Ein Student hat einige Monate lang BAfög erhalten, bevor er aufgrund seiner hervorragenden Leistungen ein Stipendium erhalten hat. Nun wandert dieser Student nach seinem Masterabschluss aus, da er es nicht einsieht, in der BRD 50 % von seinem Gehalt an den Staat abzugeben.
Seinen Reisepass hat er kurz vor der Auswanderung erneuert, eine offizielle Abmeldung ist nicht erfolgt, da die Meldebehörde die Angabe des zukünftigen Wohnorts verlangt, der Student jedoch diese Angabe nicht machen wird. Wenn alles nach Plan läuft, wird der Student in 5 Jahren die Staatsbürgerschaft seiner neuen Wahlheimat erhalten.
Was für Konsequenzen könnte es geben, falls der Student in einigen Jahren Kontakt zu deutschen Behörden sucht und sein BAFög nie zurückbezahlt hat? Er wird für die Einbürgerung vermutlich ein aktuelles deutsches Führungszeugnis benötigen.
Konsequenzen, falls man BAfög nicht zurückzahlt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hat dieser Student denn nach seinem Masterabschluss bereits einen Arbeitsvertrag mit Angabe des Gehaltes? Und dieser Student hat seinen Master schon?ZitatNun wandert dieser Student nach seinem Masterabschluss aus, da er es nicht einsieht, in der BRD 50 % von seinem Gehalt an den Staat abzugeben. :
Das würde ich auch nicht einsehen. -ICH- würde nochmal nachlesen, wie viel und wofür und ob es 50% sind.Zitatin der BRD 50 % von seinem Gehalt an den Staat abzugeben. :
Das ist nicht so. Die Meldebehörde fragt nicht nach der Adresse im Ausland. Der Student kann auch Honolulu sagen, fertig.Zitatda die Meldebehörde die Angabe des zukünftigen Wohnorts verlangt, :
Ein aktuelles? Nach 5 Jahren? Nimmt dieser Staat *nur die guten Deutschen*?ZitatEr wird für die Einbürgerung vermutlich ein aktuelles deutsches Führungszeugnis benötigen. :
für ein paar Monate Bafög--- solch einen Aufriss?
im Auswanderungsland--- schon einen adäquaten Job?
(man wundert sich, welche besonderen Leistungen ein Student wohl erbringt, wenn er die simpelsten Dinge des täglichen Lebens nicht rafft. hmm... aber es gibt solche Personen)
Während der dann-nicht-mehr-Student nicht aus Dtl abgemeldet ist, laufen die Krankenkassenkosten monatlich auf. Wenn man bedenkt, daß rund 80% der Auswanderer (ich kann die Zahl nicht belegen, hab sie irgendwann mal gelesen) irgendwann wieder zurückkehren, wird eine äußerst unangenehme Überraschung warten.
LOLZitat50 % von seinem Gehalt an den Staat abzugeben :
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Zitateine offizielle Abmeldung ist nicht erfolgt, da die Meldebehörde die Angabe des zukünftigen Wohnorts verlangt, :
In Deutschland ist das keine Pflicht. Er scheint sich also nicht aus Deutschland abzumelden?
ZitatWas für Konsequenzen könnte es geben, falls der Student in einigen Jahren Kontakt zu deutschen Behörden sucht und sein BAFög nie zurückbezahlt hat? :
Solche Schulden pflegen sich nicht in Luft aufzulösen. Die besorgen sich einen Titel, der dann erst mal mindestens 30 Jahre gilt. Zu den Schulden kommen dann noch Zinsen und Vollstrekungskosten dazu.
Was ist denn an der Tatsache, dass bei Alleinstehenden in Deutschland 50% des Arbeitseinkommens der Abgabenlast unterfallen so witzig? Deutschland gehört zu den absoluten Spitzenreitern und deshalb ist die Entscheidung eines Akademikers auszuwandern auch absolut nachvollziehbar und ziemlich schade für uns. Denn wir könnten Akademiker in nahezu allen Branchen auch gut selbst gebrauchen.
Dennoch muss man unabhängig vom Aufenthaltsort und der Nationalität sein BAföG zurückzahlen. Bei guten Arbeitsbedingungen im Ausland ist das wahrscheinlich sogar einfacher als in Deutschland selbst.
Das hält niemand für *witzig*. Der TE meint allerdings:Zitat...in Deutschland 50% des Arbeitseinkommens der Abgabenlast unterfallen so witzig? :
Das ist ja so falsch, dass es schon wieder zum Lachen ist.Zitatda er es nicht einsieht, in der BRD 50 % von seinem Gehalt an den Staat abzugeben. :
Aber selbstverständlich wird D niemanden am Auswandern hindern. Und schon gar nicht wegen solch falscher Vorstellungen. An den Staat gehen als Einkommensteuer für Alleinstehende grad mal ca. 16 % des Bruttoeinkommens. uU gibt der Staat sogar jährlich wieder was zurück.
Wer das als Master nicht weiß, tut mir leid.
Der TE @schwukele sollte diesem Studenten mal unter die Arme greifen. Denn der TE wird es besser wissen und beginnt nach eigenen Angaben soeben erst mit dem Masterstudium. Und war nach eigenen Angaben schon mehrere Jahre sv-pflichtig ---> damit auch einkommensteuerpflichtig beschäftigt. In Deutschland.
---> Die Rückzahlung dürfte auch einem, der kein Stipendiat wegen hervorragender Studienergebnisse ist, nicht all zu schwer fallen.Zitateinige Monate lang BAfög erhalten :
Man sollte sich dann eher wegen der auflaufenden Zinsen schlau machen, falls man die Mitteilung über die Auswanderung nicht macht oder einfach nicht zahlt. Da ist nichts mit allg. Niedrigzinsphase zu sehen.
Es ist auch in D nicht schwer. Das Nehmen war doch auch leicht.ZitatBei guten Arbeitsbedingungen im Ausland ist das wahrscheinlich sogar einfacher als in Deutschland selbst. :
Märchenstunde mit @schwukele--- kennst du sie nicht?
Wo liegt denn eigentlich das Problem, das BAföG aus dem Ausland heraus zurückzubezahlen ? Oder will man außer den "50% an den Staat" die Unterstützung, welche man bekommen hat auch nicht zurückzahlen ?
Das macht man per Dauerauftrag auf das Kreditkonto...…. Dann muss man sich darüber keine Gedanken machen.
@Anami: Deine Beiträge sind für mich manchmal nur schwer nachzuvollziehen. 16% vom Bruttoeinkommen? Vermutlich sprichst du von der Lohnsteuer, die als Teilbereich der Einkommenssteuer eine Vorauszahlung auf selbige ist. Und das selbst dieser Teilbereich schon bei geringen Einkünften aus nichtstelbstständiger Tätigkeit einen Wert von 16% Belastung schnell überschreitet, ist bekannt. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% ja auch logisch. Dazu kommen die zu versteuernden Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, dazu kommt der Soli, ggf. die Kirchensteuer, sowie die immensen Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach der im April veröffentlichten OECD Studie sind die Abgaben wohl nur noch in Belgien höher als bei uns (im Vergleich der 36 Mitgliedsstaaten). Insbesondere Alleinstehende werden ordentliche zur Kasse gebeten. Das ist keine Märchenstunde, sondern faktische Realität.
Zitatggf. die Kirchensteuer, sowie die immensen Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. :
Die Kirchensteuer ist ja nun mal freiwillig und die Sozialversicherung auch. einfach selbstständig machen und fertig.
Ist ja toll, dass es das in anderen Ländern nicht gibt.... deswegen kommen ja auch viele Auswanderer gerne wieder zurück in den Sozialstaat.
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