Zum 31.12.2021 habe ich meinen Job gekündigt und danach ALG beantragt. Da mein damaliger Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsamt falsche Angaben zu meinem Resturlaub gemacht hat, wurde mir im Januar ein Teil des ALG nicht ausgezahlt.
Mein Widerspruch zu diesem Bescheid wurde nach langem hin und her und ständig wechselnden Ansprechpartnern beim Arbeitsamt abgelehnt, da angeblich keine korrigierte Arbeitsbescheinigung vorlag. Diese habe ich allerdings per Post und per Mail verschickt.
Nun kann ich gegen diese Entscheidung nur noch Klage beim Sozialgericht einreichen...
Ist es sinnvoll das selbst zu machen, oder sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Klage beim Sozialgericht mit oder ohne Anwalt? (ALG1)
18. Mai 2022
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Frage vom 18. Mai 2022 | 18:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage beim Sozialgericht mit oder ohne Anwalt? (ALG1)
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