Hallo zusammen,
unsere Tochter befindet sich in der Ausbildung, hat eine eigene Wohnung u. erhält von der ARGE "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". Wir erhalten noch Kindergeld, da ihr Einkommen unterhalb des Grenzbetrages von 7680,- EUR liegt. Wir erhielten jetzt ein Schreiben der Kindergeldstelle, wonach wir alle Einkommensarten
angeben sollen.
Frage: Werden die o.g. Leistungen der ARGE zur Berechnung des Kindergeldes voll angerechnet? Der
Grenzbetrag wäre dann überschritten.
Danke für eine Antwort
holdi
Kindergeld
18. Dezember 2006
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Frage vom 18. Dezember 2006 | 22:21
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindergeld
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