Hallo,
ich bin schon sehr lange stille Mitleserin in diesem Forum und habe mich nun selbst angemeldet, da ich ein Anliegen habe.
Ich habe dazu zwar etwas ähnliches anhand der Suchfunktion gefunden, aber ganz so trifft es nicht auf meine Situation zu, daher suche ich nun bei euch Rat was ich tun kann oder was ihr mir raten würdet.
Falls es in dem falschen Forum ist, bitte ich es zu verschieben, falls dies möglich ist.
Es wird ein längeres Anliegen um mein Anliegen zu schildern. Dazu bitte ich schon mal um Entschuldigung für den sehr langen Post.
Von 2005 bis 2012 war ich mit meinem Ex-Mann zusammen. Verheiratet war ich auch mit ihm was von 2007 bis 2014 war (2014 war dann die Scheidung beim Gericht).
2007 und 2008 kamen meine beiden Töchter zu Welt.
Im Oktober 2012 konnte ich endlich zusammen mit meinen zwei Kindern von ihm flüchten, da die Ehe die reinste Hölle war.
Er und ich hatten ein Gemeinschaftskonto. Er war der Kontoinhaber und ich hatte nur Zugriff darauf um z.B. Geld abzuheben, was der größte Fehler war. An einen weiteren Zugriff beim Konto kann ich mich nicht daran erinnern.
Als ich ihm bekannt gegeben habe, dass ich mich scheiden lassen möchte, da ich nichts mehr für ihn empfinde, was ca. Ende 2011 und sehr oft im Jahr 2012 von mir geäußert wurde, fing die ganze Hölle an.
Er hat all meine Lastschriften der Autoversicherung etc. zurückbuchen lassen und ich wusste im Endeffekt nicht mehr wie ich alles bezahlen soll. Er entzog mir auch den Zugriff aufs Konto dass ich da irgendetwas hätte machen können. Alles aus Druckmittel, dass ich bei ihm bleibe. Ebenso waren auch andere Dinge, was aber mit dem finanziellen nichts zu tun hatte im Spiel. Vielleicht kann man es sich denken was ich damit meine. Er drohte mir, mein Leben zur Hölle zu machen wodurch ich aus Angst dann weiterhin blieb. Zum Ende hin habe ich auch sehr oft die Polizei gerufen, die das alles aber nie wirklich ernst sahen keine Ahnung warum.
Aktuell arbeite ich zusammen mithilfe meiner Mutter die kompletten daraus gewordenen Schulden ab und habe auch schon zu 60% alles durch.
Er war ein „Hin und Wieder zum Arbeiten gehen" Mensch und wir haben Leistungen vom Jobcenter bezogen.
Er ging Arbeiten was immer nur von kurzer Dauer war und hat diese Zeit über nichts dem Jobcenter gemeldet. Dazu liegen mir auch Schreiben vor, dass er während dem und dem Zeitraum Einkommen erzielt habe.
Ich wusste davon nichts und habe geglaubt, dass er es gemeldet hat somit kamen die ersten Rückzahlungen ins Haus geflattert. So ging es dann immer und immer weiter.
Da ich selbst noch zu diesem Zeitpunkt Jung und sehr unerfahren war, was in Sachen Unterlagen erledigen usw. zu tun hatte, hat er gesagt, dass er das alles dann macht. Natürlich habe ich ihm geglaubt und vertraut.
Er meinte auch er kümmere sich um die ganzen Rückzahlungen etc., was ich ihm ebenfalls geglaubt habe und es ist nie etwas passiert.
Alle Unterlagen liegen mir zu diesem Fall nicht vor - nur Bruchweise, da ich im Oktober 2012 als wir dann geflüchtet sind, nur das mitgenommen habe was ich greifen konnte
Der aktuelle Betrag, den mir die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen dann mitgeteilt hat, wird auch aktuell von mir monatlich abbezahlt, auch wenn zum sehr großen Teil sein Entschuldigung Bockmist mit einberechnet ist, wofür ich nichts kann.
Nun zu meinem Hauptanliegen wozu sich mein Post bezieht.
Über die Familienkasse hat er damals Kinderzuschlag beantragt was mir selbst nicht bekannt war.
Mir ist es erst seitdem bekannt, seit Mahnungen etc. an meine neue Wohnanschrift eingegangen sind. In diesem Zeitraum, als der Bezug war habe ich keinerlei Unterlagen. Eine Unterschrift bei Antragsstellung habe ich auch nicht abgegeben und dies war in der Zeit als ich ihm auch bekannt gegeben habe, dass ich mich scheiden lassen wolle (Kinderzuschlag-Bezug 2012).
Ich habe auch sehr oft das Gespräch mit der Bundesagentur in Recklinghausen gesucht – telefonisch wie schriftlich – was die aber irgendwie nie interessiert hat.
Im Jahr 2013 habe ich eine Zahlungsaufforderung sowie eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt vorliegen weiteres aber nicht.
Dann danach immer wieder Zahlungserinnerungen sowie Mahnungen durch die Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen
Und Anfang 2020 nur eine Zahlungsaufforderung vom Hauptzollamt
Weiteres kam zu diesem Fall bis jetzt nicht mehr an.
Meine Frage nun und wozu ich euren Rat benötige: Was kann ich tun bzw. was würdet ihr tun ?
Da ich mit dieser Sache bei der Familienkasse definitiv nichts zu tun habe, will ich diesen für mich hohen Betrag nicht auf mich nehmen.
-- Editiert von Moderator topic am 16.03.2022 18:35
-- Thema wurde verschoben am 16.03.2022 18:35
Kinderzuschlag Rückforderung
16. März 2022
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Frage vom 16. März 2022 | 17:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderzuschlag Rückforderung
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#1
Antwort vom 16. März 2022 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (27343 Beiträge, 5049x hilfreich)
Extrakt:
Was steht in diesem HZA-Schreiben? Was genau?ZitatUnd Anfang 2020 nur eine Zahlungsaufforderung vom Hauptzollamt :
Weiteres kam zu diesem Fall bis jetzt nicht mehr an.
Wie hoch ist der Betrag?Zitatwill ich diesen für mich hohen Betrag nicht auf mich nehmen. :
#2
Antwort vom 16. März 2022 | 21:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas steht in diesem HZA-Schreiben? Was genau? :
Betreff: Zahlungsaufforderung
Gz: ........
Das oben genannt Hauptzollamt hat mich beauftragt wegen der unten angegebenen Geldforderung(en) in Höhe von 1430,25 EUR die Vollstreckung durchzuführen.
In Ausführung dieses Auftrages habe ich sie heute auf gesucht und nicht angetroffen.
Ich werde Sie - voraussichtlich am
zwischen..... und..... Uhr nochmals aufsuchen
(die Punkte sind in diesem Schreiben frei es wurde nichts vermerkt da der Herr mich damals angetroffen hat und mie dieses Schreiben trotzdem in die Hand gedrückt hat)
Ich mache sie darauf aufmerksam, dass ich die Vollstreckung auch durchführen kann, wenn ich hier niemanden antreffe. Als Vollziehungsbeamter /-beamtin darf ich auch ohne Anwesenheit und Einwilligung (oder die eines Erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten) Besitztum durchsuchen und dazu erforderlichenfalls verschlossene Türen und Behältnisse öffnen lassen. Die hierzu grundsätzlich erforderliche richterliche Durchsuchungsanordnung
-Kästchen- liegt vor
-Kästchen- wird ggf. bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden
(da wurde auch nichts angekreuzt)
Bei Gefahr in Verzug bedarf es dieser Anordnung nicht
Behörde für die zu verstrecken ist: Bundesagentur für Arbeit-Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso Service und halt die Anschrift von denen
Vollstreckungsanordnung:
Behörde die den ursprungsbescheid erlassen hat: AA Deggendorf
Datum des Ursprungsbescheides: 14.08.2012
Az. des Ursprungsbescheides: .......
Auf der zweiten Seite steht
Bezeichnung der Forderung(en) im Einzelnen die Auflistung und Zeitraum von - bis mit Betrag, dann Mahngebühren, Zwischensumme und Pfändungs- und sonstige Vollstreckungsgebühren, soweit nicht anderweitig zuzuordnen, sowie der schon oben genannte Gesamtbetrag
Gebührenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen wiesach oder Lohnpfändung können dadurch abgewendet werden dass der oben genannte Gesamtbetrag sofort bei der zollzahlstelle des Hauptzollamts unter Vorlage dieses Schreibens eingezahlt oder auf das nachstehende Konto überwiesen wird bei Überweisung bitte ich das oben genannte Geschäftszeichen anzugeben.
Bei mir wurde seitdem nie etwas gepfändet weder mein Lohn oder mein Konto oder sonstiges. Seitdem kam dieser Herr auch nicht mehr vorbei und hat mich nach antreffen wie oben schon erwähnt, dieses Schreiben in die Hand gedrückt. Vereinbart wurde zwischen dem Herrn und mir zu diesem Zeitpunkt als er da war nichts. Ich habe diesem Herren nur damals das gleiche gesagt wie der Bundesagentur in Recklinghausen dass ich nichts mit der Sache zu tun habe und auch nichts bei Antragstellung unterschrieben habe, dass ein Gemeinschaftskonto bestand und keine Ahnung jetzt
ZitatWie hoch ist der Betrag? :
Steht oben, aber ich erwähne es nochmal zusätzlich hier für den Zeitraum 01.02.2012 bis 31.07.2012 mit Mahngebühr und Pfändungs- und sonstige Vollstreckungsgebühren, soweit nicht anderweitig zuzuordnen 1430,25 Euro
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#3
Antwort vom 18. März 2022 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (27343 Beiträge, 5049x hilfreich)
Dann hat der Herr, dem du die Geschichte erzählt hast, den Vorgang vermutlich *zu den Akten* gelegt.ZitatIch habe diesem Herren nur damals das gleiche gesagt wie der Bundesagentur in Recklinghausen dass ich nichts mit der Sache zu tun habe und auch nichts bei Antragstellung unterschrieben habe, dass ein Gemeinschaftskonto bestand und keine Ahnung jetzt :
Ansonsten wartet niemand 2 Jahre bis zu Vollstreckungsmaßnahmen.
#4
Antwort vom 18. März 2022 | 21:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, also kommt da mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nichts mehr ?
#5
Antwort vom 19. März 2022 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (27343 Beiträge, 5049x hilfreich)
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, kann ich dir nicht sagen.Zitatalso kommt da mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nichts mehr ? :
Vielleicht wurden weitere Vollstreckungsversuche wegen der Pandemie ausgesetzt?
Davon konnte der Herr im Januar 20 noch nichts wissen/sagen und Ankündigungen schicken diese Damen und Herren ja nicht.
#6
Antwort vom 20. März 2022 | 14:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, das kann möglich sein, dass es evtl. wegen der Pandemie ausgesetzt wurde. Dann warte ich einfach mal ab.
Wie sieht es eig. aus bzgl. dem "verjährt" sein, da der letzte Brief ja nun schon 2 Jahre her ist?
Kann da irgendwas genannt werden?
Ich habe zwar schon sehr viel davon gelesen bzgl. dem, das Schulden nach so und so vielen Jahren verjähren, als ich mich auch bzgl. meinem Thema informieren wollte aber bin mir da nicht so sicher und habe da auch nicht wirklich was gefunden.
#7
Antwort vom 20. März 2022 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (27343 Beiträge, 5049x hilfreich)
Das kann ich dir nicht beantworten.ZitatWie sieht es eig. aus bzgl. dem "verjährt" sein, :
Da Kindergeld und KiZ nach Einkommensteuergesetz geleistet werden, gibt es dort Regelungen zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen, die mir nicht bekannt sind.
#8
Antwort vom 20. März 2022 | 16:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, trotzdem danke, auch für die Rückmeldungen zu meinem Anliegen.
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