Kindergeld Zweitausbildung

25. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Timo1991
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Zweitausbildung

Hallo,

ich habe eine Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert. Während dieser Ausbildung habe ich schon mit einem Medizinstudium begonnen. Die Ausbildung habe ich während des Studiums abgeschlossen.
Handelt es sich bei meinem Studium um eine Zweitausbildung, obwohl ich das Studium vor Beendigung der Ausbildung begonnen habe und das Studium "aufbauend" auf die Ausbildung ist?
Mir geht es nur ums KINDERGELD... Nicht um Unterhalt, Bafög oder andere Leistungen.

Ich Frage deshalb, weil man bei einer Erstausbildung unbegrenzt arbeiten darf um Kindergeldanspruch zu behalten, bei der Zweitausbildung aber nur 20Std pro Woche.

Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Dafür gelten mehrere Voraussetzung.

Dir selbst steht das Kindergeld nur zu wenn,
- du von zuhause ausgezogen bist

- nur sehr geringen oder gar keinen Unterhalt von deinen Eltern erhältst.

- zwischen der Ausbildung und Studium dürfen maximal 4 Monate liegen. Danach ist der Anspruch auf Kindergeld verwirkt

- nebenher dürfen maximal 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Nur eine Stunde mehr und das Kindergeld ist für immer futsch.

- und im Jahr Maximal rund 8000 Euro verdienst.
Also sind 400 Euro Jobs immer unschädlich.

- und maximal bis zum 25 Lebensjahr.
ausser ´80 bis ´82 Jahrgänge, diese bekommen es bis zum 27 Lebensjahr.

Komme ich auf die 4 Monate zurück, sind diese nicht erreicht gilt das Studium nicht als zweite Ausbildung.




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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33815 Beiträge, 17590x hilfreich)

@ Monopolist: Ihre Ausführungen sind z. T. schlicht falsch - ich empfehle, daß Sie sich da mal auf den neuesten Stand bringen lassen.
@ TE: In der DA-FamEStG steht eindeutig, daß ein Studium nach einer Berufsausbildung eine Zweitausbildung ist und daß das auch gilt, wenn das Studium schon während der Berufsausbildung begonnen wurde: Ein Studium stellt ein Erststudium i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dar, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. 2Es darf ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium bzw. keine andere abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung i. S. v. DA 63.4.2.1 vorangegangen sein. 3Dies gilt auch in den Fällen, in denen während eines Studiums eine Berufsausbildung abgeschlossen wird, unabhängig davon, ob die beiden Ausbildungen sich inhaltlich ergänzen.
Die von meinem Vorposter erwähnte 8000-Euro-Grenze hingegen existiert schon längere Zeit nicht mehr.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 27.08.2013 15:44

-- Editiert muemmel am 27.08.2013 15:45

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gehaltserhöhung
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 32x hilfreich)

Eine Frage: Wie schafft man es, neben dem Medizinstudium mehr als 20h zu arbeiten? Das ist nicht herablassend gemeint, sondern eine ehrliche Verwunderung, denn ich habe neben meinem naturwissenschaftlichen Studium auch Jobs mit 20h pro Woche gehabt und war froh, dass das Geld gereicht hat. Noch mehr Zeit ist schwer aufzubringen.

@muemmel: Gab's hinsichtlich dieser Aufschlüsselung Änderungen in den letzten 5 Jahren? Denn ich habe immer Kindergeld bekommen und es hat nie jemand nach meinem Einkommen gefragt (mit Studentenstatus)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33815 Beiträge, 17590x hilfreich)

Denn ich habe immer Kindergeld bekommen und es hat nie jemand nach meinem Einkommen gefragt (mit Studentenstatus) Das ist dann eher sonderbar, denn es gab bis 2011 die schon erwähnte 8000-Euro-Grenze und ich erinnere mich an zahlreiche Threads, in denen Leute mit dieser Grenze zu kämpfen hatten. Die Frage nach Erst- oder Zweitausbildung spielte hingegen keine Rolle.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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