Kinderzuschlag Ablehnung /Widerspruch möglich ???

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
katjes79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderzuschlag Ablehnung /Widerspruch möglich ???

Hallo Zusammen, ich hoffe mir kann hier Jemand einen Rat oder Tips geben bei folgendem Sachverhalt ; Ich bin zur Zeit mit dem 3. Kind schwanger und noch bis zum ET im März mit einem Minijob beschäftigt bei dem ich ca. 130 € verdiene. Mein Mann ist vollzeit beschäftigt und um unsere Arbeit zu erreichen nutzen wir ein Auto welches ich über meine Schwester versichert habe da ich mir die Versicherung als Fahranfängerin nicht leisten kann ! (Habe erst sehr spät den Führerschein gemacht) Nun ist es so das ich einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt habe und einen Ablehnungsbescheid erhalten habe da wir laut der Berrechnung der Familienkasse genau 47,23 € zu viel verdienen ! Jedoch ohne jegliche ersichtliche Berechnung ! Wir haben nun die Kosten fürd im Antrag für den Kinderzuschlag nicht mit angegeben da ich mir nicht sicher bin ob das geht da es ja über den Namen meiner Schwester läuft was ja auch erlaubt ist ! Meine Frage ist ob wir das mit einem Widerspruch nachträglich geltend machen können ? Außerdem falle ich ab März (also innerhalb der nächsten 6 Monate) wieder aus der Beschäftigung da ich nach der Geburt wieder zu Hause bleiebn muss und mein 3. Kind betreuen ! Dies bedeutet ja nun auch 130 € weniger im Monat ! Also verändert sich damit ja das Einkommen zur Berechnung des Kinderzuschlages . Meine 2. Frage wäre also ob das nicht berücksichtigt werden muss ? Gruß Kati

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
da die Versicherung über die Schwester läuft, sind es nicht deine Kosten! Inwiefern dies überhaupt eine Rolle spielt kann ich nicht beurteilen. Die Berechnung schlecht hin kannst du dir von der Familienkasse erläutern lassen.
Wenn sich im März bzw. April die Einkommensverhältnisse ändern, kannst du einen neuen Antrag stellen. Die Behörde kann nicht einen Antrag entsprechen, für den es erst in Zukunft eine Berechtigung gibt.

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#2
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

ich würde zumindest einen widerspruch schreiben und den sachverhalt schildern oder du rufst mal an...schick am besten gleich einen kontoauszugg mit bei dem ersichtlich ist das du das auto zahlst...und dann auf einen kulanten berater hoffen...die 130 fallen dann zwar weg...aber ihr bekommt doch auch elterngeld oder nicht?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

Und warum läuft das Auto nicht über den Mann, der es ja wohl täglich nutzt?

wirdwerden

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#4
 Von 
katjes79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sieht so aus das wir sehr ländlich wohnen und mein Mann muss jeden Tag zu seiner Arbeitsstelle die ca.28 km entfernt ist . Dort bringe ich Ihn jeden Morgen hin denn von da aus fährt er mit dem Firmenwagen zu verschiedeen Baustellen (er ist Fliesenleger) ! Den Firmenwagen (ein Kleinlaster ) darf er nur in Ausnahmefällen mit nach Hause nehmen ! Den Rest der Zeit nutze ich das Auto für meinen 2 mal ie Woche Job und die Kinder (kiga/schule) einkaufen etc.!Das der Wagen über meine Schwester läuft sind einfach nur Kostengründe da Sie aus beruflichen Gründen gute Konditionen bekommt !

Nochmal kurzFrage: Wie sollte ich die Bechnung anfordern , schriftlich oder telefonisch ? Sollte ich gleichzeitig vorschtshalber einen Widersspruch einlegen falls etwas nicht stimmen sollte um die Frist zu waren ? Und worauf genau sll ich dies erstmal begründen ?

Grüße Kati


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

Nun ja, ich würde die Berechnung schriftlich anfordern. Nur, ich bitte eines zu bedenken: niemand kann aus zwei Systemen sich das preiswerteste rauspicken und sozusagen von beidem profitieren. Niemand kann Dich zwingen, eine Versicherung Deiner Schwester zu zahlen. Warum die Versicherung nicht auf den Namen Deines Mannes läuft, das habe ich immer noch nicht kapiert.

wirdwerden

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#6
 Von 
katjes79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort ! Du hast natürlich Recht , es ist ja auch lediglich ein Versuch..und ich hätte gerne die Möglichkeiten die da wären ausgeschöpft !
Die Autoversicherung st einfach günstiger so wie sie jetzt läuft ! Wer will nicht gerne sparen ?! Fakt ist ja das wir sie nutzen ud auch zahlen . Zur Zeit sind das etwa 60€ monatl. und das haut ja schon rein wenn man alle anderen Kosten so zusammen rechnet ! wir gehen beide arbeiten und wollen ja nix abzocken. Wahrscheinlich wird der Lohn meines Mannes eh irgendwann wegen Betriebszugehörigkeit oder ähnliches erhöht und dann ist es doch auch in Ordnung. Der Zuschlag soll für Geringverdiener sein und das sind wir meiner Meinung nach noch.
Ist schon erschreckend das es garnicht so viel Unterschied macht ob man arbeitet oder vom Amt aus schön zu Hause bleibt wie manch so einer ! Aber darum geht es ja auch garnicht !
Grüße
Kati

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#7
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Bei einer Kfz-Versicherung müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nicht identisch sein.

Wenn du nachweisen kannst, dass du die Versicherung bezahlst und es dein PKW ist, müsste die Versicherung anerkannt werden.

Bei mir hat es die Arge in einer ähnlichen Konstellation jedenfalls anerkannt, da ich den Beitrag und die Kfz-Steuer überwiesen haben und der PKW auf meinen Namen lief.

Im Zweifelsfall macht ihr einfach deinen Mann zum Versicherungsnehmer.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

@ Schneechen: ARGE und Familienkasse rechnen unterschiedlich!

wirdwerden

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#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Habt ihr die Fahrten nicht als Werbungskosten angegeben, schön mit der Kilometerpauschale?

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#10
 Von 
katjes79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein ich habe keine Kilometerpauschale eingegeben ! Ich muss mal ganz blöd fragen ; wie ermittel ich die denn oder besser gesagt was kann ich denn da eingeben bei ca. 28 km für eine Hinfahrt ? Sry, sowas habe ich noch nie gemacht...wie gesagt habe den Führerschein erst seit gut 1,5 Jahre . Womit muss ich denn dann die Kilometer belegen ? Die wollen doch sicherlich irgendwas ! Wir haben noch nirgends die Kilometer geltend gemacht !
Lieben Dank im voraus
Kati

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

Nochmals, warum wird das Auto nicht auf den Göttergatten angemeldet?

Außerdem: die Kilometerpauschale ist Steuerrecht! Hat nichtsd damit zu tun, wie lange Du einen Führerschein hast.

wirdwerden

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#12
 Von 
katjes79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich hab jetzt nochmal die Unterlagen überschlagen . Daraus geht hervor das wir oder besser gesagt mein Mann wohl bei der Autoversicherung angegeben wurde, denn er bekommt auch die Post darüber und eine Lastschriftvereinbarung läuft auch über ihn ! Dürfte das somit reichen ?
Na das mit der Kilometerpauschale war ja nun nicht meine Idee, ich meinte mit der Zeit meines Führerscheines ja auch nur das ich von solchen Dingen überhaupt keine Ahnung habe !
Ich habe eben einfach mal bei der Familienkasse angerufen und gesagt das ich vergessen hätte etwas im Antrag einzutragen. Die Dame meinte dann ich bräuchte das nur nach zu reichen ohne einen Widerspruch ein zu legen !
Gruß Kati

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#13
 Von 
katjes79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden
weil die Versicherung so billiger ist !

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