Hallo sehe ich das richtig, dass Kinder in D (19 +23 und beide in Ausbildung) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben, wenn die Eltern um EU-Ausland leben ? Kinder wohnen in eigenen Hausständen und beziehen ihr Kindergeld und BAFÖG.
Kindergeld, wenn Eltern im EU Ausland leben
16. Januar 2022
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Frage vom 16. Januar 2022 | 00:09
Von
Status: Schlichter (7263 Beiträge, 1590x hilfreich)
Kindergeld, wenn Eltern im EU Ausland leben
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#1
Antwort vom 16. Januar 2022 | 00:19
Von
Status: Unbeschreiblich (107709 Beiträge, 38057x hilfreich)
Zitatdass Kinder in D (19 +23 und beide in Ausbildung) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben, wenn die Eltern um EU-Ausland leben ? :
Kinder haben auch dann keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn die Eltern Inland leben ...
#2
Antwort vom 16. Januar 2022 | 00:26
Von
Status: Schlichter (7263 Beiträge, 1590x hilfreich)
ZitatKinder haben auch dann keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn die Eltern Inland leben ... :
Danke für die Wortklauberei....

Ich meinte natürlich, dass die Eltern keinen Anspruch mehr haben und die Kinder dadurch dieses nicht mehr ausbezahlt bekommen....
Wobei ich das jetzt im nachhinein noch an meinen anderen Post koppeln müsste, da die Mutter die Kindergeldberechtigte Person ist. Solange diese also ALG1 bezieht (im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung) wäre ja noch die Voraussetzungen erfüllt, oder ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Januar 2022 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (107709 Beiträge, 38057x hilfreich)
Eventuell hilft das weiter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg52eu_ba014340.pdf
#4
Antwort vom 16. Januar 2022 | 01:48
Von
Status: Schlichter (7263 Beiträge, 1590x hilfreich)
#ZitatEventuell hilft das weiter: :
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg52eu_ba014340.pdf
Leider nein.....
Wenn die Eltern nach Dänemark ziehen (kurz hinter die Grenze) und die Mutter als berechtigte Person ALG1 bezieht (voraussichtlich nach Aussteuerung vom Krankengeld und weiterer AU), dann müsste der Anspruch ja weiter bestehen.
Erst wenn die Mutter in Dänemark arbeiten würde, würde der Anspruch entfallen.
#5
Antwort vom 16. Januar 2022 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (26640 Beiträge, 4950x hilfreich)
Es ist doch absolut egal, wohin sie ziehen. Es kann auch Skagen hoch im Norden sein.ZitatWenn die Eltern nach Dänemark ziehen (kurz hinter die Grenze) :
Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld ist für die Eltern/kindergeldberechtigte Person eine steuerliche Entlastung.
Wenn die Mutter aus diversen Gründen kein Kindergeld mehr erhält, würde nach Antrag der studierenden Kinder die BAföG-Leistung eben erhöht.
#6
Antwort vom 16. Januar 2022 | 16:55
Von
Status: Philosoph (12859 Beiträge, 4373x hilfreich)
Zitat:Wenn die Mutter aus diversen Gründen kein Kindergeld mehr erhält, würde nach Antrag der studierenden Kinder die BAföG-Leistung eben erhöht.
Meines Wissens wird Kindergeld beim BAföG nicht angerechnet. Wenn das stimmt, kann es durch den Wegfall von Kindergeld auch keine Erhöhung der BAföG Leistung geben.
Gruß,
Axel
#7
Antwort vom 16. Januar 2022 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (35985 Beiträge, 13461x hilfreich)
Axel, Du hast recht. Bei der Berechnung von BAföG spielt das Kindergeld keine Rolle.
wirdwerden
#8
Antwort vom 16. Januar 2022 | 18:14
Von
Status: Schlichter (7263 Beiträge, 1590x hilfreich)
ZitatGrundsätzlich gilt: Das Kindergeld ist für die Eltern/kindergeldberechtigte Person eine steuerliche Entlastung :
Ja, schon verstanden.... aber auch bei alg1 Bezug besteht ja auch Anrecht auf Kindergeld. Und das wäre ja bei der Mutter der Fall.
#9
Antwort vom 17. Januar 2022 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (26640 Beiträge, 4950x hilfreich)
Stimmt. ...sorry, mein Fehler. Ich hatte an Unterhalt gedacht.ZitatBei der Berechnung von BAföG spielt das Kindergeld keine Rolle. :

Ob die Mutter weiterhin Kindergeld erhält, hat aber NICHTS mit ALG1 zu tun.Zitataber auch bei alg1 Bezug besteht ja auch Anrecht auf Kindergeld. Und das wäre ja bei der Mutter der Fall. :
Die Arbeitsagentur/Familienkasse machts hier ganz kurz: Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten
Um Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflicht bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
2. Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Bisher ist es doch so, dass die Eltern ihren Wohnsitz nach DK verlegen wollen und die Mutter evtl. zur Arbeit nach D pendelt, oder?
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