Hallo,
leider wurde für meinen volljährigen Sohn (22 Jahre) die Zahlung des Kindergeldes, ohne Ankündigung, eingestellt.
Er ist seit Mitte September 2023 an einer vorübergehenden, schweren neurologischen Erkrankung erkrankt.
Zuvor war er in einem Arbeitsverhältnis (Duales Studium), dieses wird zum 30.09.2024 beendet.
Die Familienkasse hat die Zahlung bereits für September eingestellt.
Mein Sohn ist weiterhin krankgeschrieben und erhält Krankengeld.
Besteht nun trotzdem noch die Möglichkeit zur Zahlung von Kindergeld?
Vielen Dank für Antworten
-- Editiert von User am 20. September 2024 21:02
-- Editiert von Moderator topic am 21. September 2024 15:11
-- Thema wurde verschoben am 21. September 2024 15:11
Kindergeld im Krankheitsfall, Studium aufgelöst
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Du bist hier im falschen Unterforum gelandet, die Frage gehört doch eigentlich ins Sozialrecht. Ich versuche trotzdem, mal hier zu antworten.
Nach meiner Kenntnis ist die Zahlung von Kindergeld für Erwachsene u.a. von einer ankerkannten Behinderung abhängig, nicht von einer Krankheit. Des weiteren werden die Zahlungen eingestellt, wenn das Kindergeld befristet bewilligt wird Ganz ohne Mitteilung. Man hätte sich also um eine erneute Antragstellung/Verlängerungsantrag kümmern müssen. Das vielleicht jetzt schleunigst nachholen oder zumindest mal eine Beratung bei der Familienkasse in Anspruch nehmen.
wirdwerden
Danke.
Ja das Kindergeld war befristet bis Ende Januar 2027.
Ein neuer Antrag ist leider nicht möglich, aber ein GdB bekommt er sicherlich...
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Das Kindergeld steht grunds. dem Kindergeldberechtigten (Elternteil) zu, und zwar bis zum Ende der ersten Ausbildung. Das dürfte hier 09/24 sein.
Hat dein Sohn sich wegen Krankheit ---beurlauben lassen--- von seiner Ausbildungsstelle?ZitatZuvor war er in einem Arbeitsverhältnis (Duales Studium), dieses wird zum 30.09.2024 beendet. :
Was bedeutet denn: Studium aufgelöst
Bis max. zum 25. Lebensjahr gibt es Kindergeld für in Ausbildung befindliche Kinder, auch wenn sie krank sind. Deshalb steht im (alten) Bescheid ...bis 01/2027---> da wird dein Sohn 25 Jahre alt.
Was kann dein Sohn NICHT ohne Kindergeld?
Warum nicht?ZitatEin neuer Antrag ist leider nicht möglich, :
Auch ein Behinderungsgrad alleine reicht nicht aus, um gegebenenfalls über das Alter von 25 hinaus Kindergeld zu erhalten. Die Angaben hier sind viel zu schwammig, um daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Ursachenforschung wäre sinnvoll.
wirdwerden
ZitatDas Kindergeld steht grunds. dem Kindergeldberechtigten (Elternteil) zu, und zwar bis zum Ende der ersten Ausbildung. Das dürfte hier 09/24 sein. :
Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen, mit einem Auflösungsvertrag beendet.
ZitatHat dein Sohn sich wegen Krankheit ---beurlauben lassen--- von seiner Ausbildungsstelle? :
Was bedeutet denn: Studium aufgelöst
Genau, er wurde von der Hochschule wegen Krankheit beurlaubt und im Unternehmen lief er einfach unter "Krank".
ZitatBis max. zum 25. Lebensjahr gibt es Kindergeld für in Ausbildung befindliche Kinder, auch wenn sie krank sind. Deshalb steht im (alten) Bescheid ...bis 01/2027---> da wird dein Sohn 25 Jahre alt. :
Problem ist aber, dass er sich ja ab 01.10 dann nicht mehr in Ausbildung befindet. Wie sieht es hier aus? Arbeitslos und Arbeitssuchend kann er sich nicht melden, da er krankgeschrieben ist.
Im Bescheid steht 01/2027 da zu diesem Datum geplantes Studium Ende war.
ZitatWas kann dein Sohn NICHT ohne Kindergeld? :
Natürlich, darum geht es auch nicht.
Weiter steht ein nicht geringer Betrag an Famienzuschlag aus.
ZitatWarum nicht? :
Da aktuell die Zahlung gestoppt wurde. Wieso sollte sie jetzt unter den gleichen Bedingungen wieder aufgenommen werden?
ZitatBesteht nun trotzdem noch die Möglichkeit zur Zahlung von Kindergeld? :
Nein.
Erst wieder, wenn er genesen ist und sein Studium wieder aufnimmt.
Richtig. mW besteht dann leider kein Anspruch mehr.ZitatProblem ist aber, dass er sich ja ab 01.10 dann nicht mehr in Ausbildung befindet. :
Die Beurlaubung wegen Krankheit hätte dazu führen können, dass er seine duale Ausbildung nach Gesundung wieder fortsetzt.
Ein Auflösungsvertrag ist aber das Ende.
Doch, das kann er. Das sollte er auch tun.ZitatWie sieht es hier aus? Arbeitslos und Arbeitssuchend kann er sich nicht melden, da er krankgeschrieben ist. :
Falls er Anspruch auf ALG von der Arbeitsagentur nach SGB III hat, dort online anmelden.
Ansonsten beim JC für Bürgergeld nach SGB II.
Sie endet, weil der Sohn sein duales Ausbildungsverhältnis aufgelöst/beendet hat.ZitatDa aktuell die Zahlung gestoppt wurde. :
Familienzuschlag gibt es nicht ohne Kindergeld.
...weiteres ist Sozialrecht...evtl. verschiebt die Moderation dorthin.
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