Hallo zusammen,
Vater und Sohn wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft, beide arbeitslos.
Sohn hat die Schule Juli 2022 beendet, ab August wurde kein Kindergeld gezahlt.
Das Jobcenter hat jedoch weiterhin das Kindergeld angerechnet, da versäumt wurde, dem Jobcenter mitzuteilen, das kein Kindergeld durch die Familienkasse gezahlt wird.
Leistungsbescheid ist vom 19.06.2023, wo das Kindergeld fortlaufend bis 2024 angerechnet wird.
Es wurden somit seit 08.2022 250€ monatlich angerechnet, kann man das Geld noch anchträglich vom Sozialamt nachfordern oder ist das Eigenverschulden und man erhalt keine Nachzahlung, in dem Fall 12 x 250€ welceh angerechnet wurden.
Vielen Dank
Kindergeld wurde angerechnet, Rückzahlung durch Sozialamt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



ZitatEs wurden somit seit 08.2022 250€ monatlich angerechnet, kann man das Geld noch anchträglich vom Sozialamt nachfordern oder ist das Eigenverschulden und man erhalt keine Nachzahlung, in dem Fall 12 x 250€ welceh angerechnet wurden. :
Man kann es ja zumindest versuchen...ob ein gesetzlicher Anspruch besteht, entzieht sich meiner Kenntnis.
BTW: Das Geld hat anscheinend nicht gefehlt, wenn einem so was erst nach einem Jahr auffällt.
-- Editiert von User am 11. August 2023 11:26
Durchaus denkbar.Zitatoder ist das Eigenverschulden :
Grundsätzlich endet die Kindergeldberechtigung, wenn das Kind 18 ist oder die Schule abschließt.
Wenn der Vater als Kindergeldberechtigter der Familienkasse nicht mitgeteilt hat, dass der Sohn nach Juli ausbildungs-und arbeitsuchend beim JC gemeldet ist, dann zahlt die Famkasse nicht mehr.
Hoffentlich ist der Sohn beim JC auch so gemeldet??
Meine Empfehlung:
Vater teilt der Famkasse schriftlich mit, dass das Kind seit xxDatum beim JC arbeit-/ausbildungsuchend gemeldet ist und man als Vater weiterhin Kindergeldberechtigter ist.
Dann teilt Vater dieses dem JC genau so mit, legt möglichst eine Kopie dieses Schreibens an die Famkasse bei. Dann regeln das beide Stellen das im Wege der Erstattung hoffentlich schnell untereinander.
Ich nehme an, es ist Juli 2023 gemeint...
-- Editiert von User am 11. August 2023 11:26
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ZitatHoffentlich ist der Sohn beim JC auch so gemeldet?? :
Steht hier zumindest nirgendwo.
ZitatIch nehme an, es ist Juli 2023 gemeint... :
Offensichtlich nicht...die Schule wurde lt. TE im Juli 2022 beendet und es ist von 12 x 250 Euro die Rede.
Man kann es ja zumindest versuchen...ob ein gesetzlicher Anspruch besteht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ja, der besteht - man stellt gemäß § 44 SBG X einen Überprüfungsantrag: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wann-du-einen-ueberpruefungsantrag-stellen-solltest
ZitatJa, der besteht - man stellt gemäß § 44 SBG X einen Überprüfungsantrag: :
Aus deinem Link:
"Leistungen nicht zugesprochen oder unberechtigt gekürzt" ist aber ja nicht ganz richtig, denn in diesem Fall hat der Leistungsbezieher es versäumt, dem Jobcenter mitzuteilen, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird.
Ja, das dürfte der aktuelle JC-Leistungsbescheid vom 19.6.23 für 1 Jahr sein...Zitates ist von 12 x 250 Euro die Rede. :
Die 250,- gibt es erst seit Januar 23.
...evtl. meldet sich der TE noch.
"Leistungen nicht zugesprochen oder unberechtigt gekürzt" ist aber ja nicht ganz richtig, denn in diesem Fall hat der Leistungsbezieher es versäumt, dem Jobcenter mitzuteilen, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Schauen wir mal in den §: Da geht es u. a. darum, "dass von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist" - das trifft ja eindeutig zu, auch wenn es natürlich klüger gewesen wäre, derlei sofort mitzuteilen. Im Übrigen hätte auch das JC wissen können, dass Kindergeld bei Volljährigen nur unter bestimmten Umständen gezahlt wird, und nicht einfach von "ewigem" KG-Bezug ausgehen...
ZitatJa, das dürfte der aktuelle JC-Leistungsbescheid vom 19.6.23 für 1 Jahr sein... :
Richtig, es ist ein aktueller Bescheid für die nächsten 12 Monate.
Tatsächlich ist es erst jetzt aufgefallen, da zudem noch Rentenbezüge aus dem Ausland einfließen.
Montag hat man einen Termin beim Sachbearbeiter.
Erstmal vielen Dank :-)
Schönen Sonntag noch
Dann sollte dabei diese unkomplizierte Einigung herauskommen, die ich oben empfahl.ZitatMontag hat man einen Termin beim Sachbearbeiter. :
Ich habe das für Herrn X und 4 Monate ohne Kindergeldzahlung kürzlich erreichen können.
ZitatVater und Sohn wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft, beide arbeitslos. :
Sohn hat die Schule Juli 2022 beendet, ab August wurde kein Kindergeld gezahlt.
Das Jobcenter hat jedoch weiterhin das Kindergeld angerechnet, da versäumt wurde, dem Jobcenter mitzuteilen, das kein Kindergeld durch die Familienkasse gezahlt wird.
Leistungsbescheid ist vom 19.06.2023, wo das Kindergeld fortlaufend bis 2024 angerechnet wird.
Was hat der Sohn denn gemacht nach der Schule? Gar nichts? Wie alt ist das Kind?
Wenn er doch beim Jobcenter gemeldet ist, warum wird dann kein neuer KG-Antrag gestellt?
Am einfachsten wäre doch, wenigstens die letzten 6 Monate das Kindergeld von der Familienkasse nachzahlen zu lassen.
ZitatWas hat der Sohn denn gemacht nach der Schule? Gar nichts? Wie alt ist das Kind? :
Er war beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, Bedarfsgemeinschaft mit Vater und hat den normalen Regelbedarf bekommen.
21 Jahre alt
Dann bestand bis zum 21. Geburtstag KG-Anspruch.
Schließe mich an. Bis Vollendung 21. LJ das ausstehende KG von der Familienkasse festsetzen lassen.
Für ab sofort: Kind soll sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder ratsuchend melden und dann besteht auch wieder KG-Anspruch, muss natürlich neu beantragt werden.
...am besten ausbildungs-und arbeitsuchend.Zitatausbildungssuchend oder ratsuchend melden :

Vermutlich ist der Sohn nicht abgemeldet, sonst würde er nicht mehr im akt. JC-Bescheid/Berechnungsbogen mit Kindergeldzahlung aufgeführt sein.
Was ergab sich denn da?ZitatMontag hat man einen Termin beim Sachbearbeiter. :
Die Famkasse leistet 250,- bis zu 6 Monate rückwirkend, wenn der Anspruch besteht.
ZitatWas ergab sich denn da? :
Montag war der Termin beim "Vermittler".
Kindergeld Antrag wurde gestellt.
Vielen Dank erstmal
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