Kindergeld Rückzahlung wegen unzureichender Beweislage

29. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz518599-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Rückzahlung wegen unzureichender Beweislage

Hallo,
ich habe vor kurzem einen Brief von der Familienkasse bekommen, dass ich Kindergeld welches ausgezahlt wurde in höhe von 1550 Euro zurückzahlen muss. Das Problem sieht folgendermaßen aus: Im Juli 2018 beendete ich mein Abitur. Nach meinem Abitur wollte ich mich auf einer Universität bewerben aber die Bewerbungsfristen gingen nur bis ende Juli (dort hatte ich Nichtmal eine Ahnung ob ich mein Abitur bestehe). Da ich die Frist verpasst hatte musste ich bis zur Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2019 warten welches im Dezember beginnt. Zwischen August und Dezember konnte ich keinesfalls irgendwelche Bewerbungen schreiben (da man sie erst ab Dezember bei Universitäten einreichen kann) die ich der Familienkasse vorlegen konnte, die mich übrigens auch darum gar nicht gebeten hatte. Wir haben nur einen Brief bekommen den wir ausfüllen sollten in welcher "Position", d.h. Studien-/ausbildungssuchend ich mich befinde. Es wurden keinesfalls Belege oder Beweise verlangt, die ich ja sowieso nicht erbringen konnte weil ich nicht die Möglichkeit hatte mich zu Bewerben. Im Januar habe ich mich dann, entschieden dual zu studieren wobei ich angefangen habe Bewerbungen an Unternehmen zuschreiben. Alle Bewerbungen sind online gewesen und ich habe von den absagen welche sehr veraltet waren viele bzw. fast alle gelöscht weil ich mein Postfach öfters leere. ( Hätte ich gewusst das man sowas erbringen muss, bzw. das mir so eine Einforderung bevorsteht hätte ich sie natürlich aufbewahrt.) Nun ist meine frage ob ich dagegen etwas tuen kann? Vor allem in dem Zeitraum August bis Dezember wo mir nicht die Möglichkeit gegeben wurde mich irgendwo für einen Studienplatz zu Bewerben. Kann ich da von der sogenannten Übergangszeit etwas verlangen? Ebenso ist das Geld natürlich verbraucht und ich keineswegs weiss wie ich das Geld zurückzahlen soll(selbst in raten).


-- Editiert von amz518599-22 am 29.06.2019 23:41

-- Editiert von amz518599-22 am 29.06.2019 23:50

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Was bitte hast du denn die ganze Zeit zwischen Abitur '18 und letztendlich Beginn deines SS'19 gemacht? Nichtmal nen Ferienjob um z.B. für die Studentenbude zu sparen oder für einen Führerschein oder so ähnlich? Also irgendetwas, das du arbeitstechnisch tatsächlich gemacht hast und womit du, im Rahmen der für's KG erlaubten Grenzen, Geld verdient hast?
Tatsächlich ausschliesslich grübeln und ein paar Unibewerbungen? Wovon (ausser KG) hast du gelebt?

Schau mal, deine Mum kam nun min. 18 Jahre in den Genuss von Kindergeld. Wenn weder sie, noch du, ihr euch informiert bzw. im Laufe der Jahre die Anträge nicht lest und immer bloss von ausgeht, wird schon noch gezahlt werden u.s.w. und du dich nichtmal beim JC arbeits/ausbildungssuchend ohne Bezug meldest, sry da fehlt mir dann doch das Verständnis...

Eventuell könntest du dich mal anwaltlich diesbezüglich beraten lassen, aber ich seh da sehr schwarz ....

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Selbst wenn man ihnen diese Übergangszeit zugute hält, die dauert meines Wissens nach drei Monate. August - September - Oktober, das bedeutet im Klartext, sie haben im November, Dezember, Januar ausschließlich rumgegammelt. Oder eben gegrübelt, wie der Vorschreiber schreibt .

Es wird Ihnen nichts übrig bleiben, als sich darauf zu besinnen, an welche Unternehmen Sie die Bewerbungen geschickt haben und nachzuschauen, ob Sie von den Absagen noch welche bekommen können. Ansonsten sieht recht trübe aus. Ohne Nachweise werden Sie das erhaltene Kindergeld zurückzahlen müssen.

Zitat (von amz518599-22):
Im Januar habe ich mich dann, entschieden dual zu studieren wobei ich angefangen habe Bewerbungen an Unternehmen zuschreiben
Haben Sie denn jetzt einen Studienplatz? Oder grübeln Sie noch ;) ? Rein interessehalber gefragt.

Aber hier sieht es zum Glück absolut nicht düster aus:
Zitat (von amz518599-22):
ich keineswegs weiss wie ich das Geld zurückzahlen soll(selbst in raten).

Dafür wurde das Arbeiten erfunden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz518599-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, danke für die Antworten. Ich habe in der Zwischenzeit geminijobed und gearbeitet und tuhe das immernoch. Ich habe immernoch die Frage bzw. mich wundert es wie oder was ich im Zeitraum August-Dezember hätte tuhen sollen außer, auch wenn es doof klingt, zu warten. Ich kann ja wie gesagt nichts machen außer zu warten bis die Unis ihre Bewerbungsfrist öffnen?

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#4
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Für eine Übergangszeit zwischen Abschluss Schule und Studium von bis zu 4 Monaten wird Kindergeld weitergezahlt. Spätestens dann müsste man sich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden, um weiterhin Kindergeld erhalten zu können.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ah, vier Monate. Danke für die Korrektur, @sonnen8licht

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von amz518599-22):
aber die Bewerbungsfristen gingen nur bis ende Juli (dort hatte ich Nichtmal eine Ahnung ob ich mein Abitur bestehe).

Wäre denn gemäß der Regeln auch bei Leuten wie Dir ein bestandenes Abitur schon für die erste Bewerbung notwendig gewesen?



Zitat (von amz518599-22):
Zwischen August und Dezember konnte ich keinesfalls irgendwelche Bewerbungen schreiben

Aha, und warum genau nicht? Für normale Arbeit hätte man das durchaus machen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz518599-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von amz518599-22):
Zwischen August und Dezember konnte ich keinesfalls irgendwelche Bewerbungen schreiben

Aha, und warum genau nicht? Für normale Arbeit hätte man das durchaus machen können.

Natürlich aber normale Arbeit hat nichts mit Kindergeld zutun. Mir wurde gesagt ich muss Bewerbungen bzw. Beweise liefern das ich mich um einen Studienplatz gekümmert habe bzw. kümmere. Da die Unis aber erst ihre Anmeldefristen im Dezember öffnen und Januar schließen geht das nur in dem Zeitraum

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von amz518599-22):
Wir haben nur einen Brief bekommen den wir ausfüllen sollten in welcher "Position", d.h. Studien-/ausbildungssuchend ich mich befinde
Das hast du gemacht? Wo hast du dich ausbildungssuchend gemeldet?

Zitat (von amz518599-22):
Mir wurde gesagt
Von wem wurde dir das gesagt?

Wo wusste man Ende Juli 2018 noch nicht, ob man das Abitur besteht?

Jetzt kannst du Einspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang dieses Schreibens erheben.

Und *tuhen* enthält der dt. Wortschatz nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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