Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine notwendige wohnungsbezogene Kleinreparatur gestellt, welcher mit dem Hinweis, dass monatlich 42,55 Euro für Instanthaltung im Regelsatz enthalten sind, abgelehnt wurde.
Nun ist es so, dass mein Mietvertrag die Klausel enthält, dass ich bis 75,00 Euro pro Jahr die Kosten für Kleinreparaturen selbst übernehmen muss. Ich habe mehrfach gelesen, dass diese Kosten, wenn mietvertraglich vereinbart, zu den Mietkosten gehören und vom Amt zu übernehmen sind.
Was ist hier richtig? Falls sich jemand auskennt, freue ich mich über eine Antwort.
Beste Grüße
Damaris
Kleinreparaturen-Klausel im Mietvertrag - Sozialamt Kostenübernahme abgelehnt
13. November 2023
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Frage vom 13. November 2023 | 17:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinreparaturen-Klausel im Mietvertrag - Sozialamt Kostenübernahme abgelehnt
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#1
Antwort vom 13. November 2023 | 17:58
Von
Status: Philosoph (13014 Beiträge, 4428x hilfreich)
Was für Leistungen werden dann bezogen, Bürgergeld vom Jobcenter, oder Sozialhilfe/Grundsicherung vom Sozialamt?
So oder so gehe ich davon aus, dass die Ablehnung korrekt ist. Ebenso wie - mietvertraglich geschuldete - laufende Schönheitsreparaturen von der Regelleistung umfasst und insoweit von einer gesonderten Übernahme durch die Behörde ausgeschlossen sind, dürfte das auch für solche Kleinreparturen gelten.
Von was für einem Betrag sprechen wir denn eigentlich, der da konkret übernommen werden sollte?
Gruß,
Axel
#2
Antwort vom 13. November 2023 | 18:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30408 Beiträge, 5438x hilfreich)
Wo hast du das gelesen? Längst nicht immer müssen Ämter alle Mietkosten, die vertraglich vereinbart sind, auch übernehmen/zahlen.ZitatIch habe mehrfach gelesen, dass diese Kosten, wenn mietvertraglich vereinbart, zu den Mietkosten gehören und vom Amt zu übernehmen sind. :
Ich meine, dein Antrag musste abgelehnt werden.
Kosten für Instandhaltung der Wohnung ist keine regelbedarfsrelevante Position, aber das Amt meint vermutlich Pos. 04.Zitatdass monatlich 42,55 Euro für Instanthaltung im Regelsatz enthalten sind, :
https://harald-thome.de/files/pdf/2022/Ruediger-Boeker-Aufteilung-Regel-Bedarf-2018-2019-2020-2021-2022-2023_nach-EVS-Abteilungen.pdf
-- Editiert von User am 13. November 2023 18:48
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