Kindergeld wurde angerechnet, Rückzahlung durch Sozialamt?

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 10x hilfreich)
Kindergeld wurde angerechnet, Rückzahlung durch Sozialamt?

Hallo zusammen,

Vater und Sohn wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft, beide arbeitslos.
Sohn hat die Schule Juli 2022 beendet, ab August wurde kein Kindergeld gezahlt.
Das Jobcenter hat jedoch weiterhin das Kindergeld angerechnet, da versäumt wurde, dem Jobcenter mitzuteilen, das kein Kindergeld durch die Familienkasse gezahlt wird.
Leistungsbescheid ist vom 19.06.2023, wo das Kindergeld fortlaufend bis 2024 angerechnet wird.

Es wurden somit seit 08.2022 250€ monatlich angerechnet, kann man das Geld noch anchträglich vom Sozialamt nachfordern oder ist das Eigenverschulden und man erhalt keine Nachzahlung, in dem Fall 12 x 250€ welceh angerechnet wurden.

Vielen Dank

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
Es wurden somit seit 08.2022 250€ monatlich angerechnet, kann man das Geld noch anchträglich vom Sozialamt nachfordern oder ist das Eigenverschulden und man erhalt keine Nachzahlung, in dem Fall 12 x 250€ welceh angerechnet wurden.


Man kann es ja zumindest versuchen...ob ein gesetzlicher Anspruch besteht, entzieht sich meiner Kenntnis.

BTW: Das Geld hat anscheinend nicht gefehlt, wenn einem so was erst nach einem Jahr auffällt.

-- Editiert von User am 11. August 2023 11:26

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30502 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
oder ist das Eigenverschulden
Durchaus denkbar.
Grundsätzlich endet die Kindergeldberechtigung, wenn das Kind 18 ist oder die Schule abschließt.
Wenn der Vater als Kindergeldberechtigter der Familienkasse nicht mitgeteilt hat, dass der Sohn nach Juli ausbildungs-und arbeitsuchend beim JC gemeldet ist, dann zahlt die Famkasse nicht mehr.
Hoffentlich ist der Sohn beim JC auch so gemeldet??

Meine Empfehlung:
Vater teilt der Famkasse schriftlich mit, dass das Kind seit xxDatum beim JC arbeit-/ausbildungsuchend gemeldet ist und man als Vater weiterhin Kindergeldberechtigter ist.
Dann teilt Vater dieses dem JC genau so mit, legt möglichst eine Kopie dieses Schreibens an die Famkasse bei. Dann regeln das beide Stellen das im Wege der Erstattung hoffentlich schnell untereinander.

Ich nehme an, es ist Juli 2023 gemeint...


-- Editiert von User am 11. August 2023 11:26

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hoffentlich ist der Sohn beim JC auch so gemeldet??


Steht hier zumindest nirgendwo.

Zitat (von Anami):
Ich nehme an, es ist Juli 2023 gemeint...


Offensichtlich nicht...die Schule wurde lt. TE im Juli 2022 beendet und es ist von 12 x 250 Euro die Rede.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32413 Beiträge, 17077x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja, der besteht - man stellt gemäß § 44 SBG X einen Überprüfungsantrag:


Aus deinem Link:

"Leistungen nicht zugesprochen oder unberechtigt gekürzt" ist aber ja nicht ganz richtig, denn in diesem Fall hat der Leistungsbezieher es versäumt, dem Jobcenter mitzuteilen, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30502 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
es ist von 12 x 250 Euro die Rede.
Ja, das dürfte der aktuelle JC-Leistungsbescheid vom 19.6.23 für 1 Jahr sein...

Die 250,- gibt es erst seit Januar 23.

...evtl. meldet sich der TE noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32413 Beiträge, 17077x hilfreich)

"Leistungen nicht zugesprochen oder unberechtigt gekürzt" ist aber ja nicht ganz richtig, denn in diesem Fall hat der Leistungsbezieher es versäumt, dem Jobcenter mitzuteilen, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Schauen wir mal in den §: Da geht es u. a. darum, "dass von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist" - das trifft ja eindeutig zu, auch wenn es natürlich klüger gewesen wäre, derlei sofort mitzuteilen. Im Übrigen hätte auch das JC wissen können, dass Kindergeld bei Volljährigen nur unter bestimmten Umständen gezahlt wird, und nicht einfach von "ewigem" KG-Bezug ausgehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das dürfte der aktuelle JC-Leistungsbescheid vom 19.6.23 für 1 Jahr sein...


Richtig, es ist ein aktueller Bescheid für die nächsten 12 Monate.

Tatsächlich ist es erst jetzt aufgefallen, da zudem noch Rentenbezüge aus dem Ausland einfließen.

Montag hat man einen Termin beim Sachbearbeiter.

Erstmal vielen Dank :-)

Schönen Sonntag noch

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30502 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
Montag hat man einen Termin beim Sachbearbeiter.
Dann sollte dabei diese unkomplizierte Einigung herauskommen, die ich oben empfahl.
Ich habe das für Herrn X und 4 Monate ohne Kindergeldzahlung kürzlich erreichen können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maracuja11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
Vater und Sohn wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft, beide arbeitslos.
Sohn hat die Schule Juli 2022 beendet, ab August wurde kein Kindergeld gezahlt.
Das Jobcenter hat jedoch weiterhin das Kindergeld angerechnet, da versäumt wurde, dem Jobcenter mitzuteilen, das kein Kindergeld durch die Familienkasse gezahlt wird.
Leistungsbescheid ist vom 19.06.2023, wo das Kindergeld fortlaufend bis 2024 angerechnet wird.

Was hat der Sohn denn gemacht nach der Schule? Gar nichts? Wie alt ist das Kind?
Wenn er doch beim Jobcenter gemeldet ist, warum wird dann kein neuer KG-Antrag gestellt?
Am einfachsten wäre doch, wenigstens die letzten 6 Monate das Kindergeld von der Familienkasse nachzahlen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von maracuja11):
Was hat der Sohn denn gemacht nach der Schule? Gar nichts? Wie alt ist das Kind?


Er war beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, Bedarfsgemeinschaft mit Vater und hat den normalen Regelbedarf bekommen.

21 Jahre alt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32413 Beiträge, 17077x hilfreich)

Dann bestand bis zum 21. Geburtstag KG-Anspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
maracuja11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schließe mich an. Bis Vollendung 21. LJ das ausstehende KG von der Familienkasse festsetzen lassen.
Für ab sofort: Kind soll sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder ratsuchend melden und dann besteht auch wieder KG-Anspruch, muss natürlich neu beantragt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30502 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von maracuja11):
ausbildungssuchend oder ratsuchend melden
...am besten ausbildungs-und arbeitsuchend. :wink:
Vermutlich ist der Sohn nicht abgemeldet, sonst würde er nicht mehr im akt. JC-Bescheid/Berechnungsbogen mit Kindergeldzahlung aufgeführt sein.

Zitat (von derdatedoktor):
Montag hat man einen Termin beim Sachbearbeiter.
Was ergab sich denn da?
Die Famkasse leistet 250,- bis zu 6 Monate rückwirkend, wenn der Anspruch besteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was ergab sich denn da?


Montag war der Termin beim "Vermittler".

Kindergeld Antrag wurde gestellt.
Vielen Dank erstmal

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.940 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.