Kindergeld / Einziehung von Forderungen - keine Ratenzahlung möglich?!

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld / Einziehung von Forderungen - keine Ratenzahlung möglich?!

Hallo

wir haben von der Arbeitsagentur für Arbeit ein Schreiben bekommen "Einziehung von Forderungen".
Wir wurden überbezahlt und müssen nun das überzahlte zurückzahlen, völlig legitim, machen wir.

Nun haben wir schon mehrmals um Ratenzahlung gebeten, da es sich um eine Summe in Höhe von 1200€ handelt.

Antwort: Geht nicht, das es sich bei der Forderung um steuerrechtliches Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz handelt und grundsätzlich eine Steuerschuld bei Fälligkeit in einer Summe zu zahlen ist.

Ich habe nun bei der Stelle angerufen und gefragt, ob nicht doch eine Ratenzahlung für uns in Frage kommt, da mein Mann in der Privatinsolvenz ist und ich meine Restschuldbefreiung vor 2 Jahren erhalten habe bzw. seit kurzen aus der Privatinsolvenz raus bin.

Antwort: Nein, dann müssen sie sich das Geld eben leihen, ansonsten werden Vollstreckungsmaßnahmen weiter fortgesetzt.


Besteht als letzte Möglichkeit nur, sich mit dem Inkassounternehmen (bestimmt Zoll) über eine Ratenzahlung zu einigen?

Sind für jeden Tipp dankbar, schöne Ostern
lg


-- Editiert von becksblue am 18.04.2019 13:05

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von becksblue):
Besteht als letzte Möglichkeit nur, sich mit dem Inkassounternehmen (bestimmt Zoll) über eine Ratenzahlung zu einigen?
Ja. Die Möglichkeit besteht.
Die Familienkasse gehört zur Bundesagentur für Arbeit.
Die hat für Vollstreckungssachen ein eigenes Inkasso.
Inkasso-Service der BA. Sitzt in Recklinghausen.
Manchmal ?? schreibt auch der Zoll.

ICH würde dann dort um Ratenzahlung bitten. ICH würde nicht mit 20,- beginnen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Aber man sollte mal beginnen mit Zahlungen. Das macht die Verhandlungsposition stärker.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber man sollte mal beginnen mit Zahlungen.
An wen jetzt? An die FK? Die will den vollen Betrag.
Zitat (von wirdwerden):
Das macht die Verhandlungsposition stärker.
Mit wem jetzt? Mit der FK braucht man nicht verhandeln. BA-Inkasso hat noch nicht gefordert. Erst nach der Forderung hat man einen Verhandlungspartner.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Scheint unterschiedlich organisiert zu sein, bei uns vollstreckt das Zollamt diese Forderungen. Ist aber wurscht, der Schuldner kann doch zumindest schon mal Teilbeträge an den Gläubiger zahlen. Dann ist bei der Vollstreckungsbehörde mit Sicherheit die Bereitschaft zu einer Ratenzahlungsvereinbarung größer. Die Forderung ist fällig, es gibt juristisch keinen Grund, nicht mit Zahlungen zu beginnen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist aber wurscht, der Schuldner kann doch zumindest schon mal Teilbeträge an den Gläubiger zahlen
Was löst diese Teil-Zahlung aus? Eine neue Papierflut. Macht nämlich das System.
Und nicht irgendwelche Mitarbeiter, die nun doch den guten Willen des Schuldners sehen wollen und dann noch mit dem Inkasso oder Zoll bequatschen, dass man doch gnädig sein solle.
Sind alles keine Sozialarbeiter dort.
Lies doch, was die FamKasse schon wiederholt geantwortet hat. Alles jetzt oder Vollstreckung geht weiter.

Zitat (von wirdwerden):
Die Forderung ist fällig, es gibt juristisch keinen Grund, nicht mit Zahlungen zu beginnen.
Richtig. Fällig ist fällig.
Mit der Inkassostelle kann man es wegen Raten versuchen. Das ist juristisch möglich. Trotz Fälligkeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist aber wurscht, der Schuldner kann doch zumindest schon mal Teilbeträge an den Gläubiger zahlen.

Genau das.



Zitat (von Anami):
Mit wem jetzt? Mit der FK braucht man nicht verhandeln.

Nö, braucht man nicht.
Aber zahlen kann an schon mal.
Die Vollstrecker haben es erfahrungsgemäß lieber wenns regelmäßige Ratenszahlungen gibt als dem Geld hinterherzulaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Also bei feiner fälligen Forderung der Familienkasse abzuwarten und nicht zu zahlen, das ist doch nicht seriös. Die Betroffene kann und will Raten zahlen. Und die Bereitschaft der Vollstreckungsstelle, das zu aktzeptieren, ist mit Sicherheit wesentlich größer, wenn man praktisch schon im Vorfeld die Ratenzahlung angefangen hat. Und was für eine Papierflut soll denn kommen? Was hat sich da in den letzten drei Jahren geändert? Praktischer Fall aus dieser Zeit: jemand hat, da international (wenn auch in DEutschland) beruflich unterwegs, weiterhin Kindergeld für zwei Kids bekommen, er wusste nicht, dass sich da was ändert. Die Sache fiel nach ca. 3 Jahren auf, RAtenzahlung wurde abgelehnt, er fing trotzdem an, zurückzuzahlen, nach 3 Monaten schlug die Vollstreckungsbehörde auf, sah sich die Unterlagen an, gab eine neue Bankverbindung an, um das in Zukunft kontrollieren zu können, das wars. Am Ende erfolgte eine korrekte Abrechnung mit Erledigungserklärung, der Betrag, der zu viel überwiesen war, wurde zurück überwiesen, das wars. So viel zur Papierflut.

wirdwerden

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