Kindergeld zu Unrecht erhalten?

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld zu Unrecht erhalten?

Folgende Situation:

Mutter (alleinerziehend, mehrere Kinder, finanziell arg gebeutelt) erhält Kindergeld für die studierende Tochter, 21. Tochter ist zwar eingeschrieben, hat sich aber nun entschieden das Studium aufzugeben und geht Vollzeit arbeiten.
Damit dürfte der Anspruch auf das Kindergeld verfallen.

Zwei Möglichkeiten:

1. Bis zum Ende des Semesters bezieht man weiter das Kindergeld. Am Ende des Semesters teilt man dem Amt mit, dass die Tochter nun nicht mehr studiert und dass man dann kein Kindergeld mehr beantragen wird.

2. Mutter meldet das sofort und zahlt das Kindergeld für einige Monate zurück, da es möglicherweise zu Unrecht empfangen wurde.

Frage: Mit dem Auslaufen lassen nach Variante 1, ist das dann erledigt? Oder forscht das Amt dann nochmal genau nach, möchte Bescheinigungen etc. sehen?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)
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#2
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Variante 1 wäre Steuerbetrug (§§ 369 ff EStG).


Ups, das war einem nicht bewusst.

Verfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
Verfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht?
Ja.
Man sollte also die Veränderung der Familienkasse nachweislich mitteilen. Datum ist wichtig---ab wann keine Studentin mehr. Die Famkasse würde außerdem auch bei Variante 1 die Exmatrikulationsbescheinigung sehen wollen. Nachfolgend dann Steuerbetrug sehen ...usw.
Dann wird die Familienkasse erst einen Bescheid zur Rückzahlung schicken, weil das Kindergeld tatsächlich zu Unrecht geleistet wurde.
Sofort und Familienkasse--- passt nicht zusammen. Die brauchen sehr lange, für alles.
Man kann aber dann versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn es mehrere Monate sind und das Geld verbraucht ist.
Oder
Man zahlt noch nicht zurück, wenn die Famkasse bescheidet---die Familienkasse lässt dann über die BA die Forderung einziehen. (Inkasso-Service der BA). Auch da kann man reagieren und um eine Ratenzahlung bitten oder die Stundung beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ralfschreiner):
Verfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht?
Ja.

Das Thema hatten wir letztens erst in einem anderen Thread. Deine Rechtsauffassung dazu ist nicht mehr aktuell. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes steht dem Kindergeldanspruch nur dann entgegen, wenn bereits eine Erstausbildung abgeschlossen ist, vgl. § 32 Abs.4 S. Einkommenssteuergesetz (EStG).

Da das Kind aber offensichtlich nicht mehr studiert und nur eingeschrieben ist, zielte auch diese Frage augenscheinlich lediglich auf einen moralisch verwerflichen unter Umständen strafrechtlich relevanten Bereich ab, die Familienkasse durch Vortrag unwahrer Tatsachen zu täuschen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

@smogman
Danke wieder für den Hinweis. :sweat:

Der TE fragt hier, ob das Kindergeld zu Unrecht erhalten wurde--- Erklärt wurde, dass es in beiden Fällen zu Unrecht erhalten wurde.
Deshalb so oder so möglichst zeitnah zurückzuzahlen sei.

Zitat (von ralfschreiner):
Verfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht?
Das man regulär studiert UND Vollzeit arbeiten geht, wird die Famkasse nicht *glauben*.
Setzt das Kind die Immatrikulationsbescheinigung mit Studieren gleich--- ist das Betrug.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Tochter ist zwar eingeschrieben, hat sich aber nun entschieden das Studium aufzugeben und geht Vollzeit arbeiten.


Unabhängig vom Kindergeldanspruch, würde ich der Tochter raten, sich umgehend zu exmatrikulieren.

Möchte Sie später doch noch studieren und dafür BAföG beantragen, könnte ihr - je nachdem wieviele Semester sie bereits eingeschrieben war - dieses Scheinstudium auf die Füße fallen.
Sprich: Kein Anspruch auf BAföG für das dann ernsthafte Studium.

Ein Anspruch auf BAföG kann nicht „aufgespart" werden. Ein Studium ohne Förderung wird wie ein Studium mit Förderung behandelt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

PS: Wer möchte hier überhaupt das Kindergeld behalten - die Mutter oder die Tochter?

Sofern es die Mutter ist, hat sie sich mal informiert, ob Anspruch auf Sozialleistungen besteht? Das wäre zudem eine dauerhafte Lösung für ihre finanzielle Situation und nicht nur für ein Semester. Angst aufzufliegen müsste sie dann auch nicht haben.

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