Folgende Situation:
Mutter (alleinerziehend, mehrere Kinder, finanziell arg gebeutelt) erhält Kindergeld für die studierende Tochter, 21. Tochter ist zwar eingeschrieben, hat sich aber nun entschieden das Studium aufzugeben und geht Vollzeit arbeiten.
Damit dürfte der Anspruch auf das Kindergeld verfallen.
Zwei Möglichkeiten:
1. Bis zum Ende des Semesters bezieht man weiter das Kindergeld. Am Ende des Semesters teilt man dem Amt mit, dass die Tochter nun nicht mehr studiert und dass man dann kein Kindergeld mehr beantragen wird.
2. Mutter meldet das sofort und zahlt das Kindergeld für einige Monate zurück, da es möglicherweise zu Unrecht empfangen wurde.
Frage: Mit dem Auslaufen lassen nach Variante 1, ist das dann erledigt? Oder forscht das Amt dann nochmal genau nach, möchte Bescheinigungen etc. sehen?
Kindergeld zu Unrecht erhalten?
16. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. September 2019 | 19:35
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld zu Unrecht erhalten?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. September 2019 | 08:15
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Variante 1 wäre Steuerbetrug (§§ 369 ff EStG).
#2
Antwort vom 17. September 2019 | 18:36
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVariante 1 wäre Steuerbetrug ( :§§ 369 ff EStG).
Ups, das war einem nicht bewusst.
Verfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. September 2019 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ja.ZitatVerfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht? :
Man sollte also die Veränderung der Familienkasse nachweislich mitteilen. Datum ist wichtig---ab wann keine Studentin mehr. Die Famkasse würde außerdem auch bei Variante 1 die Exmatrikulationsbescheinigung sehen wollen. Nachfolgend dann Steuerbetrug sehen ...usw.
Dann wird die Familienkasse erst einen Bescheid zur Rückzahlung schicken, weil das Kindergeld tatsächlich zu Unrecht geleistet wurde.
Sofort und Familienkasse--- passt nicht zusammen. Die brauchen sehr lange, für alles.
Man kann aber dann versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn es mehrere Monate sind und das Geld verbraucht ist.
Oder
Man zahlt noch nicht zurück, wenn die Famkasse bescheidet---die Familienkasse lässt dann über die BA die Forderung einziehen. (Inkasso-Service der BA). Auch da kann man reagieren und um eine Ratenzahlung bitten oder die Stundung beantragen.
#4
Antwort vom 18. September 2019 | 07:56
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
Zitat:Ja.ZitatVerfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht? :
Das Thema hatten wir letztens erst in einem anderen Thread. Deine Rechtsauffassung dazu ist nicht mehr aktuell. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes steht dem Kindergeldanspruch nur dann entgegen, wenn bereits eine Erstausbildung abgeschlossen ist, vgl. § 32 Abs.4 S. Einkommenssteuergesetz (EStG).
Da das Kind aber offensichtlich nicht mehr studiert und nur eingeschrieben ist, zielte auch diese Frage augenscheinlich lediglich auf einen moralisch verwerflichen unter Umständen strafrechtlich relevanten Bereich ab, die Familienkasse durch Vortrag unwahrer Tatsachen zu täuschen.
#5
Antwort vom 18. September 2019 | 10:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
@smogman
Danke wieder für den Hinweis.
Der TE fragt hier, ob das Kindergeld zu Unrecht erhalten wurde--- Erklärt wurde, dass es in beiden Fällen zu Unrecht erhalten wurde.
Deshalb so oder so möglichst zeitnah zurückzuzahlen sei.
Das man regulär studiert UND Vollzeit arbeiten geht, wird die Famkasse nicht *glauben*.ZitatVerfällt denn der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind studiert UND Vollzeit arbeiten geht? :
Setzt das Kind die Immatrikulationsbescheinigung mit Studieren gleich--- ist das Betrug.
#6
Antwort vom 18. September 2019 | 17:41
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Zitat:Tochter ist zwar eingeschrieben, hat sich aber nun entschieden das Studium aufzugeben und geht Vollzeit arbeiten.
Unabhängig vom Kindergeldanspruch, würde ich der Tochter raten, sich umgehend zu exmatrikulieren.
Möchte Sie später doch noch studieren und dafür BAföG beantragen, könnte ihr - je nachdem wieviele Semester sie bereits eingeschrieben war - dieses Scheinstudium auf die Füße fallen.
Sprich: Kein Anspruch auf BAföG für das dann ernsthafte Studium.
Ein Anspruch auf BAföG kann nicht „aufgespart" werden. Ein Studium ohne Förderung wird wie ein Studium mit Förderung behandelt.
#7
Antwort vom 18. September 2019 | 17:45
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
PS: Wer möchte hier überhaupt das Kindergeld behalten - die Mutter oder die Tochter?
Sofern es die Mutter ist, hat sie sich mal informiert, ob Anspruch auf Sozialleistungen besteht? Das wäre zudem eine dauerhafte Lösung für ihre finanzielle Situation und nicht nur für ein Semester. Angst aufzufliegen müsste sie dann auch nicht haben.
Und jetzt?
Schon
268.146
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten