Liebe Rechtsexperten,
mich würde interessieren, ob es (nach geltendem deutschen und bayerischen Recht) zulässig ist, dass Kinder bei der Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung (Kinderkrippe) nur dann einen Platz bekommen, bevorzugt einen Platz bekommen, wenn sie zu der Gemeinde gehören, in der der BEtreuungsplatz liegt.
Gerade in ländlicheren Gegenden gibt es nicht immer BEtreuungsplätze bzw. nicht genügend, ist es dann rechtlich zulässig, ein Kind abzuweisen, weil es aus der Nachbargemeinde kommt und müsste es nicht nach eben den gleichen transparaneten Kritereien (wie Notwendigkeit / Dringlichkeit / Anmeldefrist usw.) einen Platz zugewiese nbekommen, wie alle anderen Kinder auch?
Wie sieht es beim Kindergarten aus?
Mir ist schon klar, dass es da um die Fördergelder geht und Konflikte zwischen den Gemeinden, mir scheint es aber irgendwie sehr ungerecht und ich frage mich nun, ob es nicht auch in irgendeinem Sinne gesetzeswidrig ist.
Wer weiss etwas?
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KiGA-Bevorzugung der gemeindeeigenen Kinder ?
4. März 2011
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Frage vom 4. März 2011 | 12:23
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
KiGA-Bevorzugung der gemeindeeigenen Kinder ?
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#1
Antwort vom 4. März 2011 | 14:02
Von
Status: Unbeschreiblich (38386 Beiträge, 13987x hilfreich)
Wir haben keine Kindergarten- oder Kita-Pflicht. Die Träger sind unterschiedlich, haben aber Satzungen. Aus den jeweiligen Satzungen ergibt sich, wie die Reihenfolge der Berücksichtigung ist, ob es überhaupt möglich ist, Externe aufzunehmen.
wirdwerden
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