Kinder haften füre Ihre Eltern ... ist das so?

16. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Kinder haften füre Ihre Eltern ... ist das so?

Hallo zusammen ...

Ich weiß gar nicht wo meine Frage hingehört ... Sozialrecht ... Familienrecht ... Recht allgemein ... ich schreibe es einfach mal hier und bitte ggf. um Verschiebung ...

Mich würde einfach mal interessieren in wie fern Kinder für Ihre Eltern FINANZIELL haften bzw. herangezogen werden ... mir fallen da so viele Beispiele ein, bei denen mich einfach mal interessiert in wie weit Kinder dort zur Kasse gebeten werden könnten ...

Zum Beispiel ...

... die Eltern bekommen Sozialhilfe oder auch wie auch immer es heute heißen mag ... spielt Einkommen der Kinder dort eine Rolle?

... die Eltern haben eine Firma und gehen pleite. Insolvenz inkl. Privatinsolvenz ... wird hier bei den Kinder gekuckt was zu holen ist?

... die Eltern haben ein Erbe angenommen, was überschuldet ist. Sie selber sind privatinsolvent ... wird dann bei den Kindern gekuckt?

... die Eltern kommen ins Pflegeheim ... zahlen hierfür die Kinder?

Das Thema interessiert mich sehr, aber ich finde nicht die richigen Infos online. Zu komplex das Thema ...

Desweiteren fände ich spannend in wie weit bei etwaigem Heranziehen zur Zahlung das Einkommen eine ROlle spielt und wann ( und in welcher Höhe ...) das Vermögen/Ersparnisse ...

Wer kann was zum Thema sagen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Nur mal ganz allgemein da Sie schon in der Frage einiges "Vermischen":

Kinder haften nicht für Ihre Eltern, aber Kinder schuldnen Ihren Eltern Unterhalt (§ 1601 BGB ).
Während also die Haftung für Schulden der Eltern (z.B. insolvente Firma) allein aufgrund der Verwandschaft nicht in Frage kommt, kommt die Unterhaltspflicht u.a. bei Ihrem Beispiel "Kosten Pflegeheim" durchaus zu tragen.

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-- Editiert Tiger123 am 16.03.2015 15:25

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
die Eltern bekommen Sozialhilfe oder auch wie auch immer es heute heißen mag ... spielt Einkommen der Kinder dort eine Rolle?
Im Grundsatz schon, allerdings in verschiedensten Formen. Es komtm dann darauf an, was Sie genau mit Sozialhilfe meinen. Dieses Kind hat heute viele Namen. Wenn es die Leistungen gibt, weil die Eltern altersschwach sind und nicht mehr arbeiten können, dann haben diese einen Unterhaltsanspruch gegen die Kinder. Das ist der gleiche Anspruch, den die Kinder mal gegen ihre Eltern hatten, als sie noch zur Schule/Uni gegangen sind. Wenn die Eltern die Leistungen aufgrund von anhaltender Arbeitslosigkeit/Einkommensschwäche beziehen, dann kann das Einkommen der Kinder eventuell berücksichtigt werden, wenn denn alle unter einem Dach wohnen und sowieso alle Kosten geteilt bzw. aus einem Topf bezahlt werden.

Für Schulden, die den Eltern zuzuordnen sind, müssen Kinder nicht haften. Das ist in dem Beispiel mit der Firma der Fall, aber ganz ähnlich bei dem Erbfall. Kinder kommen nur bei dem Geld auf, das wirklich für die Eltern gedacht ist und laufende Kosten abdecken soll.
Bei dem Erbfall kommt hinzu, dass die Kinder diese Schulden geerbt hätten, wenn die Eltern das Erbe ausgeschlagen hätten. Natürlich hätten aber auch wieder die Kinder dann das Erbe ausschlagen können.

Das mit dem Pflegeheim ist das klassischste Beispiel. Hier zahlen die Kinder alle Kosten, die nicht von (privaten oder gesetzlichen) Versicherungen gedeckt sind. Das geht über die oben genannte Unterhaltspflicht, die immer in beide Richtungen funktioniert. Das ganze kann durchaus sehr teuer werden. Allerdings müssen die Kinder nicht mehr bezahlen, als sie selber haben. Verdienen die Kinder zu wenig oder haben selber einen Haufen Kinder, müssen sie im Normalfall überhaupt nichts zahlen oder nur einen Teil der Pflegekosten. Dafür gibt es dann entsprechende Freibeträge, die es auch beim Vermögen gibt, auf das ansonsten zurückgegriffen werden müsste. Diese Freibeträge sind beim Elternunterhalt aber deutlich höher, als es im umgekehrten Fall für Kindesunterhalt der Fall wäre. Vor allem müssen die Kinder nur das zahlen, was sie wirklich übrig haben, während Eltern zu einer Einkommenssteiergung aufgefordert werden könnten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kinder haften füre Ihre Eltern ... ist das so? <hr size=1 noshade>

Unter Umständen wäre das möglich.

Wobei "haften" eigentlich zu undifferenziert ist.

Im Sozialrecht z.B. wird Unterhalt geschuldet (wobei es da auch recht hohe Freibeträge gibt bis man zahlen muss). Da benötigt man keinen Vertrag,hier gibt das Gesetz die "Haftung" vor.
Da können dann auch Schenkungen wieder rückgängig gemacht werden.

Im Zivilrecht nennt man die "Haftung" dann z.B. "Bürgschaft". Da gibt es dann allerdings keine Freibeträge, da haftet man auf die volle Summe für die gebürgt wurde. Aber hier wird dann immer eine vertragliche Grundlage benötigt, aus der sich eine "Haftung" ableiten liese.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>.. die Eltern bekommen Sozialhilfe oder auch wie auch immer es heute heißen mag ... spielt Einkommen der Kinder dort eine Rolle? <hr size=1 noshade>

Stark vereinfacht:
Wenn die Eltern "nur" arbeitslos sind, aber im Prinzip sich selbst unterhalten könnten, wenn sie denn einen Arbeitsplatz hätten, dann sind die Kinder nicht in der Pflicht.
Wenn die Eltern aber selbst nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (z.B. Pflegebedürftigkeit), dann sind die Kinder in der Pflicht.
http://www.finanztip.de/elternunterhalt/

quote:<hr size=1 noshade>.. die Eltern haben eine Firma und gehen pleite. Insolvenz inkl. Privatinsolvenz ... wird hier bei den Kinder gekuckt was zu holen ist? <hr size=1 noshade>

Nein. Es sei denn es wurde vor der Insolvenz Vermögen "Beiseite geschafft", das kann der Insolvenzverwalter rückgäng machen.

quote:<hr size=1 noshade>... die Eltern haben ein Erbe angenommen, was überschuldet ist. Sie selber sind privatinsolvent ... wird dann bei den Kindern gekuckt? <hr size=1 noshade>

Nein.

quote:<hr size=1 noshade>... die Eltern kommen ins Pflegeheim ... zahlen hierfür die Kinder?
<hr size=1 noshade>

Ja. Wenn die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht reichen und das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist .
Die Freibeträge für die Kinder sind aber relativ hoch.
Siehe den Link bei der ersten Frage.

quote:<hr size=1 noshade>Desweiteren fände ich spannend in wie weit bei etwaigem Heranziehen zur Zahlung das Einkommen eine ROlle spielt und wann ( und in welcher Höhe ...) das Vermögen/Ersparnisse ... <hr size=1 noshade>

Siehe den Link bei der ersten Frage.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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