Hallo!
Ich habe etwas bei der Krankenkasse beantragt und der Antrag wurde abgelehnt. Dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden. Diese Entscheidung (Widerspruchsverfahren läuft noch) würde ich gerne beim Sozialgericht überprüfen lassen. Die Klage würde ich dann auch selbst aufsetzen, da dies Möglich ist und ohne Anwalt auch nichts kostet. Es geht nicht um ein medizinisches Problem, sondern um ein Problem mit dem Status der Mitgliedschaft.
Der Fall hätte sicher auch Relevanz für die Öffentlichkeit. Die Sachbearbeiterin meinte, dass ich kein Einzelfall bin und sie meiner Argumentation (privat/inoffiziell) zustimmen würde. Allerdings darf sie das als Sachbearbeiterin nicht, da der Spitzenverband der GkV zu diesem Thema eine andere Auffassung vertritt. Sie "hofft", dass der Widerspruchsausschuss ggf anderes entscheidet bzw. dass irgendwann ein Gerichtsurteil gefällt wird.
Meine Frage wäre nun, ob die Möglichkeit besteht, dass während so einer Klage vor dem Sozialgericht mein Name in die Öffentlichkeit kommt. Gerichtsverfahren sind ja idR öffentlich (inkl Besucher) und Urteile werden ja auch veröffentlicht. Sollte dort mein Klarname für jeden zugänglich sein, dann hätte ich keine Lust auf die Klage. Mein Name ist nämlich leider recht selten und das Internet vergisst nie. Mir geht es hier vor allem ums Prinzip, da ich die Entscheidung der Krankenkasse ungerecht finde. (Und die Sachbearbeiterin findet das inoffiziell auch. Kann natürlich auch nur Heuchelei sein, wobei dazu eigentlich kein Grund besteht. Ich habe sie ja nicht danach gefragt, was sie persönlich darüber denkt.)
Grüße
-- Editiert von Hilfesuchender062021 am 23.05.2022 13:43
-- Editiert von Hilfesuchender062021 am 23.05.2022 13:44
-- Editiert von Hilfesuchender062021 am 23.05.2022 13:46
-- Editiert von Hilfesuchender062021 am 23.05.2022 13:52
Klage gegen Krankenkasse -> Datenschutz
23. Mai 2022
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2022 | 13:42
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen Krankenkasse -> Datenschutz
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#1
Antwort vom 23. Mai 2022 | 14:07
Von
Status: Master (4066 Beiträge, 660x hilfreich)
Meine der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die mündliche Verhandlung schon.
Da gibt es kaum Zuhörer und ob sich jemanden für den Aushang am Tag der Verhandlung interessiert, ist auch fraglich.
#2
Antwort vom 23. Mai 2022 | 14:18
Von
Status: Bachelor (3259 Beiträge, 1078x hilfreich)
Mündliche Verhandlungen sind öffentlich zugänglich.
Gerichtsentscheidungen werden anonymisiert veröffentlicht.
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#3
Antwort vom 23. Mai 2022 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatMeine Frage wäre nun, ob die Möglichkeit besteht, dass während so einer Klage vor dem Sozialgericht mein Name in die Öffentlichkeit kommt. Gerichtsverfahren sind ja idR öffentlich (inkl Besucher) und Urteile werden ja auch veröffentlicht :
Da diese Verfahren öffentlich sind, wird der Zuhörer alles erfahren was dort zur Sprache kommen wird.
Wenn Urteile veröffentlicht werden, passiert das normalerweise anonymisiert.
#4
Antwort vom 23. Mai 2022 | 14:21
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatob sich jemanden für den Aushang am Tag der Verhandlung interessiert, ist auch fraglich. :
Was steht denn auf dem Aushang? Der Name des Klägers?
#5
Antwort vom 23. Mai 2022 | 14:24
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa diese Verfahren öffentlich sind, wird der Zuhörer alles erfahren was dort zur Sprache kommen wird. :
Darf der Zuhörer denn (theoretisch) auch alles inkl Personalien veröffentlichen? Oder gibt es da irgendwelche Regeln? In den Medien wird der Nachname idR auf den ersten Buchstaben gekürzt. Ich weiß aber nicht, ob das Freiwillig geschieht oder ob es da Vorschriften gibt.
-- Editiert von Hilfesuchender062021 am 23.05.2022 14:25
#6
Antwort vom 23. Mai 2022 | 15:50
Von
Status: Bachelor (3259 Beiträge, 1078x hilfreich)
Das sind rechtlich höchst komplexe Fragen, die du stellst.
In aller Regel wird man das aufgrund von Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz nicht dürfen. Nur wenn es jemand trotzdem macht, dann ist es eben trotzdem auch geschehen.ZitatDarf der Zuhörer denn (theoretisch) auch alles inkl Personalien veröffentlichen? Oder gibt es da irgendwelche Regeln? :
Egal, ob eine Privatperson oder Medien deine Daten veröffentlichen. Man ist davor nicht uneingeschränkt und allumfassend geschützt.ZitatIn den Medien wird der Nachname idR auf den ersten Buchstaben gekürzt. Ich weiß aber nicht, ob das Freiwillig geschieht oder ob es da Vorschriften gibt. :
Ich bin zwar nie am Sozialgericht, aber vielleicht kann ja jemand mit Erfahrungswerten mal sagen, wie viele Zuschauer da durchschnittlich anwesend sind. Wahrscheinlich 0, wenn nicht gerade eine Schulklasse eintrudelt. Wenn man also keine Person des öffentlichen Lebens ist, die ständig von Fans und Reportern begleitet wird, würde ich mir über die Anonymisierungsthematik keine Gedanken machen.
#7
Antwort vom 23. Mai 2022 | 16:29
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatIn aller Regel wird man das aufgrund von Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz nicht dürfen. :
Datenschutz käme nicht in Betracht, wenn es eine Privatperson verbreitet.
Persönlichkeitsrechte wäre eine Karte die man spiel könnte, wie erfolgreich sei mal dahin gestellt.
ZitatWahrscheinlich 0 :
So ungefähr.
#8
Antwort vom 23. Mai 2022 | 17:41
Von
Status: Master (4066 Beiträge, 660x hilfreich)
ZitatWas steht denn auf dem Aushang? Der Name des Klägers? :
Kläger und Beklagte sowie der Grund.
Ob es beim Sozialgericht noch immer so ist, weiß ich nicht mehr. Als ich klagte war es der Fall.
Zuschauer null.
Während meiner Schöffenzeit am Verwaltungsgericht kann ich mich nicht mehr dran erinnern. In der Zeit beim Amtsgericht waren und sind die Aushänge noch üblich.
Beim Aushang sind alle Verhandlung des Tages, welche in dem Sitzungssaal stattfinden zu lesen.
Besucher suchen sich in der Regel die interessanten Fälle raus.
Für Schulklassen dürfte eine Verhandlung gegen eine KK uninteressant sein, höchstens für höhere Klassen.
Schulklassen kommen eher zum Schuljahresende also im Sommer und wohnen eine Zeitlang einer Verhandlung bei.
Unter dem Jahr sah ich nie welche.
Sie dürfen eines nicht vergessen, es wird alles recht schnell vorgelesen, somit wird sich niemand ihre Daten merken können oder hinterher verbreiten. Hauptsächlich waren Rentner anwesend, einige kommen an mehreren Tage der Woche zu Verhandlungen.
Wenn sie der Meinung sind, die Klage kann erfolgreich sein, dann sollten sie nicht wg. ihrem Namen drauf verzichten und wenn er selten ist, kann man den vielleicht nicht merken.
-- Editiert von Loni12 am 23.05.2022 17:43
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