Kindergeld rückwirkend einfordern-Abzweigung

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Kindergeld rückwirkend einfordern-Abzweigung

Liebe alle,

Vielleicht kann wer helfen, ich habe einen Fall in dem ein junger Mann eine Rückforderung von zwei Monaten Kindergeld per Bescheid erhielt im Jahr 2013. zu dem Zeitpunkt war der junge Mann 19 Jahre alt. Er erhielt bis dahin Kindergeld über eine Abzweigung.
Obwohl der junge Mann sich zu dem Zeitpunkt im Abitur befand, wurde ihm die Leistung Kindergeld gestrichen.
Dies hat er nun festgestellt.
Kann man diesbezüglich das Kindergeld rückfordern? Bzw zumindest die Rückzahlung stoppen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Auf dem Rückforderungsbescheid steht doch bestimmt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn man meint, dass die Rückforderung zu Unrecht erfolgt, dann muss man einen entsprechenden Rechtsbehelfe einlegen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Ich verstehe nicht.

Zitat (von Aspirin1000):
Kindergeld per Bescheid erhielt im Jahr 2013.
Zitat (von Aspirin1000):
Dies hat er nun festgestellt.
Jetzt in 2020?

Was will der junge Mann?
Zitat (von Aspirin1000):
Bzw zumindest die Rückzahlung stoppen?
Wer hat eine Rückzahlung veranlasst?

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#3
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

der Bescheid ist tatsächlich von 2013 sowie der Rückforderungsbescheid den der junge Mann in kleineren Raten seit 2013 zurückzahlt (bisher ca ein Viertel des zurückgeforderten Betrages)
Ich sortiere und gehe mit ihm gerade zusammen alle Unterlagen durch und dort ist mir der Bescheid sowie der eigentlich entgangene Kindergeldzuspruch aufgefallen und frage mich ob man dies nun rückwirkend richtig stellen kann bzw. zumindest die Rückzahlung stoppen kann.

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Blick in meine getrübte Kristallkugel:
Könnte es sein, dass damals die Eltern des Knaben gar nicht in Deutschland lebten und deswegen nicht kindergeldberechtigt waren?

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#5
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Ein Rückforderungsbescheid aus 2013 ist beständskräftig. Da könnte ihr keinen Einspruch mehr gegen einlegen.
Nicht nur das Kind, auch die Eltern müssen, um Anspruch auf Kindergeld zu haben, die Voraussetzungen nach dem EStG erfüllen.
Ob 2013 die Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld erfüllt waren, lässt sich deinem Beitrag nicht entnehmen. Ist nach dieser lange Zeit ohnehin unerheblich.

Zitat:
eine Rückforderung von zwei Monaten Kindergeld per Bescheid erhielt im Jahr 2013.
den der junge Mann in kleineren Raten seit 2013 zurückzahlt (bisher ca ein Viertel des zurückgeforderten Betrages)


2013 betrug das Kindergeld 184 € pro Monat. Es wurde das Kindergeld für 2 Monate zurückgefordert, insgesamt also 368 €.

Zahlt er allen Ernstes seit 6 Jahren an diesen 368 € ab? Laut deinen Angaben hat er bisher 92 € getilgt. Wurden wenigstens zusätzlich die auflaufenden Zinsen gezahlt oder hat er mittlerweile mehr Schulden als 2013?

Hat er eine Ratenvereinbarung mit der Familienkasse, betragen die Zinsen für jeden Monat 0,5 Prozent (§ 238 AO).

Wenn ich unterstelle, dass er die Zinsen gezahlt hat, hat er in den letzten 6 Jahren 216 € (3 € pro Monat) an die Familienkasse gezahlt, davon allein 118 € für Zinsen.
Wenn er in dem Tempo weitermacht, ist er 2030 fertig und hat dann insgesamt über 200 € Zinsen gezahlt.
Meine Berechnung ist natürlich grob vereinfacht, da wesentliche Daten fehlen.

Kann er wirklich keine höheren Raten zahlen, sollte er sich mit allen Unterlagen an eine Schuldnerberatung wenden.
Könnte er aber mehr zahlen, empfehle ich dringend die Raten entsprechend zu erhöhen, um die Sache schnellmöglich zu beenden.

-- Editiert von schneechen am 20.01.2020 16:15

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Anspruchsvoraussetzungen waren leider tatsächlich alle erfüllt, aus Unkenntnis wurde kein Widerspruch eingelegt. Alle sind deutsche, auch die Eltern wobei der Vater untergetaucht ist, Mutter alleinerziehend.
Der junge Mann hat bereits eine private Schuldnerberatung. Es sind insgesamt 33 Gläubiger. Da der junge Mann zur Zeit in Ausbildung ist, kann er nur kleinste Raten bedienen und zahlt nur in kleinen Beträgen ab. Die private Schuldnerberatung zieht zusätzlich viele Gebühren ab und deren handeln gefällt mir gar nicht, weshalb ich mich zusätzlich dem angenommen hatte, damit er nicht bis 2028 abzahlen muss. Die Schulden sind alle im Zeitraum 2012-2014 entstanden.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Er soll den Vertrag mit der privaten SUB kündigen und sich an eine caritative SUB wenden.
Dazu Zahlungen einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Da der junge Mann zur Zeit in Ausbildung ist, kann er nur kleinste Raten bedienen und zahlt nur in kleinen Beträgen ab.
Zitat (von Aspirin1000):
den der junge Mann in kleineren Raten seit 2013 zurückzahlt
Seit 2013 schon 92,- *abbezahlt*? Mal begonnen und dann nichts mehr getilgt? Oder monatlich, 1,-€ *getilgt*?
Im Jahre 2013 war er aber nicht in Ausbildung, oder?

Nun ja, mit 33 Gläubigern wird das wohl leider noch eine Weile so weitergehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Er soll den Vertrag mit der privaten SUB kündigen und sich an eine caritative SUB wenden.
Dazu Zahlungen einstellen.


Das haben wir auch vor, Versuche allerdings noch herauszubekommen ob dann die Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern auch gekündigt sind und man von vorne anfangen muss zu verhandeln.
Zitat (von Anami):
Zitat (von Aspirin1000):
Da der junge Mann zur Zeit in Ausbildung ist, kann er nur kleinste Raten bedienen und zahlt nur in kleinen Beträgen ab.
Zitat (von Aspirin1000):
den der junge Mann in kleineren Raten seit 2013 zurückzahlt
Seit 2013 schon 92,- *abbezahlt*? Mal begonnen und dann nichts mehr getilgt? Oder monatlich, 1,-€ *getilgt*?
Im Jahre 2013 war er aber nicht in Ausbildung, oder?

Nun ja, mit 33 Gläubigern wird das wohl leider noch eine Weile so weitergehen.


Der junge Mann hatte von abgebrochener Ausbildung zur Fachschule fürs nachholen des Abiturs gewechselt, zu dem Zeitraum fiel der Bescheid und die Rückzahlung an. Er nahm an dass er durch die Ausbildung keinen Anspruch mehr gehabt hätte.
Er tilgt wahrlich in sehr kleinen Beträgen, Zinsen fallen aufgrund Stundung keine an.

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