Kinderzuschlag und Vermögen

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
JuliaS_A
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderzuschlag und Vermögen

Hallo ihr lieben,

ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag für KIZ gestellt und angegeben das ich geerbt habe. In der Kiz Broschüre stand der Freibetrag für das Vermögen wir sind zu 6. Da bin ich bei dem geerbten Geld drunter und die Immobilie ist Selbstbewohnt. Wie ich gelesen habe fällt das dann nicht als vermögen?! Nun wurde es abgeleht da wir angeblich zu viel hätte was ich nicht verstehe dann wird doch normal nur das Einkommen berechnet was man verdiente oder lieg ich da falsch ? Da ist ne ganz andere Summe als Einkommen angegeben. Ich hatte denen auch einen Ausdruck von dem Kontoauszug geschickt von dem geerbten Geld wo aber schon weniger wurde aufgrund Renovierung.


Danke schonmal für die Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35026 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von JuliaS_A):
In der Kiz Broschüre stand der Freibetrag für das Vermögen wir sind zu 6.
Und was hast du als Summe für den Freibetrag ermittelt?

Es sind max. 115.000,- für 6 .

Es geht um erhebliches Vermögen. Das geerbte Geld ist Vermögen.

Einkommen ist zB Lohn oder Gehalt.

Vermutlich liegst du falsch, wenn du Einkommen und Vermögen nicht unterscheiden kannst.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kiz6_ba034560.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
JuliaS_A
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es sind max. 115.000,- für 6


Ja und geerbt sind es 90000 gewesen wovon schon 20000 weg sind für Sanierungskosten.
Es arbeitet auch nur mein Mann ich bin in Elternzeit und als Gesamtsumme haben sie 142000 genommen

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35026 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von JuliaS_A):
Es arbeitet auch nur mein Mann
Das wird doch gar nicht gefragt. Ob du in Elternzeit bist, wird auch nicht gefragt. Und was du mit Teilen des Erbes gemacht hast, fragt auch niemand.
Es geht um erhebliches Vermögen.
Wann hat die Famkasse denn nach dem Kontoauszug gefragt?
Habt ihr das Formular/Anlage für den Antrag verwendet, das ich verlinkt habe? Und was habt ihr alles ausgefüllt?

Kindergeld gibt es für den Kindergeldberechtigten (4x250,-) und den Zuschlag eben nur bei Vermögen bis zur Freibetragsgrenze.
Zitat (von JuliaS_A):
und als Gesamtsumme haben sie 142000 genommen
Und woher haben sie die Summe genommen? :???:


Was steht in der Ablehnung? Ein Ablehnungsbescheid begründet die Ablehnung.
Die Famkasse saugt sich nicht 142.000,- Vermögen aus den Fingern.


Gegen den Ablehnungsbescheid kann man innerhalb 1 Monat Einspruch erheben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
JuliaS_A
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kindergeld gibt es für den Kindergeldberechtigten (4x250,-) und den Zuschlag eben nur bei Vermögen bis zur Freibetragsgrenze.


Ja deswegen hab ich hier geschrieben ich hab ja davor schon von der Grenze gelesen und wären wir drüber gewesen hätte ich direkt denen geschrieben sind drüber

Wir hatten keinen Kurzantrag also den normalen mit der Anlage Vermögen das hatte ich ausgefüllt dann wollten sie Kontoauszüge sehen was an Erbe alles ausgezahlt wurde.


Es steht nur drauf wegen erheblichem Vermögen wird es abgelehnt.
Ich werde morgen Mal versuchen telefonisch jemanden zu erreichen dort ist leider sehr schwer

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35026 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von JuliaS_A):
Ich werde morgen Mal versuchen telefonisch jemanden zu erreichen dort ist leider sehr schwer
Du möchtest also lieber in der Warteschleife verhungern?
Zitat (von JuliaS_A):
Es steht nur drauf wegen erheblichem Vermögen wird es abgelehnt.
Na, wenn du es besser weißt. Solche 2-Zeilen-Ablehnungen kommen NICHT von der Familienkasse.

Ich hatte gar nichts zu Kurzantrag geschrieben.
DU hast einen Weiterbewilligungsantrag für KiZ gestellt.

Dann viel Glück am Telefon!
Vermutlich sagt dir jemand, es steht alles im Ablehnungsbescheid.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
JuliaS_A
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also keine Ahnung wieso man so unhöflich wird ich hab dir alles geschrieben wie ich es gemacht habe ich hätte einen Kurzantrag machen können wenn sich nichts geändert hätte hab dann den WEITERBEWILLIGUNGSANTRAG gemacht was für mich der normale ist.

Und es steht drin wegen erheblichem Vermögen wird es abgelehnt warum soll ich mir sowas ausdenken ???? Es ist eine Seite Rückseite Berechnung wo wir 142000 gehabt hätten.

Weiss absolut nicht wieso man patzig werden muss ist wohl mittlerweile an der Tagesordnung

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#7
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3034 Beiträge, 981x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Solche 2-Zeilen-Ablehnungen kommen NICHT von der Familienkasse.
Leider doch.

Zitat (von JuliaS_A):
Es ist eine Seite Rückseite Berechnung wo wir 142000 gehabt hätten.
Wenn dieser Betrag nicht nachvollziehbar ist und nicht stimmt, sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und darauf hinweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35026 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von JuliaS_A):
Also keine Ahnung wieso man so unhöflich wird
Was ist denn hier unhöflich?
Zitat (von JuliaS_A):
Es ist eine Seite Rückseite Berechnung wo wir 142000 gehabt hätten.
Ich hatte gefragt, WAS GENAU drin steht.
Also : Schon mal mehr als 2 Zeilen. Sogar 2 Seiten.
Vielleicht ist die (mir unbekannte) Berechnung sogar richtig? Ich kanns nicht lesen.

Aber gern: Wenn der vermeintliche Fehler hier nicht gefunden werden kann.. und du keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Ablehnung schreiben willst...dann geht auch Telefon-Versuch.
Ich habe nur meine Erfahrung am Telefon, wenn solche Fragen...warum Ablehnung... beantwortet werden sollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
JuliaS_A
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn dieser Betrag nicht nachvollziehbar ist und nicht stimmt, sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und darauf hinweisen.

Ja das was als vermögen drin steht haben wir auch nicht deswegen werde ich auch Widerspruch einlegen sie haben alle Unterlagen bekommen und laut denen haben wir einfach 40000 Euro mehr vermögen

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#10
 Von 
JuliaS_A
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich hatte gefragt, WAS GENAU drin steht.
Also : Schon mal mehr als 2 Zeilen. Sogar 2 Seiten.
Vielleicht ist die (mir unbekannte) Berechnung sogar richtig? Ich kanns nicht lesen.



Auf der ersten Seite steht

Wir abgelehnt wegen zuviel Vermögen!!
Die zweite Seite ist nur die Berechnung und da steht unter vermögen knappe 40000 mehr als es überhaupt war sonst steht auf der ersten Seite nicht mehr.

Ich sagte nicht das ich keinen schreiben will dafür hab ich ja 1 Monat Zeit.

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