Klage vor dem SozGericht gegen Pflegekasse wg. Ablehnung eines Pflegegrades

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)
Klage vor dem SozGericht gegen Pflegekasse wg. Ablehnung eines Pflegegrades

Der Kläger ist Mitglied im VdK und wurde durch diesen vertreten.

Das SozGericht hat einen Vergleich vorgeschlagen, dem der Kläger wohl zustimmen wird. Er bekommt einen Pflegegrad.

Im Urteil steht, dass er 2/3 und die Pflegekasse 1/3 der Kosten zu tragen hat.

Sind diese Kosten durch die Mitgliedschaft im VdK abgedeckt oder aus der eigenen Schatulle zu bezahlen?

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Beste Grüße
das sternchen08

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17 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sternchen:

Warum stellt man diese Frage nicht dem VdK?

Ich würde annehmen, dass die Kosten gedeckt sind, kenne aber die Leistungen des VdK nicht so genau.

Eine Kostenquote von 2/3 zu 1/3 scheint mir erstmal nicht so richtig nachvollziehbar. Was wollte der Kläger denn eigentlich haben und was bekommt er mit dem Vergleich?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Sind diese Kosten durch die Mitgliedschaft im VdK abgedeckt oder aus der eigenen Schatulle zu bezahlen?

Das sollte sich aus den uns unbekannten Vereinbarungen mit dem VdK ergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Ganz einfach. Weil ich auf den Seiten des VdK dazu nichts finden konnte.

Ausserdem habe ich in eigener Sache ungute Erfahrungen mit dem VdK gemacht, die mir grosse Schwierigkeiten eingebrockt hat.

Hier geht es um einen alten Herrn, dem vom MdK zweimal kein Pflegegrad zugestanden worden war.
Er hat sich an den VdK gewandt, der ihm geraten hat, gegen seine Pflegekasse vor dem Soz Gericht zu klagen.
Das hat eine Begutachtung durch einen neutralen Mediziner angeordnet.
Darauf stufend hat das Gericht Pflegestufe 1 zuerkannt.

So der Sachverhalt.

Signatur:

Beste Grüße
das sternchen08

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Weil ich auf den Seiten des VdK dazu nichts finden konnte.

Nicht verwunderlich, dort pflegen sich die Vereinbarungen des VdK mit dem Mitgliedern üblicherweise auch nicht zu finden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Darauf stufend hat das Gericht Pflegestufe 1 zuerkannt.


Der alte Herr hat beim VdK sicher etwas unterschrieben und dort steht etwas über die Kosten. Eine Kopie davon hat er sicher.
Unverständlich, die Aussage des VdK zu klagen.

Weitere neue Anträge wären da sinnvoller gewesen. Nur Pflegestufe 1 ist wenig.

Derzeit sollte man nicht mal in Widerspruch gehen, weil dann meistens nach Aktenlage entschieden wird.
Bei einem neuen Antrag wird neu berechnet. Erlebte ich selber in 2 Fällen in der letzten Zeit.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist ein Gerichtsentscheid bzw. ein Vergleich da, da ist der Drops mit dem Widerspruch doch gelutscht. Es bleibt also nur die Frage, ob sich der VdK vertraglich verpflichtet hat, die Gerichtskosten zu tragen.

Loni, der VdK empfiehlt doch häufig die Durchführung von Gerichtsverfahren, auch in Fällen, in denen es außergerichtlich wahrscheinlich zu einer befriedigenden Lösung kommen könnte. Einfach aus dem Grund, dass sich erfolgreich abgeschlossene Gerichtsverfahren besser in der Statistik machen. Das ist zumindest hier bei uns auf der Kante (nur da hab ich Einblick) Standart und kein Geheimnis.

wirdwerden

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Loni, der VdK empfiehlt doch häufig die Durchführung von Gerichtsverfahren, auch in Fällen, in denen es außergerichtlich wahrscheinlich zu einer befriedigenden Lösung kommen könnte. Einfach aus dem Grund, dass sich erfolgreich abgeschlossene Gerichtsverfahren besser in der Statistik machen. Das ist zumindest hier bei uns auf der Kante (nur da hab ich Einblick) Standart und kein Geheimnis.


Das kann sein. Ich war nur mal kurz Mitglied, nachdem ich sah, wie das bei dem für mich zuständigen lief, kündigte ich und ließ alles einen Rentenberater machen.

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#8
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

"LONI" und "Wird werden" :

Danke für Eure Antworten. Ich hole ein klein wenig aus. Der Herr ist linksseitig blind. Sein Sehvermögen auf dem rechten Auge: 5 %.
Ich wurde im Sommer auf ihn aufmerksam. Da lag der Fall schon beim SozGericht + war nicht zu stoppen (ich wollte es anders). Da Pflegebedarf und Blindheit zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind und er in den beiden Gutachten allein war und sich als sehr selbstständig darstellte, kam eben Null dabei heraus.
Ich habe vorsichtig angemerkt, dass mich der VdK in eine schlimme Lage gebracht hat (Wird werden erinnert sich evtl an 2007 - 2009. Ich hing ca. 2008 zwischen RV, Agentur für Arbeit, und der VdK kannte sich mit der §125er nicht aus und schaffte es, dass ich vorübergehend die komplette Leistung verlor Der FA für SozRecht holte mich aus dem Dilemma, der VdK zog sich von ihrem Fehler uneinsichtig nichts an). Daher MEINE Skepsis. Genau aus dem Grund wollte ich hier nachfragen, bevor ich mich für meinen "Pflegefall" mit dem Verein auseinandersetze.
Die Pflegestufe 1 ist nicht viel, aber ein Einstieg, auf den ich (war beim Gutachten dabei) ein wenig stolz bin.

Inzwischen läuft ein Antrag auf Blinden Geld, auf Höherstufung des GdB und Merkzeichen.....

So, das hab ich jetzt ausgeführt, um es klarer zu machen. Der fast Blinde stolperte durchs Leben und tat, als ginge es es so einigermassen. Selbst der Mediziner des 3. Gutachtens stellte den grossen Hilfebedarf drinnen und draussen fest und empfahl dem SozGericht die Pflegestufe 1. Eine absolut gut abgelaufene Begutachtung. So, mehr nicht.
Beste Grüße

Signatur:

Beste Grüße
das sternchen08

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Inzwischen läuft ein Antrag auf Blinden Geld, auf Höherstufung des GdB und Merkzeichen.....

Und wenn das durch ist, dann beantragen sie eine Höherstufung des Pflegegrades, falls das nicht schon vorher notwendig ist.
GdB kann dauern, wg. Corona finden kaum Begutachtungen statt, manchmal genügt auch eine Befragung am Telefon. Ob die Atteste seiner behandelnden Ärzte reichen ist ungewiss.
Beim Blindengeld findet immer eine Untersuchung statt.
Pflegegrad 1, bedeutet aber nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bei großem Hilfsbedarf müsste der Pflegegrad höher sein.
Was meinen seine Ärzte zum Pflegegrad 1, finden die, er genügt?
Es gibt in jeder Stadt Pflegestützpunkte lassen sie sich dort beraten.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Loni, Sternchen: Blindengeld und gleichzeitige Zahlung von Pflegegeld, wenn die einzige Behinderung die Sehstörung ist, schließen sich in der Regel aus, also, man bekommt nur eines. Da das landesrechtlich geregelt ist, können sich Unterschiede ergeben. Da würde ich mich auf das Blindengeld konzentrieren.

Das sollte möglich sein, in meinem Umfeld war z.B. jemand so weit erblindet, dass er nur noch hell/dunkel unterscheiden konnte, und das nur, wenn die Sonne direkt in die Wohnung schien. War auch kein Fall für Pflegegrad, sondern eben für Blindengeld. Auch da gab es Schwierigkeiten, aber nach einigen Anläufen klappte es. Sehr unterstützend war da der Blindenverein in Berlin. Musterhaft auch die Blindenstudienanstalt in Marburg. Vielleicht gibt es bei Euch auch so was? Dort bekommt man dann auch die erforderliche sehr spezielle Beratung. Der VdK war wahrscheinlich mit der sehr speziellen Blindenproblematik einfach überfordert.

VdK, das ist wie all diese Vereine regional sehr verschieden. Dort beraten Ehrenamtler auf unterschiedlichstem Niveau, und die Vorgabe ist letztlich, erfolgreich abgeschlossene Gerichtsverfahren zu präsentieren. Dass der VdK auf politischer Ebene große Erfolge vorweisen kann, das ist m.E. unbestritten. Die Lobbyarbeit funktioniert also. Nur beim Einzelfall sieht das eben ganz anders aus.

Viel Erfolg!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Blindengeld und gleichzeitige Zahlung von Pflegegeld, wenn die einzige Behinderung die Sehstörung ist, schließen sich in der Regel aus, also, man bekommt nur eines.


Dachte der ältere Herr hat weitere Gebrechen aufgrund der Aussage.
Zitat (von Sternchen08):
grossen Hilfebedarf drinnen und draussen


Wobei die 5 % auf einem Auge, dann wird doch eher das Sehbehindertengeld bezahlt und das ist weniger.

Den Blindenbund mit einbeziehen ist da ganz wichtig. Bei uns hilft er bei den Anträgen und gibt auch gute Ratschläge nicht nur den Antrag betreffend, sondern insgesamt.
Es gibt in doch überall in den Städten die Beratungsstellen.



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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bei 3% auf beiden Augen, gibt es auf jeden Fall Blindengeld, zumindest in Berlin, wenn eben auch Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen) keine Abhilfe schaffen. Bei 5% dürfte das nicht viel anders sein, wenn dazu noch ein Auge völlig ausfällt.

Nur, dieser Antrag sollte sorgfältig vorbereitet werden. In "meinem" Fall hatten wir am Anfang versäumt, das mit den Hilfsmitteln vorzutragen. Da wurde dann bei der Begutachtung mit einer Stablampe in die Augen geleuchtet und festgestellt, dass die Pupille noch reagiert. Dass dahinter die Häute, die letztlich das Sehen ermöglichen, kaputt waren, wurde ignoriert. Bis ich auf diesen Trichter kam, hat etwas gedauert. Deshalb mein Hinweis auf die gründliche Vorbereitung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Ich wende mich heute noch einmal an
@ wirdwerden + @ Loni 12

Habe gerade noch einmal nachgelesen, was Ihr zu diesem Komplex geschrieben und inzwischen nachgetragen hattet.

Herzlichen Dank für Eure wirklich wertvollen Hinweise und Ratschläge. Ich werde mich mit dem Blindenverein Köln, der Blindenstudienanstalt in Marburg und dem Blindenbund in Verbindung setzen.

Den Antrag beim LVR auf Blindengeld oder Leistung bei sehr eingeschränktem Sehvermögen hat im 2. Anlauf der behandelnde Augenarzt gestellt und entsprechend begründet.

Die Minipflegestufe (Pflegegrad 1) stellt m.M. ein Wohlwollen des Gutachters dar, der ja wusste, dass deser arme Mann schon zweimal beim MDK gescheitert war. Um ihm überhaupt schon eine kleine Hilfe anhand zu geben.

Klar ist, dass es nur a) oder b) geben wird, und klar ist mir besonders nach Euren ausführlichen Erläuterungen, dass ich da mit meinem „Pflegefall" (liebevoll gemeint), einen steinigen Weg vor mir haben werde.

Sehr hilfreich wirdwerden*s Erwähnung, wie genau der Antrag oder der Widerspruch (Hilfsmittel etc., die keine Abhilfe gebracht haben)..... zu formulieren ist, um ein voreiliges Ablehnen nach Möglichkeit zu verhundern.

So kenne und schätze ich das 123recht–Forum. Kompetente, erfahrene Teilnehmer, die nicht fabulieren oder den Finger heben, sondern die Absicht haben, wirklich zu helfen.

Vielen herzlichen Dank für Eure Zeit & Mühe. Bleibt gesund.

Signatur:

Beste Grüße
das sternchen08

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ach, das tut ja mal richtig gut. Danke Dir.

Noch ein Hinweis zu Pflegegrad 1. Man muss das Geld (ist ja wenig genug) nicht auf einen Schlag pro Monat verbrauchen. Das kann man ansparen und dann z.B. auf einen Schlag für mehrere Monate je nach Bedürfnis verwenden. Eben für eine gründliche Reinigung der Wohnung, Einkäufe, was weiß ich. Man kann also Geld ansparen, was ja in allen anderen Pflegestufen nicht geht.

Nur, man muss eines wissen. Helfen und abrechnen dürfen nur autorisierte Betriebe. Ist zwar blöd, aber trotzdem, auf jeden Fall nutzen.

wirdwerden

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#15
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Ja, *wirdwerden*, ist klar. Das wusste und weiss ich. Aber danke

Zur Zeit bin ich mit den Vollmachten und der Patientenverfügung für den alten Herrn beschäftigt. Da kann ich auf eigene Unterlagen zurückgreifen. Mein Mann und ich hatten das alles bestens geregelt. Das war mir eine grosse Hilfe, als ich es dringend brauchte. Nun bin ich seit sieben Jahre allein und habe es - aktualisiert - für mich nicht geregelt.

*wirdwerden* Danke noch mal. Hast mir richtig gut geholfen.

Signatur:

Beste Grüße
das sternchen08

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Danke schön, und ganz wichtig eine Bankvollmacht. Sonst könnte es Probleme geben. Die Vorsorgevollmacht alleine wird da nicht anerkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Einen schönen 1. Advent.

an Loni12: Vorsorge- und Betreuungsvollmacht + Patientenverfügung.

Die Bankvollmacht hat er am Donnerstag mit seinem zukünftigen Betreuer geregelt.

Die Buttons für ihn hab ich besorgt (hellblau +weiss - kleines Männchen, feines Stöckchen). Und den wirklich nötigen Blinden Stock holt er ab.

Auch Dir noch einmal: Merci Madame.

Signatur:

Beste Grüße
das sternchen08

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