Hallo,
ich bin am 23.04.2003 18 Jahre alt geworden, seitdem bekommt meine Mutter kein Kindergeld mehr.
Ich bin seit 09/2002 in einer Berufsausbildung...die ich 02/2006 vorraussichtlich beenden werde.
Nun mein Problem....
Ich weiß nicht wie meine Mutter das Kindergeld beantragen kann bzw. die Kindergeldnachzahlung.
Ich habe gehört das es da eine Gesetzesänderung gab, und nun ist es wieder möglich für mich Kindergeld zu beantragen.
Doch weiß ich leider nicht wie.
Wie hoch ist denn eigentlich derzeit überhaupt der aktuelle Werbekostensatz?Was kann noch alles angegeben werden?
Ich fahre mit dem Auto zu Arbeit und zu Berufsschule...es sind jetzt täglich nur etwa 20km.
für eine Anwtwort wäre ich sehr dankbar.
mfg Alan Randow
Kindergeldantrag und Nachzahlung
15. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2005 | 12:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldantrag und Nachzahlung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2005 | 09:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Wie hoch ist denn Dein Einkommen?
Und jetzt?
Schon
268.208
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten