Guten Tag,
Freunde von uns leben und arbeiten gem. Entsendegesetz in Spanien. D.h., der Mann arbeitet dort bei einem Flugzeugbauer und die Ehefrau hütet Kinder und Haushalt. Der Verdiener ist Deutscher, die Ehefrau Nicht-EU-Ausländerin, zwei Kinder, eines >2 Jahre das andere 2 Monate, beide deutsche Staatsangehörige.
Die Behörden lehnten die Zahlung beider Anspruchststellungen ab, mit der Begründung, dass beide im Ausland leben und die Ehefrau Nicht-EU-Ausländerin sei.
Für uns wenig nachvollziehbar, da verheiratet mit EU-Ausländer, Kinder in Deutschland geboren, Ehemann und Kinder Deutsche und Sozialabgaben regelmäßig nach Deutschland abgeführt werden.
Ist das Geld nicht ein Unterstützungsbeitrag für die Erziehung der KINDER? Oder wird das von den Beamten nicht so gesehen?
Weiß hier vielleicht jemand wie sich das verhält? Möglicherweise sind sich die Sachbearbeiter nicht wirklich klar über die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen in solch einem Fall.
Vielen Dank für Hilfe im voraus.
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"Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen,wird am Ende beides verlieren.
(B. Franklin)"
Kein Kinder-u.Erziehungsgeld -Entsendegesetz
14. Juni 2008
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Frage vom 14. Juni 2008 | 17:00
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 42x hilfreich)
Kein Kinder-u.Erziehungsgeld -Entsendegesetz
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#1
Antwort vom 15. Juni 2008 | 05:54
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/032_kindergeldberechtigte/314_faq/index.html#18402
1. Wer bekommt Kindergeld?
Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Regel berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Dies gilt ebenfalls für nicht in Deutschland ansässige Personen, die ihr Einkommen überwiegend aus deutschen Quellen beziehen und auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Ausländer müssen im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthalterlaubnis sein. Vgl. auch Kindergeldmerkblatt Tz. 1
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