Ich hatte diesen Beitrag versehentlich auch schon im Familienrecht-Forum gepostet. Da wurde mir gesagt, dass ich hier richtig wäre. Die situation ist die folgende:
Meine Tochter hat im Sommer 2009 ihr Abitur abgeschlossen und beginnt erst jetzt zum Wintersemsester (2010/2011) ihr Studium.
Zwischenzeitlich hat sie vier Monate im Ausland verbracht und anschließend seit Februar gearbeitet.
Die Familienkasse hat mir nun den Bescheid zugesandt, dass wir keinen Kindergeldanspruch mehr hätten, weil meine Tochter sich zuvor nicht arbeitslos gemeldet hat.
Ihre Freundin, die sich kurz nach dem Abitur arbeitslosgemeldet hat, sonst aber genau das gleiche gemacht hat bekommt aber weiterhin Kindergeld.
Kann man hier rechtlich irgendwelche Schritte einleiten?
Ich bedanke mich im Voraus.
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Kindergeldzahlung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

Der Anspruch auf Kindergeld wird in § 32 Abs. 4 EStG
geregelt. Dies erfolgt durch einen Verweis aus § 63 EStG
.
Welche der in § 32 Abs. 4 EStG
genannten Bedingungen treffen denn auf Deine Tochter zu? Auf den ersten Blick nach meiner Einschätzung keine.
Auf die Freundin Deiner Tochter könnte dagegen der § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG
zutreffen. Für die 4 Monate im Ausland hat die Freundin allerdings auch keinen Kindergeldanspruch, der Familienkasse ist aber wahrscheinlich dieser Auslandsaufenhalt nicht bekannt.
Natürlich kann sich Deine Tochter jetzt noch arbeitslos melden und würde dann für die Zukunft wieder Kindergeld bekommen, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Also, meine Tochter arbeitet zur Zeit, von daher ist das dann wohl unmöglich, oder? Allerdings, ist das ja eben bei der Freundin genauso der Fall.
Und arbeitssuchend hat sie sich Anfang April gemeldet, aber eben auch gleich eine Anstellung gefunden.
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