Hallo ihr lieben,
ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag für KIZ gestellt und angegeben das ich geerbt habe. In der Kiz Broschüre stand der Freibetrag für das Vermögen wir sind zu 6. Da bin ich bei dem geerbten Geld drunter und die Immobilie ist Selbstbewohnt. Wie ich gelesen habe fällt das dann nicht als vermögen?! Nun wurde es abgeleht da wir angeblich zu viel hätte was ich nicht verstehe dann wird doch normal nur das Einkommen berechnet was man verdiente oder lieg ich da falsch ? Da ist ne ganz andere Summe als Einkommen angegeben. Ich hatte denen auch einen Ausdruck von dem Kontoauszug geschickt von dem geerbten Geld wo aber schon weniger wurde aufgrund Renovierung.
Danke schonmal für die Hilfe
Kinderzuschlag und Vermögen
27. November 2024
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2024 | 16:50
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderzuschlag und Vermögen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. November 2024 | 19:52
Von
Status: Unbeschreiblich (35026 Beiträge, 5986x hilfreich)
Und was hast du als Summe für den Freibetrag ermittelt?ZitatIn der Kiz Broschüre stand der Freibetrag für das Vermögen wir sind zu 6. :
Es sind max. 115.000,- für 6 .
Es geht um erhebliches Vermögen. Das geerbte Geld ist Vermögen.
Einkommen ist zB Lohn oder Gehalt.
Vermutlich liegst du falsch, wenn du Einkommen und Vermögen nicht unterscheiden kannst.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kiz6_ba034560.pdf
#2
Antwort vom 27. November 2024 | 20:04
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs sind max. 115.000,- für 6 :
Ja und geerbt sind es 90000 gewesen wovon schon 20000 weg sind für Sanierungskosten.
Es arbeitet auch nur mein Mann ich bin in Elternzeit und als Gesamtsumme haben sie 142000 genommen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. November 2024 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (35026 Beiträge, 5986x hilfreich)
Das wird doch gar nicht gefragt. Ob du in Elternzeit bist, wird auch nicht gefragt. Und was du mit Teilen des Erbes gemacht hast, fragt auch niemand.ZitatEs arbeitet auch nur mein Mann :
Es geht um erhebliches Vermögen.
Wann hat die Famkasse denn nach dem Kontoauszug gefragt?
Habt ihr das Formular/Anlage für den Antrag verwendet, das ich verlinkt habe? Und was habt ihr alles ausgefüllt?
Kindergeld gibt es für den Kindergeldberechtigten (4x250,-) und den Zuschlag eben nur bei Vermögen bis zur Freibetragsgrenze.
Und woher haben sie die Summe genommen?Zitatund als Gesamtsumme haben sie 142000 genommen :
Was steht in der Ablehnung? Ein Ablehnungsbescheid begründet die Ablehnung.
Die Famkasse saugt sich nicht 142.000,- Vermögen aus den Fingern.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann man innerhalb 1 Monat Einspruch erheben.
#4
Antwort vom 27. November 2024 | 21:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKindergeld gibt es für den Kindergeldberechtigten (4x250,-) und den Zuschlag eben nur bei Vermögen bis zur Freibetragsgrenze. :
Ja deswegen hab ich hier geschrieben ich hab ja davor schon von der Grenze gelesen und wären wir drüber gewesen hätte ich direkt denen geschrieben sind drüber
Wir hatten keinen Kurzantrag also den normalen mit der Anlage Vermögen das hatte ich ausgefüllt dann wollten sie Kontoauszüge sehen was an Erbe alles ausgezahlt wurde.
Es steht nur drauf wegen erheblichem Vermögen wird es abgelehnt.
Ich werde morgen Mal versuchen telefonisch jemanden zu erreichen dort ist leider sehr schwer
#5
Antwort vom 27. November 2024 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (35026 Beiträge, 5986x hilfreich)
Du möchtest also lieber in der Warteschleife verhungern?ZitatIch werde morgen Mal versuchen telefonisch jemanden zu erreichen dort ist leider sehr schwer :
Na, wenn du es besser weißt. Solche 2-Zeilen-Ablehnungen kommen NICHT von der Familienkasse.ZitatEs steht nur drauf wegen erheblichem Vermögen wird es abgelehnt. :
Ich hatte gar nichts zu Kurzantrag geschrieben.
DU hast einen Weiterbewilligungsantrag für KiZ gestellt.
Dann viel Glück am Telefon!
Vermutlich sagt dir jemand, es steht alles im Ablehnungsbescheid.
#6
Antwort vom 27. November 2024 | 21:25
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Also keine Ahnung wieso man so unhöflich wird ich hab dir alles geschrieben wie ich es gemacht habe ich hätte einen Kurzantrag machen können wenn sich nichts geändert hätte hab dann den WEITERBEWILLIGUNGSANTRAG gemacht was für mich der normale ist.
Und es steht drin wegen erheblichem Vermögen wird es abgelehnt warum soll ich mir sowas ausdenken ???? Es ist eine Seite Rückseite Berechnung wo wir 142000 gehabt hätten.
Weiss absolut nicht wieso man patzig werden muss ist wohl mittlerweile an der Tagesordnung
#7
Antwort vom 28. November 2024 | 09:34
Von
Status: Bachelor (3034 Beiträge, 981x hilfreich)
Leider doch.ZitatSolche 2-Zeilen-Ablehnungen kommen NICHT von der Familienkasse. :
Wenn dieser Betrag nicht nachvollziehbar ist und nicht stimmt, sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und darauf hinweisen.ZitatEs ist eine Seite Rückseite Berechnung wo wir 142000 gehabt hätten. :
#8
Antwort vom 28. November 2024 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (35026 Beiträge, 5986x hilfreich)
Was ist denn hier unhöflich?ZitatAlso keine Ahnung wieso man so unhöflich wird :
Ich hatte gefragt, WAS GENAU drin steht.ZitatEs ist eine Seite Rückseite Berechnung wo wir 142000 gehabt hätten. :
Also : Schon mal mehr als 2 Zeilen. Sogar 2 Seiten.
Vielleicht ist die (mir unbekannte) Berechnung sogar richtig? Ich kanns nicht lesen.
Aber gern: Wenn der vermeintliche Fehler hier nicht gefunden werden kann.. und du keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Ablehnung schreiben willst...dann geht auch Telefon-Versuch.
Ich habe nur meine Erfahrung am Telefon, wenn solche Fragen...warum Ablehnung... beantwortet werden sollen.
#9
Antwort vom 28. November 2024 | 11:34
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn dieser Betrag nicht nachvollziehbar ist und nicht stimmt, sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und darauf hinweisen. :
Ja das was als vermögen drin steht haben wir auch nicht deswegen werde ich auch Widerspruch einlegen sie haben alle Unterlagen bekommen und laut denen haben wir einfach 40000 Euro mehr vermögen
#10
Antwort vom 28. November 2024 | 11:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch hatte gefragt, WAS GENAU drin steht. :
Also : Schon mal mehr als 2 Zeilen. Sogar 2 Seiten.
Vielleicht ist die (mir unbekannte) Berechnung sogar richtig? Ich kanns nicht lesen.
Auf der ersten Seite steht
Wir abgelehnt wegen zuviel Vermögen!!
Die zweite Seite ist nur die Berechnung und da steht unter vermögen knappe 40000 mehr als es überhaupt war sonst steht auf der ersten Seite nicht mehr.
Ich sagte nicht das ich keinen schreiben will dafür hab ich ja 1 Monat Zeit.
Und jetzt?
Schon
280.635
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.