Kindergeldzahlung eingestellt + Rückzahlung..

23. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
---Stefan---
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldzahlung eingestellt + Rückzahlung..

Hallo zusammen!

Habe ein Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte..
Zunächst einmal einige Infos über mich:

Ich bin am 15.11.1980 geboren, also 23 Jahre alt und befinde mich seit August 2002 in der Ausbildung zum Bauzeichner und bin im September 2002 in eine eigene Wohnung gezogen. Ich bekam seitdem das Kindergeld jeden Monat von meinem Vater ausgezahlt.
Nun soll mein Vater das Kindergeld für 2003 (1848,-Euro) und für 2004 (462 Euro) zurückzahlen, weil meine Einkünfte angeblich zu hoch waren. Ich habe zwar insgesamt gesehen relativ viel an Einkünften gehabt, jedoch war es bei eigener Wohnung und Auto etc. gerade genug, um sich irgendwie über Wasser zu halten.. Ich hatte nicht die Gelegenheit, auch nur geringe Summen anzusparen, sprich: Ich befinde mich finanziell zur Zeit in einer sehr schlechten Lage und bin auch auf der Suche nach einer günstigeren Wohnung..
Auch meine Eltern, welche beide zur Zeit arbeitssuchend sind, können diesen Betrag nicht aufbringen.
Meine verzweifelte Frage: Kann man nicht irgendwie Widerspruch einlegen, bzw. meine Einkünfte noch etwas nach unten drücken?

Hier zunächst meine Einkünfte und andere Daten:

Ausbildungsvergütung:

August 2002 - August 2003: 396.- Euro brutto
August 2003 - August 2004: 516,- Euro brutto
August 2004 - August 2005: 637.- Euro brutto

Berufsausbildungsbeihilfe:

01.09.2002 - 29.02.2004: 274,- Euro monatlich
01.03.2004 - 31.07.2005: 179,- Euro monatlich

Wohngeld:

01.09.2002 - 31.08.2003: 128,- Euro monatlich
01.09.2003 - 31.08.2004: 104,- Euro monatlich

Kindergeld:

154,- Euro monatlich

Einfacher Weg zu Arbeit: ca. 20 km
Einfacher Weg zur Berufschule: ca. 20 km

Habe im Schnitt 1,5 mal die Woche Beruschule (mittw. und jeden 2. Montag (außer in den Ferien)) und bin 3,5 mal die Woche im Büro (habe außerdem 25 Urlaubstage pro Jahr).

Die von der Familienkasse haben leider keine genaue Berechnungsgrundlage beigelegt, ich weiß also nicht, wieviel ich über dem Freibetrag bin..

Habe für 2004 Werbungskosten angegeben ( nur meine Kilometer zur Arbeit und ein Schulbuch, allerdings ohne Quittung). Angeblich überschreiten meine Werbungskosten nicht den Pauschalbetrag..
Für das Jahr 2003 habe ich nun noch einen Vordruck bekommen, auf dem ich die Werbungskosten eintragen kann.
Kann ich dort und auch für 2004 evtl. noch andere Dinge geltend machen (PC für das Zeichenprogramm, an dem ich zuhause übe oder Ähnliches?) Würden diese Kosten dann komplett von den Einkünften abgezogen?

Ich wäre euch für jeden Tip dankbar, da ich mich in einer ziemlich verzweifelten Lage befinde.. Es ist ja nicht so, dass ich mir von dem Geld ein schönes Leben gemacht hätte, ich habe in der Zeit nachweislich NICHTS sparen können und bin auf die Zahlung des Kindergeldes anfgewiesen..

MfG, Stefan

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.