Kindergeld bei Masterstudium und Vollzeit arbeiten?

28. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld bei Masterstudium und Vollzeit arbeiten?

Mein Sohn hat studiert und ist noch eingeschrieben, da er noch seine Master Arbeit einreichen muss. Er arbeitet nun Vollzeit, die Arbeit schreibt er nebenbei.
Er bekam noch Kindergeld. Wir haben dies direkt der Kindergeldstelle gemeldet, bekommen aber keine sinnvolle Antwort. Ich möchte ungern Probleme bekommen. Wie lange steht ihm das Kindergeld zu?

-- Editiert von Moderator topic am 28. Oktober 2022 12:44

-- Thema wurde verschoben am 28. Oktober 2022 12:44

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Nach Abschluss der ersten Ausbildung, hier also des Bachelor, steht Ihnen nur KG zu, wenn der Sohn max. 20 h pro Woche arbeitet - rechnen Sie mit Rückforderungen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, muemmel,davon ging ich sogar aus. Die Rückforderung darf aber doch nur den Monat betreffen, der gezahlt wurde, als er begonnen hatte zu arbeiten? Das wäre in diesem Fall der Oktober. Wir haben das rechtzeitig gemeldet, aber die Bearbeitung dauert laut Familienkasse 8 Wochen. Deshalb wurde überzahlt, also Kindergeld für Oktober. Davor hat er nicht gearbeitet, was wir belegen können, mit Studienbescheinigungen und Vertrag.

-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 13:05

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ja, das ist richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke muemmel!

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nach Abschluss der ersten Ausbildung, hier also des Bachelor, steht Ihnen nur KG zu, wenn der Sohn max. 20 h pro Woche arbeitet - rechnen Sie mit Rückforderungen.
Das ist aber nur dann zutreffend, wenn kein Zusammenhang zwischen Bachelor und Master besteht. Wird hingegen ein Masterstudiengang besucht, der zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist, so ist dieser Teil der Erstausbildung (BFH vom 3.9.2015, VI R 9/15).

Bei Erstausbildung gilt: Ein Studium wird regelmäßig erst mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses abgeschlossen, sofern zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses noch keine Vollzeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf ausgeübt wird.

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#6
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat das Studium direkt nach seinem Bachelor gemacht. Genau. Den Master macht er demzufolge auch im selben Bereich. Die Prüfungen hat er abgelegt. Am 1.Oktober hat er dann begonnen zu arbeiten. Die Masterarbeit schreibt er noch und solange ist er als Student eingeschrieben. Bereits Anfang September hatten wir die Familienkasse informiert, das er ab 1.Oktober kein Kindergeld mehr benötigt, da er arbeitet. Den Arbeitsvertrag haben wir als Nachweis eingereicht, ebenso Sommersemesterbescheinigung, die ja bis Ende September geht und die Studienverlaufbescheinigung, da die Familienkasse ein Abschlusszeugnis möchte, welches wir aber logischerweise jetzt noch nicht vorlegen können, da ja noch die Masterarbeit fehlt. Ich hoffe das es sich klärt, weil Mitarbeiter sprechen kann man nicht, nur Servicemitarbeiter die regelmäßig sagen, das sie keine Auskunft geben können und Emails mit eingereichten Unterlagen werden nicht mehr, wie gewohnt per Mail bestätigt.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Bereits Anfang September hatten wir die Familienkasse informiert, das er ab 1.Oktober kein Kindergeld mehr benötigt, da er arbeitet. Haben Sie die Antwort von smogman gelesen? Offenbar steht ihm doch noch KG zu. Insofern wird mutmaßlich nie eine Antwort kommen, weil sich nichts geändert hat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Von muemmel
Status:
Unbeschreiblich (30992 Beiträge, 16599x hilfreich)
Bereits Anfang September hatten wir die Familienkasse informiert, das er ab 1.Oktober kein Kindergeld mehr benötigt, da er arbeitet. Haben Sie die Antwort von smogman gelesen? Offenbar steht ihm doch noch KG zu. Insofern wird mutmaßlich nie eine Antwort kommen, weil sich nichts geändert hat... …
Dankeschön, ja ich habe es gelesen. Allerdings arbeitet mein Sohn nicht nur 20 Stunden sondern wesentlich und daher ist er ab 1.10. nicht mehr Kindergeld berechtigt. Das war ja der Grund weshalb ich unmittelbar bei der Familienkasse nachfragen und das stoppen wollte. Er übt ab ersten Oktober eine Vollzeittätigkeit aus, in dem Beruf, für den er zugleich auch seinen Master gerade abschließt.
Danke aber für ihre ersten Antworten, die mir wirklich gut geholfen haben.

-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 17:14

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Allerdings arbeitet mein Sohn nicht nur 20 Stunden sondern wesentlich und daher ist er ab 1.10. nicht mehr Kindergeld berechtigt. Und das ist falsch - laut smogman befindet sich der Sohn noch immer in der Erstausbildung, da der Master auf den Bachelor aufbaut und direkt danach begonnen wurde. Und da ist es egal, wieviel Stunden er arbeitet.
Danke aber für ihre ersten Antworten, die mir wirklich gut geholfen haben. Gern - nur hat smogman meine Antwort erfolgreich widerlegt. Vielleicht lesen Sie seine Antwort nochmal, vor allem die Stelle mit dem BFH-Urteil.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, stimmt. Nach nochmaligem lesen sehe ich das auch so. Hat bisschen länger gedauert Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten! Mittlerweile erreichte uns ein Brief der Familienkasse, das wir das Zeugnis schicken sollen oder aber erklären sollen, weshalb das nicht geht. Ich habe alles schriftlich, wie benannt, belegt und erklärt, das es noch kein Zeugnis gibt, mit Begründung. Demnach sollte die Reaktion dann ja darauf hinaus laufen, das er weiterhin Kindergeld bekommt. Ich bin gespannt. Aber nun bin ich auf der sicheren Seite.

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#11
 Von 
CCO2905
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von Moderator am 28. Oktober 2022 17:27

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von CCO2905):
aber die Bearbeitung dauert laut Familienkasse 8 Wochen.
Das wird sehr viel länger dauern. Legt das Kindergeld beiseite und wenn die Rückforderung per Bescheid von der Famkasse kommt--- dann überweist du dorthin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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