Hallo zusammen, meine Freundin hatte einen Gleichgewichtssinn Ausfall und wurde daraufhin krankgeschrieben (sie konnte auch kein Auto fahren alles hat sich gedreht) aufgrund der Situation kamen leichte Depressionen dazu und Sie ist jetzt immer noch krankgeschrieben wobei der Ausfall des Gleichgewichtsinns sich verbessert hat.
Dazu kommt, dass Ihr Arbeitsvertrag am 1.8. ausgelaufen ist, da er nur befristet war.
Sie war bis vor 3 Jahre selbstständig (hatte ein kleingewerbe) und hat damals alles gekündigt. Jetzt würde Sie es gern wieder anmelden, da sie das was sie da gemacht hat (Schnuller ketten etc. hergestellt) beruhigt und auch ablenkt von Ihrer Situation.
Ich denke auch, dass es ein guter Ansatz ist Sie aus ihrer Depression etwas herauszuholen.
Jetzt ist die Frage, darf Sie das? Darf sie sich selbstständig machen während Sie noch Krankengeld bezieht?
Aus meiner Sicht hilft es ja der Genesung aber wir wollen natürlich nicht das die Krankenkasse das Krankengeld sperrt.
Kleingewerbe anmelden und arbeiten trotz Krankschreibung
16. September 2019
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Frage vom 16. September 2019 | 16:10
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleingewerbe anmelden und arbeiten trotz Krankschreibung
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#1
Antwort vom 16. September 2019 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32100 Beiträge, 5648x hilfreich)
Sie kann eine Gewerbe anmelden. Eine Gewerbe-Anmeldung bedeutet nicht, dass man am nächsten Tag schon Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit hat.
Wie wäre es denn, wenn sie das mit den Schnullern ??? einfach macht? Einfach so etwas herstellt? Zunächst mal nur als Beruhigung und eigene Beschäftigung und Therapie?
Später kann man diese Ware auch verkaufen.
#2
Antwort vom 16. September 2019 | 18:15
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für deine Antwort. Also solange wie kein Gewinn erwirtschaftet wird, kann ich es bedenkenlos machen?
Die teile Anschaffung kostet gut geld und wenn wir es vorher schon verkaufen, wäre es besser, dann muss man nicht so viel vorfinanzieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. September 2019 | 18:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32100 Beiträge, 5648x hilfreich)
Machen? Das Basteln? Ja, das kann man bedenkenlos machen.ZitatAlso solange wie kein Gewinn erwirtschaftet wird, kann ich es bedenkenlos machen? :
Dann sollte man das Gewerbe aber vorher anmelden. Das Basteln soll ja mit Gewinnerzielungsabsicht gemacht werden.Zitatund wenn wir es vorher schon verkaufen, wäre es besser, :
Aber da der Arbeitsvertrag zum 1.8. ausgelaufen ist, wäre das Gewerbe dann die hauptberufliche Selbständigkeit.
mW zahlt dann die KK kein Krankengeld mehr.
Ich bin mir aber nicht sicher.
Warte bitte, es schreiben sicher noch die Krankengeld-Experten.
#4
Antwort vom 17. September 2019 | 13:13
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann mir in dem Forum einer eine verbindliche Antwort geben?
#5
Antwort vom 17. September 2019 | 13:23
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatKann mir in dem Forum einer eine verbindliche Antwort geben? :
Verbindliche Antworten gibt es nebenan unter https://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?rechtcheck=2
#6
Antwort vom 17. September 2019 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119928 Beiträge, 39800x hilfreich)
ZitatKann mir in dem Forum einer eine verbindliche Antwort geben? :
Nö, aber die Krankenkasse kann das.
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