Guten Tag,
ich habe mal eine Frage, ich bin im Juni 25 Jahre alt geworden und bekomme ja seit Juni kein Kindergeld mehr.
Habe bis Juni nur 531€ BAföG erhalten und ein kleinen Betrag Mietkostenzuschuss damit hatte ich ja vollen Anspruch auf Kindergeld.
Aber jetzt stelle ich mir die Frage, es gibt ja eine "OBERGRENZE" für den Verdienst im Jahr (7680€) gilt die auch jetzt ? Das heißt auch wenn ich Jetzt einen 400 euro Job mache und ich die Grenze von 7680€ überschreite muss ich dann das ganze Kindergeld zurückzahlen ? Oder gilt diese Höchstgrenze nur bis Juni und ich könnte jetzt auch einen 400 euro Job machen ohne das ich das Kindergeld zurückzahlen muss?
Vielen dank,
Gruß
THEFighter :-)
-- Editiert am 21.07.2010 11:53
Kindergeld und 400€ Job
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die Obergrenze gilt für das gesamte Jahr, in 2010 sind das 8004,-€. Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte die Summe überschreiten und kein KG mehr beziehen, müssen Sie trotzdem das KG zurückzahlen. Sie sollten aber die Freibeträge prüfen, wenn man erwerbstätig ist, kann man einiges absetzen.
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Die Antwort von Hamburgerin ist falsch.
Für dich gilt 2010 ein anteiliger Grenzbetrag von 4.002 € (6/12 von 8.004 €). Berücksichtigt wird auch nur das Einkommen, dass du von Januar bis Juni 2010 erzielt hast. Ab Juli kannst du verdienen soviel du willst, das Kindergeld kommt nicht mehr in Gefahr.
Einkommensgrenze beim BAföG beachten !
Hast du im Juni noch Kindergeld erhalten?
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PS: Beim BAföG berücksichtigt die Familienkasse nur den Zuschussanteil.
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