidung rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nein, ist es nicht. Ein Erbe ist nach dem Ableben fällig. Und selbst, wenn du mal das Haus erbst, dann kann man mal drüber reden.

Schenken ist freiwillig. Also da muß man mal dem Amt so richtig auf die Pfoten klopfen. Typisch Dummfang.

Signatur:

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ein Erbe ist nach dem Ableben fällig. Der Pflichtteil allerdings nicht - der ist jetzt schon fällig, und ich nehme an, mit "auszahlen" ist genau der gemeint.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Mein Beileid.

Zitat (von fb521826-44):
dass meine fast 80jährige Mutter mir mein Erbteil auszahlt.
Das hat das Arbeitsamt aber garantiert auch nicht so geschrieben.
Zitat (von fb521826-44):
Ist diese Entscheidung rechtens?
NÖ.

Wer Hartz 4 erhält, ist nicht beim Arbeitsamt. DAS gibts sowieso nicht mehr.

Also bitte:
Was genau hat das Jobcenter dir geschrieben?
Welche Leistungen erhältst du bisher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

An der Verpflichtung zum Einfordern des Pflichtteils ist schwer zu rütteln - die Frage ist lediglich die der Zumutbarkeit, weil ja dann wohl ein Verkauf des Hauses anstünde. Siehe hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-empfaenger-muss-pflichtteil-geltend-machen_092847.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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