Hallo Zusammen!
Meine Ex-Partnerin und ich leben getrennt. Wir waren nicht verheiratet.
Wir haben zusammen 2 Kindern, wovon eins bei mir und eins bei ihr lebt.
Ich arbeite und meine Ex bekommt Hartz-IV.
Da wir beide ein Kind haben, gingen wir davon aus dass die Unterhaltsansprüche sich gegenseitig aufheben.
Nun bekam ich einen Brief von der ARGE worin steht dass der Unterhaltsanspruch an die ARGE abgetreten ist, und nun will die ARGE von mir Auskunft zu meinen Verhältnissen wegen Unterhaltsanspruch (ich bin mir sehr sicher niemanden bei der ARGE geschwängert zu haben....
Einen ähnlichen Brief bekam ich von der Unterhaltskasse der Stadt.
Muss ich Auskunft an die ARGE erteilen? Und an die UVK?
Hebt sich der Unterhalt bei getrennten Kindern nicht auf?
Ich habe zwar kein Hartz IV aber verdiene nicht viel mehr als Hartz IV Bedarfsatz.
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Kindesunterhalt / ARGE
18. April 2011
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Frage vom 18. April 2011 | 10:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt / ARGE
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#1
Antwort vom 18. April 2011 | 11:49
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Ja, das musst Du. Unterhaltsansprüche können nicht so einfach gegeneinander aufgehoben werden. Anders ausgedrückt: Du musst nach Deinem Verdienst Unterhalt für das Kind zahlen, das bei der Ex lebt, die Ex muss umgekehrt Unterhalt leisten für das Kind, was bei Dir lebt.
wirdwerden
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