Kinderzuschlag und Elterngeld

7. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderzuschlag und Elterngeld

Hallo,
ich beziehe derzeit Elterngeld und wollte aufgrund meiner schlechten finanziellen Situation Kinderzuschlag beantragen. Nun kam die Ablehnung. Begründet wurde dies, da ich die letzten 6 Monate zu viel verdient habe. Das kann ich bestätigen, hätte zu dieser Zeit niemals einen Antrag gestellt. Aber dass ich jetzt Elterngeld bekomme zählt nicht? Gibt es für solch einen Fall keine Sonderregelungen? Ich weiß nicht mehr, wie wir über die Runden kommen soll.

Muss ich jetzt so lange warten, bis sich mein Durchschnitt so verringert hat, dass ich berechtigt bin? Bedeutet dies dann im Umkehrschluss, dass ich bei meinem später wieder vollen, weit ausreichenden Gehalt den Zuschlag beziehen kann, weil ich 6 Monate vorher nur Elterngeld hatte? Soll das in der Tat so gewollt sein? Ist das die hilfreiche Unterstützung, um ALG 2 zu vermeiden? Es geht um 3 Kinder...

-- Editiert von molchi44 am 07.12.2020 07:42

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von molchi44):
Muss ich jetzt so lange warten, bis sich mein Durchschnitt so verringert hat, dass ich berechtigt bin? Bedeutet dies dann im Umkehrschluss, dass ich bei meinem später wieder vollen, weit ausreichenden Gehalt den Zuschlag beziehen kann, weil ich 6 Monate vorher nur Elterngeld hatte? Soll das in der Tat so gewollt sein? Ist das die hilfreiche Unterstützung, um ALG 2 zu vermeiden? Es geht um 3 Kinder...
Alle Details findest du in der Durchführungsanweisung Kinderzuschlag (DA-KiZ).

Wird für die Kinder kein Unterhalt(svorschuss) gezahlt?
Bekommst du keinen Betreuungsunterhalt?

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#2
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, wir leben nicht getrennt.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Okay, dann fällt zumindest eine Anrechnung von Unterhalt(svorschuss) schon mal weg.

Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt hätte allerdings nichts mit Getrenntleben zu tun. Den hat man auch im gemeinsamen Haushalt.

Die 6-Monats-Regelung zur Bedarfsermittlung ist halt wie sie ist. Fristen sind Behelfsmittel zur Vereinheitlichung und Vereinfachung. Über Sinn und Unsinn zu diskutieren, bringt einen nicht weiter. Man muss den Antrag im Zweifel immer wieder stellen. Man könnte genauso gut die Behauptung aufstellen, dass man aus einer zuvor ausgeübten Tätigkeit Ansparungen treffen konnte, um den Zeitraum zu überbrücken. Gerade bei einer Familienplanung plant man ja auch finanzielle Belange und wird nicht von einem Tag auf den nächsten plötzlich zum Empfänger von Sozialleistungen. Laufendes Einkommen wird bei Bewilligung des Kinderzuschlags nochmals separat geprüft, sodass ein laufendes zu hohes Einkommen zum Wegfall führen würde.

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#4
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Alle Details findest du in der Durchführungsanweisung Kinderzuschlag (DA-KiZ).

Wird für die Kinder kein Unterhalt(svorschuss) gezahlt?
Bekommst du keinen Betreuungsunterhalt?

Für mich wäre Seite 36 Nr. (5) relevant? Dann ist es also wirklich so. Oder versteckt sich noch ein Vermerk irgendwo?

Dann bleibt mir wohl nur zu rechnen, ab wann ich unter diese Grenze falle. Wenn ich jetzt beantragtes Wohngeld erhalten sollte, muss ich dieses aber auch erst 6 Monate später mit einberechnen, oder?

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#5
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Okay, dann fällt zumindest eine Anrechnung von Unterhalt(svorschuss) schon mal weg.

Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt hätte allerdings nichts mit Getrenntleben zu tun. Den hat man auch im gemeinsamen Haushalt.

Die 6-Monats-Regelung zur Bedarfsermittlung ist halt wie sie ist. Fristen sind Behelfsmittel zur Vereinheitlichung und Vereinfachung. Über Sinn und Unsinn zu diskutieren, bringt einen nicht weiter. Man muss den Antrag im Zweifel immer wieder stellen. Man könnte genauso gut die Behauptung aufstellen, dass man aus einer zuvor ausgeübten Tätigkeit Ansparungen treffen konnte, um den Zeitraum zu überbrücken. Gerade bei einer Familienplanung plant man ja auch finanzielle Belange und wird nicht von einem Tag auf den nächsten plötzlich zum Empfänger von Sozialleistungen. Laufendes Einkommen wird bei Bewilligung des Kinderzuschlags nochmals separat geprüft, sodass ein laufendes zu hohes Einkommen zum Wegfall führen würde.

Im Ernst? Ich hätte aufgrund meiner finanziellen Situation theoretisch Anspruch auf 12 Monate Kinderzuschlag, bekomme die ersten Monate wegen zu hohem Verdienst aus der Vergangenheit nichts, später aber auch nicht, weil zukünftiger Verdienst im Wege steht? Wird man wieder bestraft, dass man zwischen zwei Welten liegt...

Ja, du hast Recht. Sicher kann man sowas planen, ansparen. Ich bin aber Alleinverdiener in unserer Familie, Kredite müssen bezahlt werden und die Babyausstattung musste auch komplett neu angeschafft werden, da das letzte Kind heute bereits den 11. Geburtstag feiert. Wir haben bisher gut gereicht, aber große Sprünge waren dennoch nicht drin.

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn du als Alleinverdiener eines Haushaltes in Elternzeit gehst, dann ist das zumindest aus wirtschaftlicher Sicht eine unvernünftige Entscheidung. Dein Partner könnte ja auch ein Einkommen erzielen. Dann bräuchtet ihr vielleicht auch keine Gedanken an Sozialleistungen verschwenden.

Ob du konkret Anspruch auf Kinderzuschlag in irgendeinem Zeitraum haben wirst, kann hier keiner vorhersehen. Du kannst nur immer wieder einen neuen Antrag stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn du als Alleinverdiener eines Haushaltes in Elternzeit gehst, dann ist das zumindest aus wirtschaftlicher Sicht eine unvernünftige Entscheidung. Dein Partner könnte ja auch ein Einkommen erzielen. Dann bräuchtet ihr vielleicht auch keine Gedanken an Sozialleistungen verschwenden.

Ob du konkret Anspruch auf Kinderzuschlag in irgendeinem Zeitraum haben wirst, kann hier keiner vorhersehen. Du kannst nur immer wieder einen neuen Antrag stellen.


Mein Mann ist krank, das ist alles nicht so einfach. Ich danke dir aber für deine schnelle, kompetente Hilfe. Kannst du mir noch sagen, ob ich, wenn ich nun Monat für Monat berechne, mein Elterngeld zu 100% als Einkommen berücksichtige oder darf dort, wie beim Gehalt, auch Freibeträge oder ähnliches abgezogen werden? Danke und eine schöne Weihnachtszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

.... oder der Partner könnte sich um das Kind kümmern. Es ist hier einfach schlecht geplant worden. Ich schreibs hier immer wieder, auch wenn ich mir damit keine Freunde mache: nur weil der Gesetzgeber eine Option eröffnet (hier Elternzeit), muss man trotzdem rechnen, ob man sich das auch leisten kann. Die zweite Komponente wird immer wieder vernachlässigt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
.... oder der Partner könnte sich um das Kind kümmern. Es ist hier einfach schlecht geplant worden. Ich schreibs hier immer wieder, auch wenn ich mir damit keine Freunde mache: nur weil der Gesetzgeber eine Option eröffnet (hier Elternzeit), muss man trotzdem rechnen, ob man sich das auch leisten kann. Die zweite Komponente wird immer wieder vernachlässigt.

wirdwerden


Auch dir danke ich für deine Hilfe und wünsche ein schönes Weihnachtsfest.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von molchi44):
Kannst du mir noch sagen, ob ich, wenn ich nun Monat für Monat berechne, mein Elterngeld zu 100% als Einkommen berücksichtige oder darf dort, wie beim Gehalt, auch Freibeträge oder ähnliches abgezogen werden? Danke und eine schöne Weihnachtszeit.
Das Elterngeld ist genauso zu behandeln wie Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit.

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