Kindergeld

5. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dany36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld

Villeicht weis ja jemand Rat.
Also mein Mann beginnt ab 1.01.2009 eine neue Arbeit in der Schweiz,bisher in Deutschland beschäftigt.
Ich bin seit Oktober arbeistlos gemeldet und beziehe auch Geld.
Wie verhält sich das mit dem Kindergeld für unsere 2 Kinder?
Bekomme ich es weiter aus Deutschland? Ich bin Bezugsberechtigte! Das Arbeitsamt stellt sich quer. Wir wohnen aber in Deutschland!
LG Daniela

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6 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Dany:

Was meinst Du mit "das Arbeitsamt stellt sich quer"? Wollen die Dein ALG nicht weiterzahlen, oder das Kindergeld? Was für eine Begründung wird denn seitens der Behörde genannt?

Meines Erachtens bist Du - solange Du in Deutschland wohnst - weiterhin bezugsberechtigt. Sowohl was das ALG betrifft, als auch das Kindergeld. Beides ist auch vom Einkommen unabhängig. Insofern würde mich die Begründung und die Rechtsgrundlage wirklich mal interessieren. Sollte die bisher noch nicht genannt sein, frage danach.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

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#2
 Von 
Dany36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich glaub ich hab etwas weit vor gegriffen mit dem quer stellen.
Also ich habe mit dem Arbeitsamt telefoniert,und die meinen es sei nicht so einfach wie ich mir das vorstelle mit dem Kindergeld. Es käme auf den Verdienst meines Mannes an und in welchem Kanton er arbeitet. Nun haben die mir ein rießen Formular geschickt zum ausfüllen,mit zig Belegen die ich ranschaffen muß. Mein Arbeitslosengeld bekomm ich weiterhin ohne Probleme.
Ich würde gerne den rießen Papierkram umgehen. Ich kenne einige Fälle,wo die Frau arbeitslos ist, der mann als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet,und die haben das auch nicht gemeldet das der mann im Ausland tätig ist. Sie beziehen gabz normal Kindergeld hier in Deutschland. Ich hab es gemeldet,und bin nun der Luser.
LG Daniela

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#3
 Von 
Dany36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups,muß was korrigieren...ich meine nicht das Arbeitsamt,sondern die Familienkasse. Sorry!!!

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Dany:

Da die Familienkasse in der Regel bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist, passt das schon. ;)

Seit wann soll denn Kindergeld an Einkommensgrenzen gebunden sein? Das verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass ausgerechnet um das KG so ein Theater gemacht wird. Das ist doch völlig einkommensunabhängig, oder etwa nicht?

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Dany36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir Axel,Du bist ja ein sehr schneller Antworter.
Hm, ich weis auch nicht,mir ist das auch noch. Villeicht liegts ja daran daß mein Mann in die Schweiz wechselt. Mich nervt nun nur der ganze Papierkram. Und das schlimmste sind ja die Nachweise die man beifügen muß!
Nun muß ich aber nochmal was fragen. Und zwar,mein Erziehungsurlaub endete am 2.05. diesen Jahres. Ich hab mich aber erst am 23.Oktober beim Arbeitsamt gemeldet,weil ich für meinen kleinen noch keinen Kiga-platz hatte,und ich somit sowieso kein Arbeitslosengeld bekommen hätte. Nun habe ich das aber der Familienkasse nicht mitgeteilt,wußt ich nicht das ich das machen müßte. KG hab ich weiterhin von Mai bis jetzt bezogen. Hätte das meine Mann dann bekommen müssen? Weil er ja die Abgaben und so bezahlt? Müssen wir das nun zurückzahlen und die Familienkasse überweist es dann meinem Mann? Das wäre ja totaler Schwachsinn,wir leben doch zusammen. Weist Du das villeicht?

LG Daniela

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#6
 Von 
Dany36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir Axel,Du bist ja ein sehr schneller Antworter.
Hm, ich weis auch nicht,mir ist das auch neu.Villeicht liegts ja daran daß mein Mann in die Schweiz wechselt. Mich nervt nun nur der ganze Papierkram. Und das schlimmste sind ja die Nachweise die man beifügen muß!
Nun muß ich aber nochmal was fragen. Und zwar,mein Erziehungsurlaub endete am 2.05. diesen Jahres. Ich hab mich aber erst am 23.Oktober beim Arbeitsamt gemeldet,weil ich für meinen kleinen noch keinen Kiga-platz hatte,und ich somit sowieso kein Arbeitslosengeld bekommen hätte. Nun habe ich das aber der Familienkasse nicht mitgeteilt,wußt ich nicht das ich das machen müßte. KG hab ich weiterhin von Mai bis jetzt bezogen. Hätte das meine Mann dann bekommen müssen? Weil er ja die Abgaben und so bezahlt? Müssen wir das nun zurückzahlen und die Familienkasse überweist es dann meinem Mann? Das wäre ja totaler Schwachsinn,wir leben doch zusammen. Weist Du das villeicht?

LG Daniela

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