Hallo,
ich bin 23 und studiere jetzt aktuell im 10. Semester Dipl.-Meteorologie.
Mein Studium begann mit dem 1 Oktober 2005 und würde regulär am Ende September 2010 enden, also Regelstudienzeit: 10 Semester. Nach dem 4 Semester habe ich alle 4 Vordiplomsprüfungen gemacht. Meine 4 Diplomprüfungen legte ich im Dezember 2008 (Erste) mit 1.7, Juni 2009 (Zweite) mit 1.0, Januar+Februar 2010 mit 2.0 und 2.7 erfolgreich ab. Seit dem 25.5.2010 arbeite ich an meiner Abschlussarbeit, die offziell am 25.5.2011 abgegeben sein muss. Ich wohne noch bei meiner Mutter! BaföG erhalte ich noch bis Ende September, danach nicht mehr und will es auch nicht weiter beantragen wegen vollem Darlehn. Meine Mutter erhält bisher für mich Kindergeld und ich selber noch Halbwaisenrente unter 100€.
Wie siehst es mit Kindergeld und Halbwaisenrente nach der Regelstudienzeit aus?
Gruß MetStud
Kindergeld, Halbwaisenrente nach Regelstudienzeit
Bescheid anfechten?
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Hi,
weder das KG noch die Waisenrente sind von der Regelstudienzeit abhängig, sondern nur davon, daß man halt studiert. Das KG endet allerdings mit dem 25. Geburtstag - dann ist man zu alt...
Gruß vom mümmel
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Danke für die schnelle Antwort!
ich habe schon Google mit Wortphrasen wie Halbwaisenrente, Anspruch und Regelstudienzeit bedient. Fast jedes Mal kamen Beiträge mit nach Regelstudienzeit "Ende" oder "Fortzahlung unter bestimmten Umständen". Deshalb frage ich!
-- Editiert am 22.06.2010 19:13
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Hi,
ich habe es jetzt auch mal gegoogelt - Waisenrente endet offenbar mit dem 27. Geburtstag, so daß Langzeitstudenten dann irgendwann einfach zu alt dafür sind. Aber das Problem betrifft Sie ja nicht.
Gruß vom mümmel
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