Kinderzuschlag Klage selbst bestreiten?

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderzuschlag Klage selbst bestreiten?

Folgendes:

Wir hatten Kinderzuschlag beantrag, dieser wurde abgelehnt.
Widerspruch eingereicht, wollte noch eine eigene Rechnung beifügen, in der zwischenzeit abgelehnt: unser Einkommen wäre zu hoch. Ich bin da anderer Meinung und Frage daher, da ich keinen gescheiten Anwalt hier finde, der kein Vermögen will, ob ich selbst Klage einreichen kann?

Hier noch meine Berechnung.
Miet und nebenkosten nicht Vorhanden in den Monat, daher nicht berücksichtigt, fall sich jemand wundert.
Die Fahrtkosten habe ich mit den kleinsten Satz bei mir eingerechnet, was auch das BAB bewilligt hat. Durch verkehrsführung sind es mitlerweile ein paar KM mehr, aber egal im Februar muss ich eh einen neuen Antrag fürs BAB stellen.
Jetzt sind es 42,7km am tag, zzgl alle 6 Wochen 500 Km extra für Berufsschule....
Kann das jmd nochmal eventuell überprüfen und mir Tipps geben, wie ich die Klage einreiche?

Danke!!!

Einkommensberechnung Er
Brutto: 468,80
Netto : 374,93
468,80 – 100 Freibetrag
368,80 davon 20 % = 73,76
100 Euro Freibetrag Prüfung:
Fahrtkosten BAB 156 Euro (0,20cent je Km) Ca . 780Km Pro Monat ( 42,7km tgl. 5 Tage Woche, gehe hier erstmal vom geringeren BAB Satz aus)
156 Euro zzgl. 30 Euro = 186 Euro. Daher ersetzen.

Freibetrag : 186+73,76 Euro = 256,76 Euro Freibetrag
374,93 Netto EK -256,76 Freibetrag = 118,17 anzurechnendes Einkommen

Frau
Brutto: 730
Netto : 583,81
730 – 100 Freibetrag
630 davon 20 % = 126
100 Euro Freibetrag Prüfung:
entfällt, zu geringe Kosten.
Freibetrag : 100+126 = 226
583,81 Netto Kk -226 Freibetrag = 357,81 anzurechnendes Einkommen
Gesamt EK
118,17+357,81 = 475,98
Zzgl. Kindergeld: 384
zzgl. Anteil BAB (586-260 Kinderbetreuungszuschlag (anrechungsfrei)= 326)
Anzurechendes Gesamt Ek: 1179,85 Euro
Bedarf: 1267,-
ALG2 Anspruch= 1267-1185,98 = 81,02Euro

Kindergzuschlaganspruch:
Bedarf: 736
Höchsteinkommen : 736+340 = 1076
Einkommen ohne Kindergeld:
475,98+326 = 801,98
Einkommen – Bedarf: 65,98 Euro
6x (10 Euro darüber je 5 Euro anrechnen)5 Euro = 30 Euro
340-30 Euro = 310 Euro Kinderzuschlag


-- Editiert von opc555 am 23.10.2017 18:56

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Fordern Sie so schnell wie möglich eine detaillierte Berechnung an, um nachzuvollziehen, wie die Familienkasse gerechnet hat. Denken Sie daran, innerhalb eines Monats nach Widerspruchsbescheid muss die Klage eingereicht sein. Sie können auch ohne Anwalt klagen.

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