Kindergeldrückzahlung

4. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Norbert1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindergeldrückzahlung

Ich habe kürzlich eine Rückzahlungsforderung der Kindergeldkasse mit einem Blatt zur Stellungsnahme erhalten, in dem ein Betrag von über 3000 Euro gefordert wird, mit der Begründung, dass mein Sohn 2 Jahre Kindergeld bezogen hat obwohl er nicht mehr in Ausbildung war. Mein Sohn hatte tatsächlich nach einem Jahr seine Ausbildung abgebrochen und es ist auch zutreffend, dass dieser weiterhin Kindergeld bezogen hat. Allerdings hat er sich einige Monate nach dem Abbruch der Ausbildung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet.

Mit meinem momentanen Einkommen (Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe) ist es mir nicht möglich diesen Betrag zu zahlen und wie auf dem Schreiben gefordert in einem Betrag ist es völlig ausgeschlossen.

Meine eigentliche Frage ist nun warum das Arbeitsamt nicht gleich darauf verwiesen hat, dass Kindergeld zu Unrecht bezogen wird und ob diese Nachzahlungforderung damit noch rechtens ist. Ausserdem wäre ich für jeden Tipp dankbar, der mir hilft dieses Blatt "Stellungsnahme" auszufüllen.

Danke schon mal im vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Kindergeld bei Arbeitslosigkeit des Kindes gibt es nur bis zum 21. Lebensjahr.

Allerdings hat er sich einige Monate nach dem Abbruch der Ausbildung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet.
Warum erst nach einigen Monaten?

Meine eigentliche Frage ist nun warum das Arbeitsamt nicht gleich darauf verwiesen hat, dass Kindergeld zu Unrecht bezogen wird
Wusste die Kindergeldstelle des Arbeitsamtes denn von dem Abbruch der Ausbildung? Habt ihr denen das mitgeteilt?
Selbst, wenn das der Fall ist, dann ist die Rückforderung rechtens. Das Arbeitsamt wird sich wohl auf eine Ratenzahlung einlassen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Norbert1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Sohn war zum Zeitpunkt des Abbruches bereits 25.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Norbert1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Sohn war zu diesem Zeitpunkt leider nicht dazu zu bewegen sich gleich arbeitslos zu melden und schweigt sich über das Thema nach wie vor aus.

Wir haben der Kindergeldkasse nicht direkt mitgeteilt, dass die Ausbildung abgebrochen wurde, aber ich ging davon aus, dass das Kindergeldkasse Bescheid weiß, wenn mein Sohn beim Arbeitsamt gemeldet ist.

-- Editiert von Norbert1 am 04.05.2004 18:38:05

-- Editiert von Norbert1 am 04.05.2004 18:38:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Kindergeld bei Arbeitslosigkeit gibt es nur bis 21. Also besteht die Rückforderung des Kindergeldes zurecht. Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld muss unabhängig von der Verschuldensfrage zurückgezahlt werden.

Nach § 68 Abs. 1 EStG musst Du der Kindergeldkasse unverzüglich alle Veränderungen in den Verhältnissen mitteilen. Dies ist in jedem Merkblatt zum Kindergeld nachzulesen. Es wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Meldung an eine andere Stelle im Arbeitsamt nicht genügt.

Deine Annahme, es würde ein Datenaustausch zur Kindergeldkasse stattfinden bewahrt Dich nur davor, dass Du jetzt nicht auch noch eine Geldbuße bekommst oder Du einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt wirst, weil Du die Meldung unterlassen hast. Daher solltest Du Dich in Deiner Stellungnahme darauf berufen.

Auf eine Ratenzahlung wird sich die Kindergeldkasse wahrscheinlich einlassen.



-- Editiert von hh am 05.05.2004 14:05:00

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Norbert1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann nur hoffen, dass sich die Kindergeldkasse tatsächlich auf eine Ratenzahlung einläßt, denn im Anschreiben steht, dass die Summe nur ganz zurück zu zahlen ist.

Danke für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ruhrpottgoere
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich hab da ein problem

Meine tochter ist ausgezogen im dez 2002 mit 18 Jahren und man sagte mir telefonisch auf der Kindergeldkasse das ich das Kindergeld weiterhin erhalte und an meine Tochter weitergeben soll da man es nicht spliten kann.
Das habe ich dann auch gemacht bis Juli 2003.
Dann hat Sie es selber beantragt und daraufhin bekam ich eine Rechnung von der Kindergeldkasse das ich das ganze Kindergeld zurückzahlen muß denn es wäre unrechtmäßig bezahlt worden. Ich habe daraufhin wiederspruch eingelegt und vor ein paar zTagen nach einem halben Jahr eine Antwort und eine Ablehnung des Wiederspruchs bekommen.
Nun steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und will das Geld eintreiben.
Suche Leute die die gleichen Erfahrungen gemacht haben und mir ein paar Tips geben können wie ich mich nun verhalte.
Es wäre sehr wichtig schon mal vielen Dank im voraus.

50x Hilfreiche Antwort

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