Konsequenzen jobcenter bei wechsel der Arbeit

21. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Konsequenzen jobcenter bei wechsel der Arbeit

Hallo. U zwar bin ich jetzt vollzeit über zeitarbeit in einem callcenter beschäftigt. Jetzt hab ich ein neues Angebot was mir mehr zusagt ich aber weniger verdien u auch nicht vollzeit. Würde so oder so noch aufstockend alg2 bekomm. Kann das jobcenter mir was wenn ich den job wechsel zu schlechteren Konditionen? U was ist mitmmeinem Einstiegsgeld muss ich das da neu beantragen oder bekonm ich das weiter?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@stoffi:

quote:
Kann das jobcenter mir was wenn ich den job wechsel zu schlechteren Konditionen?


Ja. Die Regelleistung wird für 3 Monate um 30% gekürzt. Und zwar 30% der Dir ohne Einkommen zustehenden Regelleistung und nicht etwa des reduzierten Betrages, der Dir aufgrund Deines Einkommens nur ausgezahlt wird.

Sofern Du alleinstehend bist, beträgt der Sanktionsbetrag demnach 114,60 € monatlich.

quote:
U was ist mitmmeinem Einstiegsgeld muss ich das da neu beantragen oder bekonm ich das weiter?


Das Einstiegsgeld wird mit dem Wechsel der Arbeitsstelle eingestellt. Grund: Du müsstest für die neue Tätigkeit einen neuen Antrag stellen. Die Bewilligung von Einstiegsgeld ist aber davon abhängig, dass Du zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos bist, was bei einem nahtlosen Wechsel von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes eben gerade nicht der Fall ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Bitte was??? Ich glaubs ja wohl gleich. Lass mir doch nix dafür abziehen das ich mir was neues gesucht habe um nicht komplett alg2zu bekommen. Stell mal bitte Paragraphen rein zum nachlesen.

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#3
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Hab grad mal durch gerechnet. Da müsste ich ja von knapp 650 € drei monate leben u davon die Miete zahlen(305€) geht ja wohl bisl schlecht da kann ich auch ganz zuhause bleiben

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

quote:
Jetzt hab ich ein neues Angebot was mir mehr zusagt ich aber weniger verdien u auch nicht vollzeit



Weniger arbeiten für weniger Geld muss man sich halt leisten können. Warum sollte die Allgemeinheit fur Ihre Lebenskosten bei einem Teilzeitjob aufkommen?


Ich denke, Sie wären auch nicht glücklich, wenn Sie einen Freund mit 100 Euro im Monat unterstützen würden und der dann mit dem Argument " ich will weniger arbeiten und brauch deshalb von Dir 50 Euro mehr " ankommt. Sie würden auch sagen :"Sieh erst mal zu, dass Du ohne meine 100 Euro leben kannst".

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Lass mir doch nix dafür abziehen das ich mir was neues gesucht habe um nicht komplett alg2zu bekommen. Es ist nicht so, daß das JC Ihre Erlaubnis dafür braucht. Und da Sie den § wissen wollten: Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen

So steht es in § 31 (2)Nr. 1 SGB 2.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 22.10.2013 03:30

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@stoffi:

quote:<hr size=1 noshade>Bitte was??? Ich glaubs ja wohl gleich. Lass mir doch nix dafür abziehen das ich mir was neues gesucht habe um nicht komplett alg2zu bekommen. Stell mal bitte Paragraphen rein zum nachlesen. <hr size=1 noshade>


Deine Forderungshaltung gegenüber dem Sozialstaat ist die eine Sache, die hier in einem Forum, in dem Du eigentlich Hilfe suchst, solltest Du allerdings auch ein wenig überdenken und Deinen Tonfall mäßigen.

Ich gehe davon aus, dass Du auf Deine Frage eine ehrliche Antwort wolltest und keine, die Dir nach dem Mund redet. Und die hast Du bekommen.

Die Rechtsgrundlage für die von mir getätigte Aussage findet sich, wie von @muemmel bereits gepostet, in § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II .

Ebenfalls von Bedeutung sind die §§ 2 und 10 SGB II .

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#7
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten. Wie ist das dann mit der miete?

Da kann man ja nur mit dem AG reden das er einen kündigt

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von stoffi100 am 22.10.2013 07:15

Da kann man ja nur mit dem AG reden das er einen kündigt

Je nachdem wie die Kündigung des AG ausfällt, musst du mit genau den o.g. Konsequenzen leben.
Das der AG kündigt ist nicht immer ein "Freifahrschein" für die Leistungen des Sozialstaates

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#9
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Was wird nun mit der Miete?

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von stoffi100 am 22.10.2013 09:38

Was wird nun mit der Miete?

Die zahlt, wie üblich, der Mieter.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#11
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Habe gerade in meine EV geschaut, da steht wenn ich gegen die Ev verstoße gibts Sanktionen. In meiner EV steht aber nix das ich mein Job nicht wechseln darf zu schlechteren Konditionen.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@stoffi:

quote:
In meiner EV steht aber nix das ich mein Job nicht wechseln darf zu schlechteren Konditionen.


Das steht ja auch schon im Gesetz. Einer Eingliederungsvereinbarung bedarf es dafür nicht mehr.

Die Miete ist von der Sanktion übrigens nicht betroffen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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