Kindergeld, Halbwaisenrente nach Regelstudienzeit

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
MetStud
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergeld, Halbwaisenrente nach Regelstudienzeit

Hallo,

ich bin 23 und studiere jetzt aktuell im 10. Semester Dipl.-Meteorologie.
Mein Studium begann mit dem 1 Oktober 2005 und würde regulär am Ende September 2010 enden, also Regelstudienzeit: 10 Semester. Nach dem 4 Semester habe ich alle 4 Vordiplomsprüfungen gemacht. Meine 4 Diplomprüfungen legte ich im Dezember 2008 (Erste) mit 1.7, Juni 2009 (Zweite) mit 1.0, Januar+Februar 2010 mit 2.0 und 2.7 erfolgreich ab. Seit dem 25.5.2010 arbeite ich an meiner Abschlussarbeit, die offziell am 25.5.2011 abgegeben sein muss. Ich wohne noch bei meiner Mutter! BaföG erhalte ich noch bis Ende September, danach nicht mehr und will es auch nicht weiter beantragen wegen vollem Darlehn. Meine Mutter erhält bisher für mich Kindergeld und ich selber noch Halbwaisenrente unter 100€.

Wie siehst es mit Kindergeld und Halbwaisenrente nach der Regelstudienzeit aus?

Gruß MetStud

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

weder das KG noch die Waisenrente sind von der Regelstudienzeit abhängig, sondern nur davon, daß man halt studiert. Das KG endet allerdings mit dem 25. Geburtstag - dann ist man zu alt...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MetStud
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

ich habe schon Google mit Wortphrasen wie Halbwaisenrente, Anspruch und Regelstudienzeit bedient. Fast jedes Mal kamen Beiträge mit nach Regelstudienzeit "Ende" oder "Fortzahlung unter bestimmten Umständen". Deshalb frage ich!

-- Editiert am 22.06.2010 19:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

ich habe es jetzt auch mal gegoogelt - Waisenrente endet offenbar mit dem 27. Geburtstag, so daß Langzeitstudenten dann irgendwann einfach zu alt dafür sind. Aber das Problem betrifft Sie ja nicht.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.