Klage - wie notwendige Beiladung erreichen, dass Krankenkasse Verfahrensbeteiligter wird ?

8. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pippi_123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage - wie notwendige Beiladung erreichen, dass Krankenkasse Verfahrensbeteiligter wird ?

Ich beschreibe folgenden fiktiven Fall:

Berechtigte Klage, aber Sozialgericht blockiert - wie notwendige Beiladung erreichen, dass eine Krankenkasse als Verfahrensbeteiligter aufgenommen wird und sich verantworten muss für rechtswidrige Handlungen?
Die Krankenkasse ignoriert ihre rechtswidrigen Handlungen.

Die gesetzl. Krankenkasse A verursacht ein Ruhen der Leistungen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (der Betroffene mit dem fiktiven Namen Paul hat die korrekten Beiträge monatlich bezahlt). Laut Gesetz, freiwillig versichert, muss ein Beitragsrückstand von zwei Monaten vorliegen und der Betroffene nach Mahnung nicht bezahlen. Dies lag bei Paul nicht vor, Paul hatte keinen Beitragsrückstand von 2 Monaten, solange er bei A versichert war.
Paul wird von Krankenkasse A in eine Notfallversicherung herabgestuft, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Paul stellt sofort Widerspruch und weist daraufhin, dass ein rechtswidriges Ruhen vorliegt, wird aber von Krankenkasse A ignoriert. Paul kündigt Krankenkasse A und will zu einer anderen Krankenkasse wechseln, damit er vollumfänglich krankenversichert wird (und nicht nur notfallversichert wird).
Das Amt für Soziale Sicherung bestätigt schriftlich, dass Krankenkasse A ein rechtswidriges Ruhen der Leistungen verursacht.
Bei dem Krankenkassenwechsel von A nach B, übernimmt Krankenkasse B das rechtswidrige Ruhen der Leistungen von Krankenkasse A. Beide Krankenkassen geben die Falschhandlungen nicht zu und berichtigen sie nicht.

Wie kann Paul zu seinem Recht kommen?
Paul will Klage gegen beide Krankenkassen stellen und beauftragt dafür einen Anwalt. Der Anwalt richtet seine Klage aber nur an Krankenkasse B. Im Inhalt der Klage des Anwalts werden jedoch beide Krankenkassen A und B genannt. Anwalt B schreibt, dass Krankenkasse B das rechtswidrige Ruhen der Leistungen von Krankenkasse A übernommen hat, und dass alle Beitragsbescheide von B rechtswidrig sind.

Das Sozialgericht schreibt, dass das Verhalten und die Entscheidungen von Krankenkasse A nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens wären. Das rechtswidrige Ruhen der Leistungen von Krankenkasse A wird vom Sozialgericht vollständig ignoriert.

Dabei ist Krankenkasse A der Verursacher des rechtswidrigen Ruhens (Krankenkasse A hatte das rechtswidrige Ruhen an Krankenkasse B weitergegeben), Krankenkasse A darf aus dem Verfahren nicht herausgehalten werden. Paul stellt Antrag, dass Krankenkasse A in das Verfahren als Beteiligter aufgenommen werden muss (notwendige Beiladung, weil A der Verursacher des rechtswidrigen Ruhens ist). Alle Schreiben und Anträge von Paul, die er an das Sozialgericht schreibt, werden vom Sozialgericht ignoriert und bleiben unberücksichtigt.

Indem das Sozialgericht das rechtswidrige Ruhen von Krankenkasse A ignoriert, wird das rechtswidrige Ruhen von B ignoriert (indem A ignoriert wird). Die Folge: beide Krankenkassen werden für das rechtswidrige Ruhen nicht in Haftung genommen. Paul ist der Meinung: das Sozialgericht ist nicht neutral, sondern arbeitet parteilich der Krankasse zu.

Das Amt für Soziale Sicherung gibt Paul recht und bestätigt, dass hier ein rechtswidriges Ruhen der Leistungen vorliegt. Die Sozialrechtsanwälte bestätigten, dass hier ein rechtswidriges Ruhen vorliegt. Das Sozialgericht ignoriert dies. Wie sich wehren gegen Willkür?

Paul ist sicher: rechtswidrige Handlungen müssen laut Gesetz zurückgenommen und berichtigt werden, einschließlich der Folgeschäden gegen den Betroffenen (siehe § 44 SGB X).

Wie kann Paul zu seinem Recht kommen?
Wie kann Paul erzwingen, dass Krankenkasse A sich für das rechtswidrige Ruhen verantworten muss? Wie kann Paul erzwingen, dass Krankenkasse A in das Verfahren aufgenommen wird und sich verantworten muss? Kann die Klage erweitert werden? Muss eine neue Klage gegen Krankenkasse A gestellt werden? Wie kann Paul erzwingen, dass Krankenkassen A und B sich für das rechtswidrige Ruhen verantworten müssen?
Welche Rechtsmittel, Anträge etc. sind einzulegen?

Bitte nur sachliche, hilfreiche Antworten geben.




-- Editiert von User am 8. Oktober 2023 17:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von Pippi_123):
Das Sozialgericht schreibt, dass das Verhalten und die Entscheidungen von Krankenkasse A nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens wären. Das rechtswidrige Ruhen der Leistungen von Krankenkasse A wird vom Sozialgericht vollständig ignoriert.

Völlig zu Recht
Zitat (von Pippi_123):
Der Anwalt richtet seine Klage aber nur an Krankenkasse B.




Zitat (von Pippi_123):
Im Inhalt der Klage des Anwalts werden jedoch beide Krankenkassen A und B genannt.

Nicht unüblich.
Mit welchen Wortlaut erfolgte die Nennung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39348 Beiträge, 14144x hilfreich)

Es kommt doch auf den Antrag an, außerdem auf die verklagten Parteien. Nicht darauf, ob irgendjemand noch irgendwo in der Klagebegründung genannt wird. Und ich sehe da auch keinen Fehler der Anwälte. Sie haben sich auf das konzentriert, was jetzt zügig geregelt werden muss. Die chronisch überlasteten Sozialgerichte werden mit Sicherheit freudig und zügig ein Urteil fällen, wenn eine relativ einfache unkomplizierte Sache entscheidungsreif ist. Wenn da aber ständig irgendwas eingereicht wird, dann kann das doch nicht funktionieren.

Ob nach Abschluss dieses Verfahrens noch ein Schadensersatzanspruch gegen GKV A besteht, kann man dann entscheiden. Abgesehen davon, ich würde als Anwalt ausgesprochen angemufft reagieren, wenn mein Mandant mit eigenen Anträgen, was auch immer, das Gericht zumüllt. Das Konzept des Anwalts sieht vernünftig aus. Abgesehen davon ist das Sozialgericht nicht dazu da, jemanden abzustrafen oder persönliche Rachefeldzüge zu unterstützen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pippi_123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Nennung meinen Sie?

-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 12:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von Pippi_123):
Welche Nennung meinen Sie?

Diese
Zitat (von Pippi_123):
Im Inhalt der Klage des Anwalts werden jedoch beide Krankenkassen A und B genannt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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