Wer kann mir sagen, ob bei der Anrechnung des Kindergelds auch eine Pauschale von 30 Euro berücksichtigt wird wie bei anderen Einkommen? Das Kindergeld wurde abgerechnet, aber die Vorsorgepauschale wurde nicht abgezogen. Ich habe gelesen, dass auch bei Kindergeld diese Pauschale anerkannt werden soll. Leider hat man mir keine Begründung bei der Widerspruchsbearbeitung gegeben. Ich wäre dankbar für einen brauchbaren Rat. Beate
Kindergeld als Einkommen bei ALG II
13. März 2005
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Frage vom 13. März 2005 | 18:03
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 18x hilfreich)
Kindergeld als Einkommen bei ALG II
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#1
Antwort vom 14. März 2005 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (33824 Beiträge, 17595x hilfreich)
Hi,
die 30 Euro sind eine Werbekostenpauschale für Erwerbstätige. Beim Kindergeldbezug fallen ja keine Werbekosten an, also gibt es auch keine Pauschale.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 16. März 2005 | 12:16
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 638x hilfreich)
Bei wem wurde das Kindergeld als Einkommen angesetzt, bei einem minderjährigen Kind?
Dann gibt es keine Versicherungs
pauschale von 30 €.
Und jetzt?
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