Kindergeld: Duales Studium und selbstständige Nebentätigkeit

1. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Philipp Renner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld: Duales Studium und selbstständige Nebentätigkeit

Folgende Situation:

Nach meinem Abitur habe ich eine Ausbildung als Fachinformatiker begonnen und abgeschlossen.
Anschließend habe ich 1 Jahr in einer Festanstellung gearbeitet.
Nach diesem Jahr habe ich ein duales Studium begonnen.
Während des Studiums habe ich zudem eine selbständige Nebentätigkeit angemeldet.

Ich bin nun kurz vor Abschluss des Studium und gerade 25 geworden, wodurch mein Anspruch auf Kindergeld erlischt, dies ist mir soweit bewusst.

Ich habe nun aber ein Schreiben bekommen - Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes. Hier muss unter anderem Angaben zu der Erwerbstätigkeit des Kindes (ich) geben.

Habe ich durch die Nebentätigkeit irgendwelche Probleme, bzw. was ist die maximale Stundenzahl pro Woche, welche ich in der Nebentätigkeit arbeiten darf?

-- Editiert von Moderator topic am 1. Mai 2023 13:52

-- Thema wurde verschoben am 1. Mai 2023 13:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Philipp Renner):
Hier muss unter anderem Angaben zu der Erwerbstätigkeit des Kindes (ich) geben.
Ja, richtig, das ist die selbstständige Tätigkeit neben dem Studium.
Zitat (von Philipp Renner):
Ich habe nun aber ein Schreiben bekommen
Für welchen Zeitraum will die Famkasse Angaben haben und was genau will man wissen? Dauer? Abschluss? Einkommen?

Wie die max. Stundenzahl für Erwerbstätige ist, neben dem dualen Studium ist mir nicht bekannt.
Grds. sollen Studierende ihr Studium vorrangig betreiben und nicht mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sein. Mehr darf in vorlesungsfreien Zeiten und evtl. in anderen Studienformen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17077x hilfreich)

Habe ich durch die Nebentätigkeit irgendwelche Probleme Keine Ahnung - ich kann ja nicht wissen, wieviel Wochenstunden Sie gearbeitet haben...
bzw. was ist die maximale Stundenzahl pro Woche, welche ich in der Nebentätigkeit arbeiten darf? 20 h (steht in § 32(4) EStG).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Man lese selbst:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18?pk_abe=92&pk_abv=Variation_mit_Bild

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