Kindergeld bei ü18 jährigen

29. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Annie122
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld bei ü18 jährigen

Hallo

Mein Sohn ist in der 1 Ausbildung.Bis vor einem Jahr hat er bei mir gewohnt, ist dann aber in eine eigene Wohnung gezogen.Das monatliche KG habe ich ihm auf sein Konto überweisen ( ist natürlich belegbar)
Leider hab ich es versäumt seinen Auszug bei der Kindergeldkasse anzugeben, habe da wirklich einfach nicht dran gedacht.
Unterhalt zahlen ich sowie mein Ex Mann nicht, da er selber in der Ausbildung genug verdient ( über 900€)
Nun habe ich einen Brief von der Kasse bekommen, wo mit Rückforderung gedroht wird.
Kann das passieren??
Wir haben ja nicht Unrecht bekommen, ich habe lediglich versäumt die Adressierung anzugeben?
Im Zuge dessen haben wir nun eine Abzweigungserklärung gemacht, daher das der Sohn selber das Geld auf sein Konto bekommt.Wird es ausreichen wenn ich belegen kann das er das Kindrrgeld monatlich bekommen hat??

Für Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Eine Einstellung des Kindergeldes wäre doch fatal, da er sich dann seine Wohnung nicht mehr leisten könnte.

-- Editiert von Moderator am 30.05.2021 18:22

-- Thema wurde verschoben am 30.05.2021 18:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Annie122):
Nun habe ich einen Brief von der Kasse bekommen, wo mit Rückforderung gedroht wird.
Kann das passieren??
Was schreibt die Familienkasse denn?

Bitte mal ganz genau.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Annie122
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht antworten,muss die Festsetzung des Kindergeldes ab dem Folgemonat des Datums der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden.

( muss noch erwähnen das sowohl mein ex Mann und auch ich keinen Unterhslt zahlen da er selber nun im 2.Lehrjahr schon 1032 brutto verdient., sber den Anspruch auf KG hatte er ja trotzdem??

Deshalb vielleicht die Rückforderung?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Annie122):
Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht antworten,muss die Festsetzung des Kindergeldes ab dem Folgemonat des Datums der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden.

Das ist aber keine Rückforderung.
Zitat:
da er selber nun im 2.Lehrjahr schon 1032 brutto verdient., sber den Anspruch auf KG hatte er ja trotzdem??
Deshalb vielleicht die Rückforderung?

Nein, die Höhe des Ausbildungsgehalts spielt keine Rolle.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Annie122):
Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht antworten,
Auf was sollst du denn antworten?
Was wollen die denn wissen? Das steht doch in dem Brief...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Annie122
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo das Kind jetzt wohnt,
Wer das Kindergeld erhalten soll( eigentlich kann das Kind ja eine abzweigungserklärung beantragen damit er das direkt bekommt?)
Wieviel Barunterhalt gezahlt wird( wird nicht gezahlt)
Seit wann das Kind nicht mehr im Haushalt lebt( 1 Jahr)
Ob er einen eigenen Hausstand hat ( hab ich mit ja ausgefüllt)

Unterschrift der Eltern.( vom Vater bekomme ich keine Unterschrift, da kein Kontakt, ich weiss nicht ob sie das so akzeptieren)


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Aha, danke.
Du kannst doch jede Frage wahrheitsgemäß beantworten.

- nicht mehr im Haushalt , sondern eigene Unterkunft wegen Ausbildung seit xx, Adresse ...abc
- das Kind soll künftig das Kindergeld erhalten.
- es wird kein Barunterhalt gezahlt. Bisher wird das Kindergeld an das Kind überwiesen (siehe Kontoauszug).
- seit xx Datum wohnt das Kind in einer eigenen Unterkunft
- ja, das Kind hat einen eigenen Hausstand/Haushalt.

Ich meine, wenn du bisher die Kindergeldberechtigte bist, dann genügt deine Unterschrift.

Es ist also überhaupt keine Rückforderung. Sondern nur der Hinweis, dass man bis xx Datum diese Angaben von dir will.
Schickst du die nicht, wird zunächst kein KiG mehr an dich und auch noch nicht an das Kind gezahlt.
*Aufgehoben*--- bedeutet: ab nächsten Monat=in Zukunft.

Die Familienkasse will wegen *jetzt Ü18* den Status klären. Ganz normal.

Dein Sohn muss keinen Abzweigungsantrag stellen. Aber er darf.

Ich würde meinem Sohn empfehlen, diesen Abzweigungsantrag zu stellen. Dann ist es für alle weniger umständlich, der Sohn wird dann selbst Kindergeldberechtigter, hat alle *seine Gelder* im Blick und ich als Mutter bräuchte nichts mehr weiterleiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Annie122
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Dir.
Jetzt bin ich ja beruhigt.
Den Antrag habe ich natürlich nun ausgefüllt.
Den Abzweigungsantrag hat mein Sohn schon ausgedruckt und ebenfalls ausgedruckt.
Danke für die Hilfe und deine Meinung.

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