Hallo liebe 123recht-community,
wie kann ich bzw. meine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen?
Folgende Gegebenheiten:
- unter 21
- habe bis zum 31.8 Zivildienst geleistet danach war ich gleich bei der "Agentur für Arbeit" (leider weiß ich nicht wie die mich gemeldet haben)
- habe davor meine Schulausbildung abgeschlossen
- habe keine Bewerbung für einen Studienplatz abgeschickt da ich zuerst Praktika absolvieren will und ins Ausland reisen möchte und erst zum SS oder WS 2011 mit dem Studium beginne
ist es von Bedeutung ob man arbeitssuchend oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist; ist es davon auch abhängig, ob ich in der Zeit von der "Agentur für Arbeit" Jobs und Bewerbungen, aufs Auge gedrückt bekomme?
würde unser Kindergeld Anspruch erlöschen wenn ich 2 Monate z.b. irgendwo am Band arbeiten und 2000 verdienen würde?
Vielen dank schon einmal für Antworten
Mit freundlichen Grüßen
coin
Kindergeld nach Zivildienst; vor Studium 2011
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hi,
unter 21 genügt es, arbeitssuchend gemeldet zu sein. Ein 400-Euro-Job ist zulässig, aber mit den "2 Monaten am Band" sind Sie logischerweise nicht mehr arbeitssuchend.
Gruß vom mümmel
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wenn ich arbeitssuchend bin muss ich dann auch Bewerbungen schreiben bzw. Jobs annehmen?
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Hallo,
quote:
wenn ich arbeitssuchend bin muss ich dann auch Bewerbungen schreiben bzw. Jobs annehmen?
Bewerbungen, ich meine nicht. Aber, wenn dir ein Job angeboten wird, musst du den annehmen.
Wird damit:
quote:schwierig werden.
ins Ausland reisen möchte
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Wenn du nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre das Wintersemester 2010/2011) eine Ausbildung anstrebst, kannst du nicht als Ausbildungsplatzsuchend Kindergeld bekommen.
Evtl. könnten die Praktikas einen Kindergeldanspruch auslösen, wenn sie für das Studium vorgeschrieben sind.
Eine Berücksichtigung als arbeitsloses Kind ist nur möglich, wenn du bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet bist und ohne Beschäftigung (Minjob kannst du ausüben). Das zieht natürlich auch Vermittlungsbemühungen von Seiten der Arbeitsagentur nach sich.
Folgende zwei Punkte geltend nur, wenn du als arbeitlos berücksichtigt wirst:
- Nimmst du Arbeit auf, erlischt dein Kindergeldanspruch.
- Gehst du ins Ausland und stehst der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, erlischt der Kindergeldanspruch ebenfalls.
Kinder die einen Ausbildungsplatz suchen können nebenbei arbeiten (kann allerdings zum überschreiten des Grenzbetrages führen, siehe (BFH III R 34/09
). Liegt bereits eine Ausbildungsplatzzusage vor oder kann man sich derzeit nicht bewerben, da bestimmt Fristen einzuhalten sind (z.B. an der Uni), kann das Kind die Wartezeit sogar im Ausland verbringen, ohne den Kindergeldanspruch zu verlieren.
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""
also wäre es auch möglich denen zu versichern, dass ich mich zum SS 2011 bewerben werde, da ich mich im Moment leider nicht mehr bewerben kann? sagen die dann, das ich mich zum WS 2010/2011 bewerben hätte müssen?
oder soll ich angeben das ich eine Ausbildung anfangen soll?
vielen dank euch
Hallo,
quote:
also wäre es auch möglich denen zu versichern, dass ich mich zum SS 2011 bewerben werde,
Wie begründest du, dass du dich erst zum SS bewerben willst?
Mit den Praktika?
Sind die für dein Studium vorgeschrieben?
4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten hättest du Anspruch auf Kindergeld.
Grüßle
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