Hallo,
Ich im Juli mein Abitur gemacht und mach jetzt seit Januar einen Freiwilligendienst in Bolivien. Nun hat mich heute die sehr unerfreuliche Nachricht erreicht, dass ich 920€ Kindergeld (also für die 5. Monate) zurückzahlen soll. Erstmal ziemlich hart weil ich natürlich gerade keine Einkünfte habe. Jetzt hab ich mich informiert und erstmal rausgefunden, dass ja nur Kindergeld für eine Übergangszeit von 4 Monaten gezahlt wird. Heißt das dann aber, dass ich für die gesamten 5 Monate zurückzuahlen muss. Für mich wäre die Sache ja schon wesentlich leichter wenn ich nur den einen Monat zurückzahlen müssten. Außerdem frag ich mich ob ich mit der Argumentation, dass die Vorbereitungsseminare schon im November und Dezember(jeweils eine Woche) stattgefunden haben und ich dadurch in der Zeit schon mehr oder weniger mit meinem Freiwilligendienst beschäftigt war, etwas erreichen könnte.
Viele Grüße aus La Paz, Bolivien
Johannes
-----------------
""
Kindergeld, Freiwilligendienst nach 5 Monaten
Die Unterbrechung zwischen Ausbildung und Freiwilligendienst darf INSGESAMT nicht länger als 4 Monate dauern. Dauert sie länger, entfällt der Anspruch für den gesamten Zeitraum.
Wieso sollen SIE das eigentlich zurückzahlen? Leistungsempfänger waren doch Ihre Eltern, und die haben doch vermutlich ein Einkommen...
-----------------
" "
Erst mal danke für die Antwort.
stimmt natürlich, dass die Forderung an meine Eltern gerichtet ist, aber da ich das Geld in dieser Zeit von Ihnen bekommen habe betrifft mich das natürlich auch und auch wenn meine Eltern Berufstätig sind und ein festes Einkommen haben sind knapp 1000€ natürlich nicht gerade wenig. Mich wundert das ganze nur weil ich schon ab November Vorbereitungsseminare für meinen Freiwilligendienst hatte und auch sonst sehe ich nicht was für Alternativen ich gehabt hätte. Es scheint mir so, dass ich einfach Pech habe, weil dazwischen 5 und nicht nur 4 Monate lagen und sich für diese Zeit an einer Uni einzuschreiben oder eine Ausbildung anzufangen wäre ja nun auch alles andere als sinnvoll.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
1 Antworten