Kindergeld für im Ausland lebendes, minderjähriges Kind?

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)
Kindergeld für im Ausland lebendes, minderjähriges Kind?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe eine ggf. komplizierte Fragestellung, die ich mir selbst so nicht genau beantworten konnte.

Mein Sohn ist in Deutschland geboren, heute 14 Jahre alt, lebt jedoch seit 7 Jahren bei seiner Mutter in den USA. Bei der Frage, ob ich einen Kinderfreibetrag eintragen lassen könnte, obwohl mein Kind nicht bei mir und nicht in Deutschland lebt, kam mir auch die Frage des Kindergeldes.
Ich zahle regelmäßig Unterhalt an die Kindesmutter, diese hat jedoch kein deutsches Kindergeld beantragt, seit 7 Jahren wird also keins gezahlt, kann ich dieses, als Unterhaltzahlender, beantragen und welche Bedingungen sind für mich daran geknüpft?

Sind noch weitere Informationen notwendig, um die Frage zu beantworten?


Vielen Dank!
-Peterpan99

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb500894-35
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

Kindergeld erhält derjenige Elternteil der das Kind dauerhaft in seinen Haushalt aufgenommen hat und es sich nicht nur zu Besuchszwecken im Haushalt aufhält. Das kind muss außerdem seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bzw. einen Eu Land (Elternteil muss dann aber erwerbstätig sein, bzw. Leisungen nach dem SGB 3, Elterngeld oder Rente beziehen) haben um deutsches Kindergeld zu erhalten.

Bei der Einkommenssteuerklärung kannst du die Anlage Kind ausfüllen und dort die entsprechenden Angaben machen. Kindergeld ist eine jährliche Vorrausleistung für den Freibetrag Für 2018 war dein jährlicher Freibetrag 3.714 Euro. (halber Freibetrag da Eltern getrennt) da kein KG (1164 Euro halbes jährl. KG) gezahlt wurde, wird dieses auch nicht mindernd auf dieses Freibetrag angerechnet.

Falls die Mutter zustimmt kannst du dir auch ihren Freibetrag übertragen lassen, sofern die Mutter keinen nutzen aus dem Freibetrag zieht. Somit verdoppeln sich für 2018 die genannten zahlen.

LG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich zahle regelmäßig Unterhalt an die Kindesmutter Den könnnen Sie bis zu Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages von der Steuer absetzen, und zwar deshalb, weil hier eben KEIN Kindergeldanspruch besteht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Natürlich gibt es deutsches Kindergeld für den Vater.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Natürlich gibt es deutsches Kindergeld für den Vater. Und diese kühne These können Sie beweisen (Kind lebt nicht im Haushalt, Kind hat keinen Wohnsitz in EU/EWR)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ein Elternteil muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, dann steht ihm für dieses Kind Kindergeld zu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a. § 63(1) EStG

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ alida: das ist eine Voraussetzung. Die anderen müssen aber auch noch erfüllt sein.

wirdwerden

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