Keine Krankenversicherung mehr

7. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
FrauLamsfuss
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Krankenversicherung mehr

Hallo zusammen!
Ende Juni läuft mein Arbeitslosengeld aus und ich habe einen Antrag für Hartz vier gestellt.Leider ist es so das, dass Amt der Meinung ist das mein Lebensgefähte genug Geld für uns beide verdient.Ich hätte dann laut dem Amt ab July nicht nur keinen Cent mehr sondern auch keine Krankenversicherung mehr.Mein Freund kann und will aber nicht für mich aufkommen.Was soll/kann ich machen? Gibt es noch eine andere Möglichkeit ausser Heiraten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@frau lamsfuss

ihr lebt zusammen? wie lange? kinder?

sunbee

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#2
 Von 
FrauLamsfuss
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sunbee,
Ja,wir leben zusammen seit etwas über einem Jahr.Kinder haben wir keine.Ich habe bei der Antragsabgabe auch schon gesagt,dass wir zwar zusammen Leben jedoch keine Lebensgemeinschaft sind.Wir haben getrennte Konten aus denen hervor geht das wir uns alle Kosten teilen.Ich bin in keiner Versicherung als begünstigte und auch sonst laufen alle Versicherungen getrennt.
Selbst wenn wir uns trennen würden dann bliebe immernoch die drei Monatige Kündigungsfrist unserer gemeinsamen Wohnung und der Umzug.Wir müssten dann wohl Bett und Schrank auseinander sägen....

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@FrauLamsfuss:

Nach einem Jahr des Zusammenlebens wird per Gesetz eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt. Es obliegt dann dem Leistungsempfänger, den Nachweis zu erbringen, dass das eben nicht so ist.

Getrennte Konten und die Tatsache, dass keine gemeinsamen Versicherungen bestehen, sind schon mal ein Indiz dafür, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht.

Wer ist Mieter der Wohnung? Ihr beide zusammen, oder nur einer? Habt Ihr in der Wohnung jeder ein eigenes Zimmer, welches auch jeweils nur von demjenigen alleine genutzt wird? Teilt Ihr nachweislich eben insbesondere auch die Kosten für Miete, Strom, Heizung etc.? Das sind Fragen, die von Anfang an deutlich beantwortet und auch belegt werden sollten.


Sicher ist, dass auf jeden Fall bei der Bedarfsermittlung die Miete nur anteilig berücksichtigt wird. Das ist auch korrekt.

Gibt es bereits einen schriftlichen Ablehnungsbescheid für das ALG II, oder bisher nur eine mündliche Info, dass das wohl abgelehnt wird. Letzteres ist nichts wert. Du musst auf einem schriftlichen Bescheid bestehen und dazu ist die ARGE auch verpflichtet.

Liegt bereits ein schriftlicher Bescheid vor, wäre hiergegen Widerspruch einzulegen. Für die Widerspruchsbearbeitung würde ich in diesem Fall eine Frist von max. 14 Tagen setzen und nach Fristablauf beim Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen. Sinn machen Widerspruch und e.A. allerdings nur, wenn Ihr tatsächlich auch den Nachweis des getrennt wirtschaftens erbringen könnt.

Bezüglich der Krankenversicherung würde ich mir im Augenblick noch keine allzu großen Sorgen machen. Hier gibt es eine Übergangsfrist (ich glaube vier Wochen), in der Du weiter versichert bist. Danach müsstest Du Dich allerdings tatsächlich freiwillig versichern.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#4
 Von 
FrauLamsfuss
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,
erstmal vielen Dank...
Wir stehen beide im Mietvertrag.Aber wir haben schon gekündigt weil einer von uns alleine die Miete nicht zahlen kann.In der neuen Wohnung stehe ich alleine im Mietvertrag.Wir teilen alle Kosten Prozentual nach unserem Einkommen und das von Anfang an.Ein eigenes Zimmer gibt es nicht weil die Wohnung sowieso schon klein genug ist.Eine schriftliche Ablehnung gibt es noch nicht.Wir hatten noch einen neutralen Zeugen angegeben (Arzt)der bestätigen kann das mein Freund nicht für mich sorgen kann.Wer könnte die Kosten für den Umzug übernehmen?

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