Hallo,
Folgendes Szenario, Person A hat im Juni 2008 die mittlere reife Bestanden und hatte sich Ausbieldungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Diese wollten ihn in eine massname stecken zur ausbildungs findung. kurz vor beginn der massname bekamm er aber einen ein eiberufungsbescheid und leistete seinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr und verlängerte daraufhin um 4 jahre bei der bundeswehr. nach seinen 4 jahren beschliest er die Armee zu verlassen und ein ausbieldung zu machen und beantragt dazu kindergeld.
Der antrag wirde bewilligt und gleichzeitig kommt ein brief einen inkasso büros die für Juli-August das kindergeld zurück fordert.
1. Ist der anspruch des Der familienkasse rechtens da ich gelesen habe das nach 4 jahre der anspruch verjährt ist.
2.Wahr ich zu dem zeitpunkt ausbieldungssuchent aber da ich seid fast 5 jahren nichtmehr beim amt war haben die keine aufzeichnungen mehr.
vielen dank P1988
Kindergeldrückforderung
31. März 2013
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Frage vom 31. März 2013 | 16:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldrückforderung
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#1
Antwort vom 31. März 2013 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Ja, das ist verjährt: http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/ruckforderungsfrist-bei-kindergeld-31169
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 31. März 2013 | 16:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen dank für die schnell antwort
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#3
Antwort vom 1. April 2013 | 09:38
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Üblicherweise schreibt einen die Kindergeldkasse erstmal selber an, bevor Dritte wie ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet werden.
Wenn der KG-Kasse schon in der Vergangenheit versucht hat, das Geld zurückzufordern, kann die Verjährung "gehemmt" sein, d.h. die Rückzahlung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt einforderbar.
-- Editiert hamburgerin01 am 01.04.2013 09:41
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