Kein Wohngeld trotz aufgebrauchter Abfindung

29. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)
Kein Wohngeld trotz aufgebrauchter Abfindung

Hallo!

Ich habe 01.2012 eine Abfindung von meinem damaligen Arbeitgeber in Höhe von 20500€ erhalten. Da ich unterhaltsverpflichtet bin ist die Abfindung größtenteils dafür aufgebraucht worden.
Mir wurde nun von der Wohngeldstelle mitgeteilt, dass die Abfindung über drei Jahre fiktiv gerechnet wird. Damit besteht kein Anspruch auf Wohngeld, da rein theoretisch noch für gut ein Jahr Geld da sein müsste, was es aber nicht ist.
Ist es rechtens, dass eine nicht vorhandene Abfindung noch angerechnet wird?
Danke vorab!

Beste Grüße

Fragezeichen1234

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

"Eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zufließt (Entlassungsentschädigung), ist den folgenden drei Jahren nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zuzurechnen, wenn nicht in der Vereinbarung, die der Entlassungsentschädigung zu Grunde liegt, ein anderer Zurechnungszeitraum bestimmt ist."

Quelle: http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph15.html

Nun muss man das Geld nicht vollkommen dem Unterhalts-Berechtigten zuschießen, wenn man selbst bedürftig zu werden droht.

Das gibt auch das Unterhaltsrecht nicht her.

Insofern sind Zahlungen über der Unterhalts-Pflicht ja Geschenke. Diese kann man binnen zehn Jahren zurückfordern, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch:

§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

Eine Ausrede, weshalb man auf einen Schlag 20 Mille verschenkt hat, wird da schwer zu finden sein.

Aber es gibt noch ALG II, wenn es kein Wohngeld gibt. Erfrieren und verhungern wird man also nicht müssen wegen seiner Großzügigkeit.

Allerdings wird das Jobcenter ebenfalls das Geschenk zurückfordern laut SGB II § 33 !

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Verschenkt wurde das Geld ja nicht, es wurde für titulierten Unterhalt eingesetzt. Laut meiner Anwältin musste das Geld auch so verwendet werden.
Das einzige was ich davon für eigene Zwecke eingesetzt habe sind knapp 5000€ für Kredite die ich getilgt habe. Da war ich allerdings noch in einem Arbeitsverhältnis.

Gruß

Fragezeichen1234

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Dann teilen Sie doch einfach der Wohngeldstelle mit, wie das Geld verwendet wurde. Wenn ein Bescheid erlassen wurde, im Rahmen eines Widerspruchs. Nachweise sind da hilfreich.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für den Hinweis, ich werde es mit einem Widerspruch versuchen.
Kontoauszüge und das Schreiben der Anwältin sollten als Nachweis genügen ?!

Beste Grüße

?1234

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Denke schon, dass das genügt. Der Widerspruch sollte auf jeden Fall nachweisbar gesendet werden, per Einschreiben.

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2x Hilfreiche Antwort

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