Keinen Anspruch auf irgendwas

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Brigid123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keinen Anspruch auf irgendwas

Hallo zusammen,
Ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin.
Und zwar bin ich absolut verzweifelt.
Ich lebe mit meinem Freund und meinem Sohn zusammen ( er ist nicht der Vater).

Ich habe x mal verzweifelt versucht, einen Antrag beim Amt zustellen auf Hartz4. Mein Freund verdient ca 1470€ Netto
Ich bekomme 215€ Unterhaltsvorschuss. Kindergeld sollten wir auch endlich mal bekommen... da kommt laut der Familienkasse mein Antrag nicht an.

Aufjedenfall, wird mir immer gesagt er verdient Zuviel. Das Problem ist die Krankenversicherung, mich hat eben das Spz angerufen die können nicht abrechnen. Da mein Kind nicht versichert sei.
Wir können uns diese 150€ absolut nicht leisten. Mein Freund hat Fahrtkosten von ca 100 bis 150 € zur Arbeit. Wir zahlen die stromnachzahlung noch ab und haben somit einen Abschlag von 190€.

Eigentlich hatte mein Schwiegervater in spee netterweise gesagt, er zahlt diese 150 €.

Ich möchte bitte nicht hören, dass ich doch arbeiten gehen soll...

Mein Kind ist sehr verhaltensauffallig, somit muss ich ihn öfter von der Schule abholen und wir haben sehr viele Spz Termine ( zur Diagnostik). Jemanden der mal aufpasst haben wir nicht ( Entfernungsbedingt).

Ich weiss absolut nicht was ich tun soll. Es muss doch eine Möglichkeit geben, um die Versicherung zu bezahlen. Ich habe mal gehört, dass man extra dafür einen Antrag stellen kann. Aber egal wo ich frage, wird mir gesagt gibt es nicht.

Ich würde mich freuen, wenn da jemand etwas mehr wüsste. Ich kenne mich da absolut nicht aus.


Liebe Grüße

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Kindergeldanspruch entsteht mit der Geburt des Kindes !! Wenn das Kind schon zur Schule geht, also seit mindestens 6 Jahren !! Antrag notfalls per Einschreiben an die Familienkasse schicken. Zu dem Thema Krankenversicherung am besten bei einer neutralen Sozialberatung Rat suchen. So widersinnig das klingt, vielleicht wären getrennte Wohnungen für ALG2 und die Finanzen die bessere Wahl. Vielleicht ist der Freund durch die gemeinsame Wohnung unterhaltspflichtig geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Du hast mehrere Ansprüche.
1. Auf Kindergeld
2. Auf UHV
3. Auf Krankenversicherung
4. Auf SPZ-Diagnostik

Zitat (von Brigid123):
mich hat eben das Spz angerufen die können nicht abrechnen.
Wer ist das Spz? Sozial-Psychiatrisches Zentrum?

Zitat (von Brigid123):
da kommt laut der Familienkasse mein Antrag nicht an.
Welcher Antrag? Auf Kindergeld? Du bekommst doch als Mutter das Kindergeld seit Geburt deines Kindes. Jetzt jeden Monat 194,-
Die Familienkasse hat folgende Adresse:
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse (je nach Wohnort)
PLZ und Stadt


hast du evtl. die Kindergeldnummer nicht?

für Kinder von 6 bis 11 Jahren gibt es 212 Euro Unterhaltsvorschuss

Was verdient dein Partner brutto?
Zahlt dein Freund Unterhalt an eigene Kinder?
Was zahlt ihr an Miete?

Zitat (von Brigid123):
Eigentlich hatte mein Schwiegervater in spee netterweise gesagt, er zahlt diese 150 €.
Vielleicht hat er es vergessen? Bitte noch mal bitten.


-- Editiert von Anami am 03.05.2019 15:39

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Brigid123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Ich muss wohl etwas weiter ausholen.
Zum Kindergeld: mein Sohn lebte eine Zeit lang bei seinem Vater, da ich damals durch die Trennung keine Wohnung gefunden habe und in der damaligen nicht bleiben durfte. Ich musste not gedrungen zu meinem "Vater" ziehen... ( absolut keine Verhältnisse für ein ein Kind ... )
Dann hatte ich mit meinem Ex noch einen riesen Sorgerechts Streit... zog sich ewig...

Seit 2 Jahren lebt er wieder bei uns ... am Anfang hieß es, dass Geld würde mein ex ja doch noch bekommen... ein reines hin und her. Jetz ist immerhin alles in Bearbeitung. ( sorry wenn es verwirrend war )

Seit mein Freund wieder nen Job hat, sind wir laut Amt komplett raus gefallen.

Brutto verdient mein Freund 2145€
Wir zahlen 405 Euro Miete
Inkl Nk.

Unterhaltsvorschuss bekomme ich auch.
----‐‐----------------
SPZ ist das Sozialpädriatisches Zentrum. Die können ihn jetz nur nicht weiter behandeln.

Meinen Schwiegervater in spe, hab ich heute direkt versucht zu erreichen. Hat allerdings das Handy ist laut Mailbox ist er noch in den Flittetwochen.

Ich habe mich auch schon an die Caritas gewendet. Die Dame dort sagte mir, dass wir definitv einen Anspruch hätten. Ich solle nächste Woche Donnerstag vorbei kommen.



Es tut mir leid, wenn ich noch was überlesen habe, ich bin einfach verzweifelt.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Brigid123):
Seit 2 Jahren lebt er wieder bei uns ... am Anfang hieß es, dass Geld würde mein ex ja doch noch bekommen... ein reines hin und her. Jetz ist immerhin alles in Bearbeitung.
Dazu braucht die Familienkasse niemals 2 Jahre, obwohl die Übertragung auf einen anderen Kindergeldberechtigten recht umständlich vonstatten geht.
Wenn die Beteiligten dann nicht mitspielen/kommunizieren und die Famkasse mit Anträgen/Anlagen/Nachweisen bedienen--- warten die dort eben, bevor sie zahlen.
Aber sie zahlen dann wenigstens nach. Die ganze Summe. Ein Trost für dich.
Sobald die Nachzahlung Kindergeld kommt--- die KV-Beiträge weiterbezahlen.

Sobald das durch ist, habt ihr monatlich 1.876,- zur Verfügung. Nettolohn+UHV+KiG. 1.470+212+194
Ich kann daraus kein Hartz 4-Anspruch rechnen.
Sorry.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tina-Pauli
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 16x hilfreich)

Einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Hartz 4) habt ihr vielleicht nicht, aber stellt doch mal einen Wohngeldantrag.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Wohngeld-Schnellberechnung ergab:
kein Anspruch
:sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Ich kann daraus kein Hartz 4-Anspruch rechnen.


Ich schon. Zumindest ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen sollte drin sein.

Berechnung:

2 x RL 382,- € = 764,- € + 1 x RL 302,- € + KdU 405,- € + KV-Beiträge 150,- € (m.W. eher so bei ca. 170,- €) = 1.621,- € Bedarf.

Einkommen:

Nettolohn 1.470,- € - Freibetrag 300,- € = 1.170,- € + KG 194,- € + UVG 212,- € = anrechenbares Gesamteinkommen 1.576,- €.

Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung = 45,- €.

Nicht die Welt, aber immerhin. Sofern die Warmwasserbereitung dezentral erfolgt, erhöht sich der Anspruch um 21,20 €.

@Birgid:

Viel mehr als das was ich oben berechnet habe wird nicht drin sein, aber immerhin. Du solltest also schriftlich/nachweislich den entsprechenden Antrag stellen und Dich nicht abwimmeln lassen.

Wird Euer heisses Wasser über die Zentralheizung erwärmt, oder habt Ihr Durchlauferhitzer, Boiler, oder sowas?

Du erwähntest 100,- bis 150,- € Fahrtkosten, die Dein Freund zur Arbeit hat. Legt er die Fahrten mit dem PKW zurück, oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Wenn PKW, wie viel Kilometer sind es bis zur Arbeitsstätte (einfache Strecke) und an wie vielen Tagen pro Woche fährt Dein Freund die Strecke? Wie teuer ist die Kfz-Haftpflichtversicherung (ohne Kasko)?

Hintergrund der Fragen: Liegen die Kosten oberhalb von 100,- €, erhöht sich der Freibetrag auf Erwerbseinkommen entsprechend.

Zur Miete: Sind in den 405,- € auch die Heizkosten bereits enthalten? Die würden ansonsten den Bedarf auch nochmal erhöhen.

Gruß

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was mich nachdenklich stimmt, ist die ungeklärte Krankenkassensituation. Das Kind sollte, wenn nicht bei Dir, dann doch beim Vater mitversichert sein. Klär das bitte ganz, ganz schnell. Und Du, was ist, wenn Dir was passiert? Schau Dir die Rechnung von Axel an. Klär auch für Dich den Krankenkassenstatus. Was Du da machst ist nicht nur völlig verantwortungslos, sondern auch brandgefährlich. Und Du häufst Schulden auf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was Du da machst ist nicht nur völlig verantwortungslos, sondern auch brandgefährlich.
Wieso ist das verantwortungslos und brandgefährlich? :???:

Hier hat das SPZ ganz aktuell mitgeteilt, man könne das Kind erst weiterbehandeln, wenn die KV geklärt ist. Das Kind ist doch nicht lebensgefährlich erkrankt, sondern verhaltensauffällig.
Hier hat die Famkasse das Kindergeld leider noch immer nicht nicht gezahlt. Das Kind ist schon seit 2 Jahren wieder bei der Mutter. Der Kindsvater zahlt nichts. Es fehlen offenbar seit 2 Jahren monatlich diese 194,-.
Und es werden Stromschulden abgezahlt.

Man weiß nicht, ob sie mit dem Kindsvater mal eben alles klären kann und gut ist. :zoff:
Oft geht das leider nicht. Leider. Der lange Hickhack mit der Famkasse ist das sicherste Zeichen.

Der TE fehlt mind. das Kindergeld.
Die 194,- sind aber hier in meiner und Axels Berechnung als Einkommen berücksichtigt. Sie hat es aber jetzt definitiv noch nicht zur Verfügung.
--->Wenn die TE nachweisen kann, dass kein Kindergeld fließt, hat sie aber Anspruch auf Alg2.
Das JC würde ab Mai in Vorlage gehen und sich dann später von der Famkasse erstatten lassen.<----


DANN ist ab Mai auch die KV für Mutter und Kind übers JC gesichert.

Warum bisher ihre Anträge abgelehnt wurden, müsste noch erklärt werden.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Brigid123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Also wir haben einen Durchlauferhitzer im Bad.
Mein Freund fährt mit Bus und Bahn zur Arbeit Mo bis Fr.

Was den Kindsvater angeht :sweat: ist ein unangenehmes Thema ...
Mein Sohn, hatte ja einige Zeit bei meinem Ex gelebt.
Ich hab von der Schwangerschaft erfahren, als ich gerade in Stationärer Trauma Therapie war...
Ich wollte mit der Geburt meines Sohnes, einen Vaterschaftstest machen lassen (da der Grund für die Therapie und die Entstehungszeit von meinem Sohn im selben Zeitraum war. ) Damit es später keinen Stress und Ärger gibt.
Mein ex wollte das nicht.

Vor 1 Jahr hat er aber dann auf einmal einen machen wollen. Meine Befürchtung wurde wahr.

Somit kennt ich ihn nicht und ausfindig machen geht auch nicht.

Den Kindergeld Antrag hab ich per Einschreiben vor einiger Zeit verschickt. Sollte somit bald was ankommen.

Das die Situation bescheiden ist, weiss ich. Ich bin selbst völlig schockiert... es kam ja keine Post nix, wenn ne Mahnung oder iwas von der KK gekommen wäre, hätte ich mich wesentlich eher gekümmert.

Ich habe meinem Schwiegervater in spe vertraut. Da er sagte, wir sollen uns keine Sorgen machen. Er unterstützt uns finanziell

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Das wird sich alles finden, Sie haben ja schon einiges angestoßen und weitere Tipps erhalten - hier sind Sie gut aufgehoben diesbezüglich.

Danke, daß Sie uns mitgeteilt haben, wie es zu der jetzigen, verquickten Situation gekommen ist - das ist Ihnen gewiss nicht leicht gefallen. Sie sind doch bestimmt noch in psychologischer Betreuung, oder? Solche Sachen kommen ja immer wieder schubweise an die Oberfläche, es wäre gut, wenn man dann einen professionellen Rettungsanker hat. Oft kann und will man dem Lebenspartner auch gar nicht alles mitteilen oder zumuten.

Zitat (von AxelK):
Du solltest also schriftlich/nachweislich den entsprechenden Antrag auf ALG 2 stellen und Dich nicht abwimmeln lassen.
Haben Sie evtl jemanden, den Sie mitnehmen können? Mir hilft so eine moralische Unterstützung immer :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Brigid123):
Den Kindergeld Antrag hab ich per Einschreiben vor einiger Zeit verschickt. Sollte somit bald was ankommen.
Wann war das? Wenn du solche allgemeinen Angaben machst, kann man auch nur allgemein antworten. Das hilft dir nicht.
Dein Ex ist aber doch der Kindergeldberechtigte gewesen. Er hat doch Kindergeld für das Kind bekommen, als der Sohn bei ihm wohnte, oder nicht? Das Kindergeld wird doch nicht nur an leibliche Väter oder Mütter ausgezahlt.
Hast du eine Kindergeldnummer?
Zitat (von Brigid123):
Ich bin selbst völlig schockiert...
Ist es denn wirklich ein so großer Schock, dass dein Sohn jetzt mal evtl. 1 oder 2 Sitzungen beim SPZ nicht wahrnehmen kann?

Konkret:
-Seit wann genau hast du keine Krankenversicherung?
-Hast du verstanden, dass du Anspruch auf Alg2 vom Jobcenter hast? (mindestens, solange kein Kindergeld fließt)
-Bitte geh diese Woche zum Jobcenter. Zunächst brauchst du nur deinen Perso. Du möchtest den Alg2-Antrag für dich und dein Kind stellen. Das genügt als erstes. Du bekommst viele Formulare---diese ausfüllen----schnell abgeben--- Dann beginnt alles zu laufen. Dein Anspruch läuft dann ab 1.5. Gezahlt wird später. Mit Glück zum Ende Mai.

Hinweis:
Falls dein Partner dem JC gegenüber sein Einkommen nicht offenlegen will---lass den ganzen Aufwand mit dem Antrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ anami: offensichtlich sind Mutter und Kind derzeit nicht krankenversichert. Das Kind kann auch morgen vor ein Auto rennen, die Fragestellerin auch. Die absolute Notversorgung ist zwar sichergestellt, aber mehr auch nicht. Die Krankenkassenversicherung hat deshalb absoluten Vorrang. Bitte, kläre das zunächst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
Die Krankenkassenversicherung hat deshalb absoluten Vorrang. Bitte, kläre das zunächst.


Zur Zeit wird der Krankenversicherungsschutz ruhen, was eben bedeutet, dass nur Akut- und Notfallbehandlungen möglich sind. Das Ruhe des Versicherungsschutzes endet, sobald die Bedürftigkeit nach dem SGB II festgestellt, sprich Leistungen bewilligt werden. Insofern bringt die Antragstellung beim Jobcenter auch die Klärung des Krankenversicherungsschutzes automatisch mit sich.

@Anami:

Zitat:
Ist es denn wirklich ein so großer Schock, dass dein Sohn jetzt mal evtl. 1 oder 2 Sitzungen beim SPZ nicht wahrnehmen kann?


Vorrangig wird beim SPZ eine Diagnostik durchgeführt, die im Fall der TE wohl auch noch läuft. Und da kann die Unterbrechung schon recht problematisch sein. Zumal man die Termine dort auch nicht gerade hinterhergeworfen bekommt.

Zitat:
Bitte geh diese Woche zum Jobcenter. Zunächst brauchst du nur deinen Perso. Du möchtest den Alg2-Antrag für dich und dein Kind stellen.


Zustimmung.

@Birgid:

Noch besser allerdings, die Antragsformulare (Hauptantrag, Anlage KdU, Anlage VM, Anlage KI, Anlage UH, Anlage EK, Anlage WEP, Einkommensbescheinigung) vorher schon aus dem Internet herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und mitnehmen. Dazu die notwendigen Anlagen wie Einkommensnachweise, Mietvertrag, oder besser Mietbescheinigung, aus der auch geich die Existenz des Durchlauferhitzers hervorgeht, Bankverbindung, Perso, Kontoauszüge, Krankenversichertenkarte (auch wenn der Versicherungsschutz derzeit ruht), Nachweis der Antragstellung Kindergeld. Damit dürfte das meiste schon erledigt sein. Ich hoffe, ich habe nichts wesentliches vergessen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ anami: offensichtlich sind Mutter und Kind derzeit nicht krankenversichert.
Ja, das habe ich schon gelesen. Deshalb hatte ich gefragt, seit wann sie ohne KV ist. Ansonsten macht meine Frage doch gar keinen Sinn.
Ja, morgen könnte die Welt fast untergehn, ein Dachstein oder Blumentopf auf eines Bürgers Kopf fallen oder man sich sonstwie verletzen. Und kein Arzt würde einen Finger rühren, weil die KV nicht aktuell ist? WO lebst du?
Zitat (von wirdwerden):
Bitte, kläre das zunächst.
ICH? Ich er-kläre höchstens. Hier. :pc:
Ich bin versichert. Seit Jahr und Tag. Nichts passiert. Ich zahle nur in die Solidarkasse ein, damit im Fall des Falles AUCH die TE und ihr Kind nicht ohne Hilfe sind. ICH weiß, WO ich lebe.

Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass die TE sich nicht um die KV kümmern soll.
Im Gegenteil: Ich habe sie aufgefordert, schnellstens beim zuständigen Jobcenter Alg2 zu beantragen.
DAMIT ist die *brandgefährliche* KV-Situation geklärt. Das JC zahlt. Und das SPZ kann weitermachen und wird auch bezahlt.
Die TE kann selbst nichts klären. Sie kann bei der KV weder die Rückstände zahlen noch das SPZ zum Weitermachen überreden.

Zitat (von AxelK):
Hauptantrag, Anlage KdU, Anlage VM, Anlage KI, Anlage UH, Anlage EK, Anlage WEP, Einkommensbescheinigungvorher schon aus dem Internet herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und mitnehmen
Ich wette: Genau DAS macht die TE nicht.

Warum? Was für uns so einfach ist, weil vielfach gemacht, lange Jahre geübt und unterstützend geholfen für X+n Personen---das ist für ganz viele Personen, die das zum ersten Mal machen sollen, der blanke Horror.
Lieber verschieben sie mal nochn Monat. Und noch einen.
Genau SO ist meine Erfahrung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Anami):
das ist für ganz viele Personen, die das zum ersten Mal machen sollen, der blanke Horror.
Lieber verschieben sie mal nochn Monat. Und noch einen.

!! WORD!!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Brigid123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe schon einen Antrag gestellt, da wurde ich weggeschickt. Da es hieß, macht keinen Sinn mein Freund verdient Zuviel.

Thema Kindergeld, ich habe heute morgen nochmal angerufen und nachgefragt. In 1 bis 2 Wochen sollte das laufen.

Ich find es aber eine Frechheit! Zu sagen, dass ich dieses und jenes nicht tue!
Die Krankenkasse hat mir bei meinem Anruf gesagt, dass seit 3 Monaten nichts mehr eingegangen ist.

Morgen habe ich einen Termin bei der Caritas, die Dame dort, schaut mit mir nochmal ob uns iwo iwas zusteht. Und hilft mir dann auch.


Somit kümmer ich mich und schiebe
nichts auf.


Ich hab das Gefühl, dass einige denken, der ganze Kram macht mir Spaß. Das mir meine Situation gefällt. .

Ja ich sitze gerne heulend und verzweifelt Zuhause. Und telefoniere rum um Hilfe zu bekommen.

Ich hatte noch nie groß etwas mit dem Amt zutun, da ist es klar, dass ich Hilfe suche und keine Kommentare.. die verletzend sind


-- Editiert von Brigid123 am 07.05.2019 11:13

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Birgid:

Zitat:
Ich habe schon einen Antrag gestellt, da wurde ich weggeschickt.


Und beim nächsten Mal lässt Du Dich bitte nicht wegschicken, sondern bestehst darauf, dass der Antrag angenommen wird. Wenn irgendwie möglich, nimm einen neutralen Beistand mit, der im Bestreitensfall bestätigen kann, dass der Antrag abgegeben wurde. Das Jobcenter ist verpflichtet den Antrag anzunehmen, zu prüfen und einen Bescheid - gegebenenfalls eben einen Ablehnungsbescheid - zu erlassen, gegen den Du dann Widerspruch einlegen kannst. Einfach zu gucken, überschlägig zu rechnen, und dann zu sagen, kein Anspruch, geh mal wieder, ist ein no go. Überspitzt gesagt: Selbst wenn Dein Freund 5.000,- € netto verdienen würde und somit wirklich offensichtlich wäre, dass kein Anspruch besteht, wäre das Jobcenter verpflichtet den Antrag anzunehmen und zu bearbeiten. Um das alles zu wissen und beim nächsten Mal richtig zu reagieren, ist es gut und richtig, dass Du Dich informierst. Nur wer seine Rechte kennt, kann die auch wahrnehmen.

Zitat:
Da es hieß, macht keinen Sinn mein Freund verdient Zuviel.


Das diese Auskunft falsch ist, habe ich Dir oben vorgerechnet.

Zitat:
Morgen habe ich einen Termin bei der Caritas, die Dame dort, schaut mit mir nochmal ob uns iwo iwas zusteht. Und hilft mir dann auch.


Das hört sich gut an und vielleicht kann diese Damen Dich auch zum Jobcenter begleiten. Wenn sie nicht von selbst drauf kommt, frag sie einfach.

Gruß,

Axel



0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Anami: ich habe nicht Dich angesprochen, sondern die Fragestellerin, und die muss klären.

Und die "es wird schon nichts passieren Haltung," entschuldigung, wo lebst Du? Ich fahre seit über 50 Jahren Auto, Vielfahrerin, hatte noch nie einen Autounfall, trotzdem zahle ich die Pflichtversicherung. Das haben die Versicherungen mal so an sich, dass sie ein Risiko abdecken. Und - die Fragestellerin sammelt Schulden an, Monat für Monat. Abgesehen davon, man sieht es ja schon jetzt, dass die medizinische Versorgung des Kindes nicht gewährleistet ist. Und natürlich kann ein Arzt die Behandlung ablehnen, nur die absoluten Notfälle sind abgedeckt. Und das auch nur auf Schmalspur, keinesfalls umfassend.

Jeder, wirklich jeder, der ein bissele Durchblick im Krankenkassensystem/med. Versorgung hat, weiss, dass hier die Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht greift, so unter dem Motto, was mir nicht passiert, passiert auch anderen nicht und klar, ich erkranke nicht plötzlich an Blutkrebs, dafür brauche ich keine Krankenversicherung.

Bitte, liebe Fragestellerin, kläre die Krankenkasse sofort. An allen anderem kann man sparen, daran aber nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Anami: ich habe nicht Dich angesprochen, sondern die Fragestellerin, und die muss klären.
Dann schau bitte nochmal in den Beitrag #13
Außerdem: Ich habe keine *es wird schon nichts passieren*-Haltung.
Zitat (von wirdwerden):
Das haben die Versicherungen mal so an sich, dass sie ein Risiko abdecken.
Eben.
Eine KFZ-Versicherung mit der Gesetzl. KV zu vergleichen--- hat auch was. :sad:
Und wenn die TE jetzt mal keine KV hat? :???: ---Dann hat man vielleicht den Schaden--- Welchen Schaden haben jetzt die TE und ihr Sohn? :???:
Sie haben ein Risiko--- Ja. Und Beitragsschulden. Ja. Mehr aber auch nicht. Mit Alg2 verschwindet auch dieses Risiko. Aber nicht die Schulden.

Zitat (von wirdwerden):
dass die medizinische Versorgung des Kindes nicht gewährleistet ist
Das ist die Diagnostik im SPZ. Die geht weiter, sobald die TE ihren Alg2-Antrag durch hat.
Wie oft denn noch?
Zitat (von wirdwerden):
Und natürlich kann ein Arzt die Behandlung ablehnen, nur die absoluten Notfälle sind abgedeckt. Und das auch nur auf Schmalspur, keinesfalls umfassend.
Du glaubst wohl auch alles, was so im Netz kursiert, oder? :dau:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Brigid123):
Ich hatte noch nie groß etwas mit dem Amt zutun, da ist es klar, dass ich Hilfe suche und keine Kommentare.. die verletzend sind

Zitat (von Brigid123):
Somit kümmer ich mich und schiebe nichts auf.
Ich habe das mit voller Absicht geschrieben. Aber nicht, um dich zu verletzen, sondern: JETZT erklärst du endlich, was du wann und bei wem und wie gemacht hast.
WIR sind hier keine Hellseher.
Man weiß zwar noch nicht, seit wann du nicht mehr krankenversichert bist. Ist aber zunächst egal.
Man weiß auch noch nicht, seit wann du kein Kindergeld bekommst. Wird sich klären.

Zitat (von Brigid123):
Ich habe schon einen Antrag gestellt, da wurde ich weggeschickt.
Wenn man einen Antrag stellt, erhält man einen Bescheid. Ablehnung oder Bewilligung.
Wegschicken lässt man sich bitte nie mehr, vor allem nicht als erwachsene Person mit Familie in Not.

Bitte erkläre der hilfsbereiten Frau von der Caritas, dass ihr zu dritt Alg2-Anspruch habt. Auf jeden Fall ab dem 1. Mai.
Grund: Kein Einkommen aus Kindergeld. Nur Verdienst + UHV

Zitat (von Brigid123):
Seit 2 Jahren lebt er wieder bei uns
Und seit 3 Monaten ist der Antrag erst gestellt?
Da gibts noch viele Baustellen----

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Anami):
Was für uns so einfach ist, weil vielfach gemacht, lange Jahre geübt und unterstützend geholfen für X+n Personen---das ist für ganz viele Personen, die das zum ersten Mal machen sollen, der blanke Horror.
Lieber verschieben sie mal nochn Monat. Und noch einen.

!! WORD!!

Das war auch ganz sicher nicht böse gemeint - ich habe diesen Absatz als Ausdruck des Verständnisses für die, die es eben nicht alles so schmissig hinkriegen, verstanden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Ich habe es auch genau SO verstanden.
;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.