Hallo zusammen
Als BA Student erhalte ich eine monatliche Ausbildungsvergütung mit welcher ich über die Kindergeldgrenze komme. Deswegen will ich meine Werbungskosten nun angeben habe aber ein paar fragen dies bezüglich. Zur Erklärung während der Praxisphasen wohne ich bei meinen Eltern in den Theoriephasen habe ich eine eigene Wohnung.
1. Kann ich die Kosten für meine Wohnung geltend machen?
2. Kann ich für die Theoriezeit Reisekosten bzw Verpflegung geltend machen? Und wenn ja wie hoch, für die 24h std abwesenheit vom Wohnsitz meiner Eltern oder die 8std Abweseneheit von meiner Wohnung wenn ich Vorlesungen habe?
mfg Dr.Kolosus
Kindergeld + BA Studium
18. März 2005
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Frage vom 18. März 2005 | 15:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld + BA Studium
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#1
Antwort vom 18. März 2005 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
zu 1.: Nein. Bei Dir als Single dürfte keine doppelte Haushaltsführung vorliegen
zu 2.: Nein.
#2
Antwort vom 18. März 2005 | 20:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok danke mal sowit hätte noch 2 weitere fragen.
Und zwar zum einen kann ich ja meine Fahrz zur Arbeitsstätte während der Praxispahse geltend machen aber wie steht es mit der Fahrt von meiner Wohnung zur Berufsakademie? Ist das dann unter Reisekosten zu werten "Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel aus Anlass einer vorrübergehende Beruflichen Tätigkeit z.b Fahrten zur Berufssschule" ?! (ist auch nur Vorrübergehend und Beruffsschul ähnlich) Und wenn ja kann ich dort im Punkt b auch Verpflegungskosten diesbezüglich gelten machen?
mfg Dr.Kolosus
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