KiTa Notbetreuung:Härtefall oder Einzelprüfung?

12. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
freid
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
KiTa Notbetreuung:Härtefall oder Einzelprüfung?

Guten Tag,

wir haben erhebliche Probleme mit unserer KiTa.

Vorweg die Situation:

Nordrhein-Westfalen,
Eltern getrennt lebend,
Kind: 4 Jahre alt.
Mutter: Vollzeit berufstätig als Lehrerin,
Vater: Auf Grund einer Schmerzerkankung berentet, kaum belastbar,
Keine Verwandschaft vorhanden, die Kinderbetreuung übernehmen kann.

Die KiTa: Es kommt zu städigen Betreuungsaufällen. Die Kita organisiert das so: Man bekommt einen Tag vorher eine Mail: Morgen darf nur jedes zweite Kind gebracht werden. An den Betreuungsvertrag hält sich die KiTa nicht. Auch sprengt die KiTa die laut Sozialgesetzbuch maximal erlaubten 27 Tage Betreuungsausfall/Kalenderjahr. Auch bei der Stadt ist die KiTa als "besonders schlimm" bekannt.

Dies führt entweder dazu, dass die Mutter das 4jährige Kind für 6 Stunden mit in den Schulunterricht an einer Hauptschule nimmt. Dies ist natürlich überhaupt kein bedarfsgerechtes Umfeld für ein kleines Kind.
Ein 4 jähriges Kind kann nicht 6 Stunden im Schultunterricht stillsitzen.

Oder es führt dazu, dass der Vater die Kinderbetreuung übernimmt. Dafür muss er seinen ärztlich abgesprochenen Schmerzmedikamente "überdosieren" und riskiert so gesundheitliche Folgeschäden.

Unser Ziel: Wir wollen, dass wir als eine Art "Härtefall" betrachtet werden und unser Kind täglich bringen dürfen.

Die KiTa haben wir schon auf diplomatischem Wege um eine Einzelfallprüfung gebeten: Es kam keine Antwort.

Problem:
In den KiTa Regelungen NRWs scheint es nach meinem Laien-Wissensstand keine Härtefallregelungen oder Ähnliches zu geben. Es scheint, man ist komplett auf das Wohlwollen der KiTa angewiesen.


Frage:
Gibt es im hier vorliegenden Fall eine Art durchsetzbares Recht auf tägliche Betreuung gegenüber der KitA?


Bitte nur konkrete Antworten.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

Man sollte sich an das Jugendamt wenden. Es sollten auch Tagesmütter/Tagesväter da sein, die die Betreuung des Kindes übernehmen. Es ist zwar unerfreulich, dass die Kita nicht optimal betrieben werden kann. Aber - wenn keine Kräfte da sind, was soll man tun?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7872 Beiträge, 1617x hilfreich)

Zitat (von freid):
Bitte nur konkrete Antworten.


Was konkreteres als wirdwerden habe ich auch nicht. Das würde ich Ihnen auch raten.

Gibt es Kindergartenfreunde bei mit denen man eine Notbetreuung verabreden kann? Dass Ihr Kind dann bei einem / einer Kindergartenfreund bleibt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von freid):
In den KiTa Regelungen NRWs scheint es nach meinem Laien-Wissensstand keine Härtefallregelungen oder Ähnliches zu geben.

Dann sollte man den Wissensstand doch einfach erweitern und diese Regelungen mal lesen. Oder von einen Profi lesen und sich das Ergebnis mitteilen lassen.




-- Editiert von User am 12. Juni 2024 23:45

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

Noch in Ergänzung: wie organisiert man eigentlich die Kinderbetreuung, wenn das Kind mal krank ist? Auch so was soll vorkommen. Worauf ich hinaus will ist, dass man doch immer, wirklich immer eine Auffangregelung haben muss, für den Fall des Betreuungsausfalls durch die Kita. Es erschließt sich mir auch nicht, wieso hier ein besonderer Härtefall vorliegt, der sich von anderen unterscheidet. Also, überlegen, wie man diese Ausfallzeiten abpuffern kann, mir gefällt auch die Idee, dass vielleicht ein Elternteil eines Kita-Freundes/einer Kita-Freundin gerne die Ausfallbetreuung übernimmt, für geringes Entgelt?

Hier ist eine praktische Lösung gefragt. Bis man auf dem Klagewege da irgend etwas reguliert hat, wobei ich erhebliche Zweifel am Erfolg habe, dürfte das Kind bereits Gymnasiast sein.

wirdwerden

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Zitat (von freid):
Gibt es im hier vorliegenden Fall eine Art durchsetzbares Recht auf tägliche Betreuung
Das gibt es in jedem Fall. Ein Einzel- oder Härtefall ist dafür gar nicht erforderlich. Rechtsgrundlage ist Bundesrecht nach §§ 22 ff. SGB VIII iVm mit dem jeweiligen Landesrecht.

Zitat (von freid):
gegenüber der KitA?
Das gibt es dagegen nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer bestimmten Einrichtung. Die Lösung sollte man daher beim Jugendamt erfragen. Sofern keine Lösung geschaffen wird, kann man sich Hilfe selbst beschaffen und dem Jugendamt in Rechnung stellen. Dafür sollte man sich jedoch auf ein größeres Zeitfenster, finanzielle Vorleistung und ggf. Kosten für einen Anwalt einstellen, den man am besten frühzeitig mit einbezieht.

Zitat (von wirdwerden):
wie organisiert man eigentlich die Kinderbetreuung, wenn das Kind mal krank ist?
Dann ist man selbst von er Arbeit freigestellt und kann sein Kind betreuen.

Zitat (von wirdwerden):
Bis man auf dem Klagewege da irgend etwas reguliert hat, wobei ich erhebliche Zweifel am Erfolg habe
Und wie begründen sich diese Zweifel? Wir sind ja hier in einem Rechtsforum und es wurde eine rechtliche Frage gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

smogman, diese Regelung ist mir bekannt, die mit der Befreiung vom Dienst. Nur, das geht doch auch nicht bei kurzen Erkrankungen und die Fragestellerin scheint ja beamtet zu sein. Letztlich muss man doch immer einen zweiten Plan haben, ausnahmslos immer. Auch für den Fall, dass man selbst ausfällt, aus was für Gründen auch immer.

wirdwerden

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3781x hilfreich)

Wenn eine Lehrerin und der frühberentete Kindsvater, einen Härtefall darstellen, dann ist aber jede berufstätige, alleinstehende Mutter ein noch "härterer Fall".

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

HeHe, Danke Dir. In der Richtung dachte ich auch.

Ich sags (schreibe) es immer wieder: die Kita-Regelungen entbinden die Eltern nicht davon, sich auch selbst um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Der Staat kann und muss nicht alles bieten. Und ein Plan B sollte jede Familie haben, es geht gar nicht anders. Bei mir wars eine nette Nachbarin (Rentnerin), die gerne einsprang, sie buk wunderbar und ihre Rente war auch nicht so hoch. Obwohl, als ich alleinerziehend war, gab es noch keine Kitas, meine beiden hatten keinen Platz bekommen, ich hatte eine Kinderfrau. Aber auch die fiel mal aus, da war dann die nette Nachbarin. Es geht nicht anders.

wirdwerden

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