Kindergeld und beendetes Studium

1. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)
Kindergeld und beendetes Studium

Folgender Fall:

Im Dezember 2006 gibt ein Student seine Diplomarbeit ab.

Anfang Februar 2007 erfährt er mündlich, daß er bestanden hat und keine weiteren Prüfungsleistungen mehr erbringen muß. Er begibt sich auf Jobsuche und nimmt eine Tätigkeit zum 1. April 2007 auf.

Zum 31. März 2007 exmatrikuliert ihn die Universität automatisch, da das Studium beendet ist.

Nun fordert jedoch die Familienkasse von den Eltern des Studenten (der im April 2007 sein 27.Lebensjahr vollendet hat) Kindergeld seit Januar 2007 zurück, da auf dem Diplom des Studenten das Abgabedatum (x.Dezember 2007) steht und sich der zuständige Sachbearbeiter daran orientiert.

Ist das denn korrekt?

Beginnt ein Studium nicht mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation? Darf einfach so der Abgabetermin der letzten Prüfungsleistung als letzter Tag des Studiums gewertet werden?

Der Student hat eine Exmatrikulationsbescheinigung von der Uni vorliegen, die u.a. dem Träger der Krankenversicherung / Rentenversicherung vorzulegen ist und Auskunft über die Zeiten der Hochschulausbildung gibt. Dort steht ebenfalls der 31. März 2007 als Ende der Studienzeit. Die für das Kindergeld zuständige Familienkasse hat eine Kopie erhalten, erkennt aber weiterhin dieses Datum nicht als das Studienende an.

Was kann man machen? Ist die Familienkasse im Recht? Gibt es Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann? Sollte man sich an einen Anwalt wenden?

Benötige bitte fachkundigen Rat!

-- Editiert von Lichtgestalt am 01.07.2007 15:58:36

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des EStG ( DA-FamEStG)

DA 63.3.2.6 Nr. 4 bis 6 (Beginn, Ende und Unterbtrechung der Ausbildung)

Kurz gesagt, relevant ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen das Endergebnis schriftlich mitgeteilt wurde. Sofern sich das nicht aus den Datumsangaben ergibt, sollten Sie sich das von der Uni bestätigen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Das ist aber eine sehr fragwürdige Regelung.

Denn ehrlich gesagt weiß ich nicht mehr den genauen Tag, an dem ich beim Prüfungsamt angerufen habe, ob die Diplomarbeit schon benotet worden sei.

Mein Zeugnis habe ich mir dann irgendwann abgeholt.

Ich hätte auch einfach bis zur Absolventenfeier im Juni 2007 warten können, aber ich brauchte das Diplom / Zeugnis ja für meine Bewerbungsunterlagen.

D.h., hätte ich mich totgestellt und nichts unternommen, also nicht beim Prüfungsamt der Uni nachgefragt, ob ich mein Diplom schon vorher bekommen könnte, dann würde die Familienkasse jetzt nicht hunderte Euro zurückverlangen?

Was ist das denn für eine Regelung???

So sehr ich Ihnen auch glaube, daß diese Dienstanweisung aktuell ist, würde ich mich doch über Gerichtsurteile usw. freuen, die mir weiterhelfen könnten. Vielleicht hat schon mal jemand geklagt und Recht bekommen, daß das Studium erst mit der Exmatrikulation beendet ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Warum sollte das Studium erst mit der Exmatrikulation beendet sein?

Berufsausbildungen werden z.B. auch am Tag der abgelegten Prüfung beendet und nicht erst zu einem im Ausbildungsvertrag genannten späteren Datum.

Für weitergehende Informationen mal bitte unter "Studis Online" googeln.

1x Hilfreiche Antwort

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