Kindergeld mit Sitz im Ausland?

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Legenda123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld mit Sitz im Ausland?

Hallo,

kurze Infos über den aktuellen Stand:

- Meine Schwester ist seit kurzem schwanger
- sie hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
- lebt seit 5 Jahren in der Türkei
- der Mann hat eine türkische Staatsangehörigkeit

Es geht um folgendes:
Meine Schwester möchte die Geburt in Deutschland machen, sie würde auch ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
Inwiefern würde sie dann Kindergeld bekommen? Bzw welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden? Und würde sie auch dann weiterhin Kindergeld bekommen, wenn sie zurück in die Türkei umzieht?

Vielen Dank im Voraus.
Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern würde sie dann Kindergeld bekommen? Bzw welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bei eine festen Wohnsitz in Deutschland: Ja

Zitat:
Und würde sie auch dann weiterhin Kindergeld bekommen, wenn sie zurück in die Türkei umzieht?

Nein.
Wenn man im Ausland wohnt, kann man (vereinfacht gesagt) deutsches Kindergeld nur dann beziehen, wenn man
- In Deutschland den Hauptteil seines Einkommens erzielt und dieses Einkommen auch in Deutschland versteuert.
- Als Botschaftsangehöriger, Entwicklungshelfer o.ä. im Auftrag des deutschen Staates im Ausland arbeitet und seinen Lohn aus Deutschland erhält.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 20.11.2020 17:07

Signatur:

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